Einzelbild herunterladen

Montabaur

stücke 1 und 2 mit Wegeflurstück 3, alle Flur 2, Gemarkung Girod.

Von hier aus in südwestlicher Richtung abknickend ver­läuft die Grenze über die Flurstücksgrenze 2 zu Wegeflur­stück 3, gleichfalls Grenze der Schutzzone I, geradlinig die Wegeflurstücke 3 und nachfolgend 34 durchschneidend bis zum Auftreffen auf die Grenze des Flurstückes 1213 - Flurgrenze und Gemarkungsgrenze - der Flur 14, Gemar­kung Ruppach.

Nunmehr verläuft die Grenzlinie in südlicher Richtung, in einer Länge von 7 m, über die Grenze des Flurstückes 1213 weiter und trifft hier auf den Berührungspunkt der Flur­stücke 1213 und 1214, beide Flur 14, Gemarkung Ruppach mit Wegeflurstück 34, Flur 2, Gemarkung Girod.

Von hier aus in westlicher Richtung abknickend, über die Grenze der Flurstücke 1213 und 1214 weiterlaufend trifft die Grenzlinie nach 50 m auf den Ausgangspunkt der Grenzverlaufsbeschreibung zur Schutzzone II. Schutzzone III (Weitere Schutzzone)

Die Schutzzone III umfaßt Teile der Gemarkungsfläche Girod mit der Flur 2 und Ruppach mit den Fluren 14,15,16 und 25.

Die Beschreibung des Grenzverlaufes der Wasserschutzzo­ne III erfolgt auf Grundlage des Lageplanes 1 : 1.000 und verläuft im Uhrzeigersinn, beginnend im südlichen Be­reich der Wasserschutzzone, am Berührungspunkt der Flurstücke 1213 und 1214 mit Grabenflurstück 2605, alle Flur 14, Gemarkung Ruppach gelegen.

Von hier aus verläuft die Grenzlinie entlang dem Graben­flurstück in nördlicher Richtung, über die Flurstücksgren­ze zu den Flurstücken 1213 bis 1210 weiter und trifft dann auf den Berührungspunkt der Flurstücke 1210 und 1485 mit den Grabenflurstücken 2603 und 2605, alle Flur 14, Gemarkung Ruppach, auf.

Nunmehr in westlicher Richtung abknickend über die Flurstücksgrenze der Grabenflurstücke 2605 zu 2603 und weiter der Flurstücke 1480 zu 1486, 1479 zu 1487, 1478 zu 1488, 1477 zu 1489, 1476 zu 1490, 1475 zu 1491, 1474 zu 1492, 1473 zu 1493, 1472 zu 1494, 1471 zu 1495 und 1470 zu 1496, auf eine gesamte Länge von 111,50m verläuft die Grenzlinie der Schutzzone III.

Hier um etwa 90° in nördlicher Richtung abknickend über die Flurstücksgrenze des Flurstückes 1496 zu 1495 bis zum Berührungspunkt v. g. Flurstücke mit dem Straßenflur­stück 2595 - Kreisstraße K 100 - (Zehnhäuser Weg), das Straßenflurstück dann geradlinig überquerend trifft die Grenzlinie auf die Flurstücksgrenze 1528 auf.

Von hier aus verläuft die Grenzlinie entlang dem Straßen­flurstück 2595 in westlicher Richtung, bis zum Berüh­rungspunkt des Flurstückes 2595 - K 100 - mit Wegeflur­stück 2600/1 und Flurstück 1528, alle Flur 14, Gemarkung Ruppach.

Hier schwenkt die Grenzlinie in nördlicher Richtung ab und verläuft über die Grenze des Wegeflurstückes 2600/1 zu den Flurstücken 1528 bis 1533, anschließend 3,0 m über Grenze des Flurstückes 1534 mit Wegeflurstück 2600/1, dann in westlicher Richtung über das Wegeflurstück 2600/ 1 abknickend zum Berührungspunkt der Flurstücke 1459 und 1460 mit Wegeflurstück 2600/1, alle Flur 14, Gemar­kung Ruppach.

Von hier ab verläuft die Schutzzonengrenze über die Flur­stücksgrenze 1459 zu 1460 in westlicher Richtung weiter, trifft auf das Flurstück 1453 und knickt hier in nördlicher Richtung ab, verläuft dann über die Flurstücksgrenze 1453 zu 1459,1454 zu 1459,1454 zu 1458,1455 zu 1458,1455 zu 1457 und 1456 zu 1457 bis zum Berührungspunkt der Flurstücke 1456 mit 1457 und Wegeflurstück 2601, und trifft dann geradlinig weiterverlaufend, das Wegeflurstück überquerend, auf die Flurstücksgrenze 2601, alle in Flur 14, Gemarkung Ruppach gelegen.

Von hier aus geradlinige Verbindung, das Flurstück 2417/ 3 und anschließend das Wegeflurstück 2616, beide Flur 25, Gemarkung Ruppach durchschneidend in einer Länge von 226 m, mit dem Berührungspunkt des Flurstückes 1608 mit den Wegeflurstücken 2616 und 2613, alle Flur 15, Gemarkung Ruppach gelegen.

Von hier in nord-nordöstliche Richtung abknickend, ent­lang der Grenze des Wegeflurstückes 2613 mit den Flur­stücken 1608 bis 1605, hier in ost-südöstlicher Richtung abknickend, über die Flurstücksgrenze 1605 zu 1604 bis zum Auftreffen auf das Flurstück 1585. Nachfolgend in nord-nordöstlicher Richtung abknickend über die Flur-

Nr. 49/93

stücksgrenzen 1604 zu 1585, 1604 zu 1584, 1603 zu 1584, 1602 zu 1584, 1602 zu 1583 und 1601 zu 1582, dann in ost­südöstlicher Richtung abknickend verläuft die Grenzlinie der Schutzzone III über die Flurstücksgrenze 1581 zu 1582, das Wegeflurstück 2612 überquerend, bis zum Berührungs­punkt der Flurstücke 1564 und 1565 mit dem Wegeflur­stück 2612, alle Flur 15, Gemarkung Ruppach gelegen. Von hier aus in nord-nordöstlicher Richtung über die Flur-' stücksgrenze 1564, 1563 und 1562 zum Wegeflurstück 2612, dann in ost-südöstlicher Richtung abknickend über die Flurstücksgrenze 1561 zu 1562, nachfolgend das Wege­flurstück 2600/2 geradlinig überquerend, trifft die Grenzli­nie auf die Grenze des Flurstückes 1552 mit Wegeflurstück 2600/2 auf.

Nunmehr in nord-nordöstlicher Richtung abknickend ver­läuft die Grenzlinie bis zum Berührungspunkt der Flur­stücke 1553 und 1554 mit Wegeflurstück 2600/2, dann in . östlicher Richtung abknickend erreicht die Grenzlinie, über die Flurstücksgrenze 1553 zu 1554 und 1527 zu 1554 verlaufend, das Wegeflurstück 2599.

Von hier aus abknickend in ost-südöstlicher Richtung ent­lang der Grenze des Wegeflurstückes 2599 zu Flurstück 1527 und Wegeflurstück 2598/2 bis zum Berührungspunkt der Wegeflurstücke 2599 und 2598/2 der Flur 14 mit Flur­stück 1769 und Wegeflurstück 2628, Flur 16, Gemarkung Ruppach. Dann entlang der Wegeflurstücksgrenze 2628 zu Flurstück 1769 bis zum Flurstück 1768.

Von hier aus geradlinige Verbindung mit dem Berührungs­punkt der Wegeflurstücke 2627 und 2626 mit Flurstück 1704. Hierbei werden die Flurstücke 1768 bis 1757 und anschließend das Wegeflurstück 2627 durchschnitten.

Nunmehr in südlicher Richtung abknickend über die Wege­flurstücksgrenze 2626 zu den Flurstücken 1704 bis 1721, alle Flur 16, weiterlaufend bis zum Auftreffen auf das Straßenflurstück 2569/1, Flur 12, Gemarkung Ruppach gelegen, ist der Grenzverlauf.

In gerader Richtung weiterlaufend wird das Straßenflur­stück 2569/1 überquert, durchschneidet nachfolgend das Flurstück 1 der Flur 2, Gemarkung Girod und trifft nach einer Länge von 116 m auf das Wegeflurstück 3, der Flur 2, Gemarkung Girod auf.

Hier knickt die Grenzlinie in westlicher Richtung ab, ver­läuft über die Flurstücksgrenze des Flurstückes 2 zum Wegeflurstück 3 und erreicht nach 95 m den Wegeknick­punkt des Flurstückes 3, den Berührungspunkt der Flur­stücke 1 und 2 mit Wegeflurstück 3, alle Flur 2, Gemarkung Girod gelegen.

Von hier aus in südwestlicher Richtung abknickend ver­läuft die Grenze über die Flurstücksgrenze 2 zu Wegeflur­stück 3, geradlinig die Wegeflurstücke 3 und nachfolgend 34 durchschneidend, bis zum Auftreffen auf die Grenze des Flurstückes 1213 - Flur- und Gemarkungsgrenze - der Flur 14, Gemarkung Ruppach.

Nunmehr verläuft die Grenzlinie in südlicher Richtung, in einer Länge von 7 m über die Grenze des Flurstückes 1213 weiter und trifft hier auf den Berührungspunkt der Flur­stücke 1213 und 1214, beide Flur 14, Gemarkung Ruppach mit Wegeflurstück 34, Flur 2, Gemarkung Girod.

Von hier aus in westlicher Richtung abknickend, über die Grenze der Flurstücke 1213 und 1214 weiterlaufend, trifft die Grenzlinie nach 50 m auf den Ausgangspunkt der Grenzverlaufsbeschreibung zur Schutzzone III.

4. Näheres über den Geltungsbereich der geplanten Rechts­verordnung, Az.: 56-61-43-8/92, bzw. über die nach den einzelnen Schutzzonen gestaffelten Verbote, Beschränkun­gen und Duldungspflichten kann den Antrags- und Planun­terlagen

- Lageplan

- Auszug aus dem Flurbuch Eigentümerverzeichnis

- etc.

aus denen ßich Ausdehnung und Grenzen des Wasser­schutzgebietes im einzelnen ergeben und dem

- Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnung - (mit dem voraussichtlichen Verbotskatalog)

entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Ein­sichtnahme ausgelegt werden.

Die Planunterlagen liegen aus

vom 03.01.1994 bis 03.02.1994 einschließlich bei der