Montabaur
Nr. 49/93
Alle Tierhalter
im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur,
die von ihrer Ortsgemeinde einen Zuschuß zu den Besamungskosten zu erwarten haben, werden gebeten, bis spätestens 15.12.1993 bei ihrem Ortsbürgermeister vorzusprechen und die entsprechenden Belege über die Anzahl der durchgeführten und bezahlten künstlichen Besamungen dort vorzulegen. Die Tierhalter in der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen haben diese Meldung bis zum gleichen Zeitpunkt an das Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenau- er-Platz 8, Zimmer 221, Montabaur, abzugeben.
Es handelt sich in unserem Verbandsgemeindebereich um die Tierhalter in den Ortsgemeinden Girod, Großholbach, Heili- genroth, Holler, Niederelbert, Oberelbert, Simmem und Welschneudorf sowie in der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen. In- Ihrem eigenen Interesse bitten wir um Einhaltung des angegebenen Meldetermines, da später eingehende Meldungen für 1993 nicht mehr berücksichtigt werden können.
Montabaur, 24.11.1993 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -
Ihre Verbandsgemeindewerke teilen mit:
Die Ablesung der Wasserzähler für alle Abnehmer zur Erstellung der Jahresendabrechnung 1993 erfolgt ab Mittwoch, 15. Dezember 1993 bis Samstag, 15. Januar 1994 Wir bitten alle Kunden, den Beauftragten der Verbandsgemeindewerke an diesen Tagen ungehindert Zutritt zu den Meßeinrichtungen zu ermöglichen.
Sollten Sie während dieser Zeit nicht anwesend sein, bitten wir um rechtzeitige Benachrichtigung.
Werden Kunden nicht angetroffen, so hinterlassen unsere Ableser vorgedruckte Formulare.
Wir. bitten in diesem Fall unsere Kunden, die Wasseruhren selbst abzulesen, die Formulare möglichst schnell mit den angeforderten Zählerständen sowie dem Datum der Ablesung zu versehen und umgehend an uns abzusenden oder uns telefonisch
Telefon-Nr. 02602/126.166
zu verständigen.
Nicht bei uns eingegangene Zählerstände müssen nach dem 15. Januar 1994 geschätzt werden.
Für Ihre Bereitschaft danken wir.
Mit freundlichem Gruß Verbandsgemeindewerke Montabaur
Piwowarsky, Werkleiter
Sitzung des Abwasserverbandes Bad Ems
Die nächste Sitzung des Abwasserverbandes Bad Ems findet am 15. Dezember 1993, 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Bad Ems, statt.
Auf der Tagesordnung stehen im öffentlichen Teil:
1. Bestellung der Abschlußprüfer
2. Auftragsvergabe;
Erarbeitung der Antragsunterlagen für Einleitungsgenehmigungen
3. Mitteilungen
4. Anfr agen Nichtöffentlicher Teil:
5. Mitteilungen
6. Anfragen
‘Die Verwaltung informiert”
Josef Hermes, Hausmeister der Joseph-Kehrein-Schule verabschiedet
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde wurde am Mittwoch, dem 1. Dezember 1993 im Rathaus Montabaur, Josef Hermes aus dem Dienst als Hausmeister der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur verabschiedet.
Im Februar 1971 nahm Josef Hermes seine Tätigkeit als Hausmeister der Joseph-Kehrein-Schule zunächst im Dienst der Stadt Montabaur auf. Nachdem im Zuge der Kommunalreform die Zuständigkeit zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Schulgesetz auf die Verhandsgemeinde mit Wirkung vom Ja
nuar 1975 überging, wurde er zeitgleich in den Dienst der Verbandsgemeinde Montabaur übernommen.
Für seine über 22 Jahre andauernde Hausmeistertätigkeit sprach Bürgermeister Dr. Possel-Dölken, Josef Hermes seinen Dank im Namen von Rat und Verwaltung aus und überreichte neben einer Dankurkunde ein Ahschiedsgeschenk.
Dank und die besten Wünsche für die Zukunft sprachen darüber hinaus Petra Heimlich im Aufträge des Elternbeirates der Joseph-Kehrein-Schule sowie Toni Herrmann namens des Personalrates der Verbandsgemeinde Montabaur aus.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken überreicht Josef Hermes eine Dankurkunde sowie ein Präsent zum Abschied
Jagdpachtvertrag
Hiermit wird bekanntgegeben, daß der 4. Nachtrag zum Jagdpachtvertrag vom 22.12.1976, Jagdgenossenschaft Girod-KLein- holbach-Steinefrenz, vertreten durch die Ortsgemeinde Girod, beinhaltend das Ausscheiden der bisherigen Jagdpächter Karl Alfred Hassler und Günter Noll und den Eintritt des Herrn Peter Bach in den Pachtvertrag sowie die Verlängerung des Pachtvertrages vom 01.04.1995 bis 31.03.2004, in der Zeit vom 13.12.1993 bis 22.12.1993 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 114, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aushegt. Auf § 17LJGDVOwird verwiesen.
Anträge auf Gewährung der Gasölverbilligung für 1993 können gestellt werden
Nach dem Landwirtschaftsgasölverwendungsgesetz (LwGVG) vom 22.12.1967 (BGBL. I S. 1339), zuletzt geändert durch Artikel 23 des 2. Rechtsbereinigungsgesetzes vom 16.12.1986 (BGBL. I S. 2441) können wieder Anträge auf Gewährung der Gasölverbilligung für 1993 gestellt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind im vorgenannten Gesetz geregelt. Auf einige wichtige Merkmale soll nachfolgend hingewiesen werden.
Die Verbilligung für versteuertes Gasöl wird nur gewährt, wenn es in Betrieben der Landwirtschaft zum Betrieb von Ackerschleppern, standfesten oder beweglichen Arbeitsmaschinen und Motoren oder Sonderfahrzeugen bei der Ausführung von Arbeiten zu Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung verwendet wird. Antragsberechtigt sind nur Betriebe der Landwirtschaft, die durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Bewirtschaftung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse gewinnen und aus denen natürliche Personen Einkünfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes erzielen. Weitere berechtigte Betriebe sind in § 2 des* Landwirtschftsgasölverwendungsgesetzes geregelt. Weiterhin sind nur die Betriebe, die jährlich einen nachhaltigen Rohertrag von mindestens 4.000 DM erwirtschaften berechtigt, Anträge zu stellen.
Zuständige Stellen für die Beantragung der Gasölverbilligung ist für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur (Tel.: 02602/126.110).
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hält für Intern essenten entsprechende Merkblätter zum Landwirtschafts-: gasölverwendungsgesetz sowie auch Antragsformulare auf

