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Montabaur

Offentl. Bekanntmachungen

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Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindewerke Montabaur schreiben die Kanalisation in Neuhäusel, Verbindungskanal Eitelbor- ner Straße - Unter dem Dorf, öffentlich aus

Leistungsumfang:

75 lfdm PVC-Rohre DN 400 2 Stück Schachtbauwerke

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei denVerbandsgemeindewerkenMontabaur,GroßerMarkt 10, 56410 Montabaur anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 20,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 140 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nach­weis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Submissionstermin:

Dienstag, 25. Januar 1994,14.00 Uhr

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift ver­sehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei den Verbandsgemeinde werken Montabaur, Rathaus-Altbau, Zimmer Nr. 38, Großer. Markt 10, 56410 Montabaur einzureichen.

56410 Montabaur, 27.12.1993 Verbandsgemeindewerke Montabaur

Piwowarsky, Werkleiter

D e Verwaltung informiert

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Zuschuß für die Jugendarbeit in Vereinen

Seit dem 01.01.1980 gelten für den Bereich der Stadt Monta­baur die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit. Anträge auf Gewährung von Zuschüssen können für 1994 bis zum 1. April 1994 gestellt werden.

Förderungsvoraussetzungen:

1. Zuschüsse werden nur an Vereine und Jugendgemein­schaften mit mindesten 10 jugendlichen Mitgliedern, die Einwohner von Montabaur sind und das 19. Lebensjahr am 31.12. des Jahres der Antragstellung nicht vollendet haben, gezahlt.

2. Die Stadt Montabaur gewährt den Vereinen, bzw. Jugend­gemeinschaften für jedes jugendliche Mitglied (Stichtag der Mitgliedschaft ist der 01.01. des Jahres, für das der Antrag gestellt wird) Zuschüsse.

3. Der Zuschußbetrag besteht aus einem Grundbetrag in Höhe von 200,- DM je Verein bzw. Jugendgemeinschaft, Dieser Betrag erhöht sich für jeden Jugendlichen um 15,~ DM.

Anträge sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Rathaus, Zimmer 204 a, einzureichen. Dem Antrag ist eine Aufstellung mit Angabe der Vor- und Zunamen, der Geburtsdaten und der Anschriften für die Mitglieder,' für die der Zuschuß gewährt werden soll, beizufügen.

Wir weisen ausdrücklich daraufhin, daß der 01.04.1994 eine Ausschlußfrist darstellt. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Fundsache

Am 25.12.1993 wurde ein schwarzer Langhaardackel in Montabaur aufgefunden. Er trägt ein braunes, breites Hals­band.

Der rechtmäßige Besitzer kann sich unter folgender Telefon- Nummer melden: 02602/7699.

Nr. 1/94

Saisonplan

nach den Weihnachtsferien im Hallenbad Montabaur

Ab Montag, 10.01.1994 gilt?folgender

Badezeitenplan

Montag

Dienstag

Mittwoch

(Warmbadetag)

Donnerstag (W armbadetag)

Freitag

Samstag

Sonntag

vormittags 14.00 - 19.00 Uhr

19.00-20.15 Uhr

07.00 - 09.00 Uhr 09.00 - 14.30 Uhr

14.30 - 21.00 Uhr 07.00 - 09.00 Uhr 09.00 - 13.00 Uhr

13.00 - 19.30 Uhr

19.30 - 21.00 Uhr 07.00 - 09.00 Uhr 09.00 - 14.30 Uhr

14.30-21.00 Uhr

07.00 - 09.00 Uhr 09.00 - 13.00 Uhr 17.00 - 19.00 Uhr

19.00 - 21.00 Uhr 08.00 - 16.30 Uhr

16.30 - 18.00 Uhr

08.00 - 12.30 Uhr

Telefon:

02602/4611

oder

02602/126-173

für Reinigungsarbeiten geschlossen Familienbad (ab 03.01.1994 bis einschl. 14.03.1994 nur Schwimmkurse) Vereinsbad (Behinder­tensportgruppe)

Bundeswehr

Nur Schulbadebetrieb

Familienbad

Bundeswehr

Familienbad mit

Schulbadebetrieb

Famihenbad

Frauenbad

Bundeswehr

Famihenbad mit

Schulbadebetrieb

Famihenbad

Bundeswehr

nur Schulbadebetrieb

Vereinsbad

(TuS Montabaur)

Vereinsbad (DLRG)

Famihenbad

Vereinsbad

(TSG Montabaur)

Famihenbad

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Anträge auf Gewährung der Gasölverbilligung für 1993 können gestellt werden

Nach dem Landwirtschaftsgasölverwendungsgesetz (LwGVG) vom 22.12.1967 (BGBL. I S. 1339), zuletzt geändert durch Artikel 23 des 2. Rechtsbereinigungsgesetges vom 16.12.1986 (BGBL. I S. 2441) können wieder Anträge auf Gewährung der Gasölverbilligung für 1993 gesteht werden. Die Voraussetzun­gen hierfür sind im vorgenannten Gesetz geregelt. Auf einige wichtige Merkmale soll nachfolgend hingewigsen werden:

Die Verbilligung für versteuertes Gasöl wird nur gewährt, wenn es in Betrieben der Landwirtschaft zum Betrieb von Ackerschleppern, standfesten öder beweglichen Arbeitsma­schinen und Motoren oder Sonderfahrzeugen bei der Ausfüh­rung von Arbeiten zur Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bo­denbewirtschaftung verbundene Tierhaltung verwendet wird. Antragsberechtigt sind nur Betriebe der. Landwirtschaft, die durch Bodenbewirtschaftung oder durch mR Bodenbewirt­schaftung verbundene Bewirtschaftung pflanzliche oder tieri­sche Erzeugnisse gewinnen und aus denen natürliche Perso­nen Einkünfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuerge­setzes erzielen. Weitere berechtigte Betriebe sind in § 2 des Landwirtschaftsgasölverwendungsgesetzes geregelt. Weiter­hin sind nur die Betriebe, die jährlich einen nachhaltigen Rohertrag von mindestens 4.000, DM erwirtschaften berechn tigt, Anträge zu stellen.