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Montabaur

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Nr. 48/93

Freitag, 18.30 Uhr Abendm. für alle - 2. A. f. Theodor Steden. Samstag, 2. Rorate-Amt, A. f. Maria Schneider, bestellt von den Kameradinnen; 14.30 Uhr Spendung der hl. Taufe an das Kind Nadine Robetje; 16.00 Uhr stille Anbetung; 16.30 Uhr Salve-Andacht: Wir beten um den Frieden in der Welt! 18.30 Uhr Vorabendm. A. f. Marg. Steden.

Beichtgelegenheit: Samstag, 16.00 Uhr, bis zur Salve-An­dacht für alle.

Der Pfarrer ist vom 5. bis 10. Dezember als Pilgerleiter in Altötting; die Nachbarn helfen in dringenden Fällen aus!

Wissenswertes

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Die Volksbank Montabaur-Wallmerod informiert:

Neues »Geldwäsche-Gesetz« tangiert Beziehung zwischen Kunde und Bank

Am 29. November 1993 wird das neue »Gesetz über das Aufspü­ren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäsche-Ge­setz - GWG)« eingeführt.

Dieses zum Schutz des Menschen als Individuum zum einen und als Fördermittel einer legalen Wirtschaft konzipierte Gesetz ist vom Ansatz her notwendig und richtig. Jedoch wird das Gesetz in seiner jetzigen Form die Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und Banken nicht unwesentlich berühren. Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl von Pflichten den Banken und somit auch der Volksbank Montabaur-Wallmerod eG auf­erlegt.

Wir erläutern wesentliche Gesichtspunkte im Gesetzgebungs­verfahren und Auswirkungen auf unsere Kunden wie folgt:

Hintergründe:

International arbeitende Verbrecherorganisationen erzielen weltweit jährlich Milliardengewinne, u.a. durch Rauschgift­handel, Erpressung, Menschenhandel, Prostitution, verbote­nes Glücksspiel und Verbrechen gegen die Umwelt.

Diese kriminellen Gewinne werden zu einem großen Teil in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Mit dieser soge­nannten »Geldwäsche« versucht das organisierte Verbrechen, seine Gewinne zu sichern und nimmt so gefährlichen Einfluß auf unsere Volkswirtschaft.

Hier lauern ernste Gefahren für den Wirtschaftsstandort Deutschland und für unsere Gesellschaft insgesamt. Mit dem Geldwäsche-Gesetz will der Staat dieser Entwicklung entge­genwirken und ist selbstverständlich auf die Mithilfe der Banken als Kapitalsammelstelle angewiesen.

Ziel des Geldwäsche-Gesetzes sind die Verhinderung der Geld­wäsche und eine effektivere Strafverfolgung: Bei konkretem Geldwäsche-Verdacht - allerdings auch nur dann - sind die Kreditinstitute gehalten, Anzeige zu erstatten.

Geldwäsche wird durch die Anonymität von Geldgeschäften begünstigt. Das Geldwäsche-Gesetz verpflichtet deshalb ne­ben anderen Wirtschaftsbereichen insbesondere die Geldinsti­tute, ihre Kunden bei einer Reihe von Geschäftsvorgängen anhand eines amtlichen Ausweises zu identifizieren und diese Angaben festzuhalten. Nur gegenüber rechtskräftig wegen Geldwäsche oder anderer schwerer Straftaten verurteilten Personen können diese Aufzeichnungen für steuerliche Zwek- ke verwendet werden. Ähnliche Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche gelten bereits in vielen Ländern der EG sowie auch im Bankenland Schweiz.

Was geschieht nun im wesentlichen?

- Das Kreditinstitut ist verpflichtet, bei der Annahme und Abgabe von Bargeld, Edelmetallen und Wertpapieren im Wert von 20.000,00 DM oder mehr die Identität des Kunden anhand eines Personalausweises oder Reisepasses festzu­stellen und die Angaben aufzuzeichnen. Hierzu zählen Bareinzahlungen und -abhebungen sowie der An- und Ver­kauf von Wertpapieren und Edelmetallen über den Bank­schalter. Dabei ist es unerheblich, ob die jeweiligen Ge­schäfte über ein bestehendes Kundenkonto, abgewickelt werden. Die gleiche Regelung gilt, wenn der o.g. Betrag in mehrere kleine Beträge aufgeteilt wurde.

Erleichterungen gelten für bereits identifizierte und per­sönlich bekannte Kunden.

Ferner hat sich das Kreditinstitut zu erkundigen, ob der Kunde für eigene Rechnung handelt. Sofern er für einen Dritten, d.h. für fremde Rechnung handelt, sind Name und Anschrift desjenigen festzuhalten, für dessen Rechnung

gehandelt wird. Diese Pflicht gilt auch bei der Eröffnung von Konten/Depots.

- Benutzer von Tag- und Nachttresoranlagen sind verpflich­tet, darüber ausschließlich Geld für eigene Rechnung ein­zuzahlen.

- Kein Kreditinstitut darf Ausnahmen zulassen. Bei Verlet­zung der gesetzlichen Bestimmungen drohen dem Kredit­institut und ggf. seinen Mitarbeitern empfindliche Geldbu­ßen.

Die Volksbank Montabaur-Wallmerod eG ist sicher, daß das persönliche Gespräch mit dem Kunden das notwendige Ver­ständnis für die beschriebenen Maßnahmen schafft.

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»Der Baum als Wohnung für Tiere«

Die Siegerklassen der Waldjugendspiele 1993 und die Gewin­ner des begleitenden Malwettbewerbs wurden am 12. Novem­ber 1993 in der Geschäftsstelle Hachenburg der Kreissparkas­se Westerwald ausgezeichnet. Als beste Naturkenner wurde die Klasse 3c der Grundschule Wörth und die Klasse 7a der Realschule Neuerburg von Landwirtschaftsminister Karl Schneider, dem Präsidenten der Schutzgemeinschaft Deut­scher Wald Rheinland-Pfalz, Kurt Rocker, und dem Präsiden­ten des Sparkassen- und Giroverbandes Rheinland-Pfalz, Karl- Adolf Orth, geehrt. Jeder Schüler erhielt ein Umweltspiel, mit dem das Wissen um die Natur vertieft werden kann. Der Malwettbewerb im Rahmen der Waldjugendspiele 1993 stand unter dem Motto »Der Baum als Wohnung für Tiere«. Die besten Künstler wurden bei der Siegerehrung mit Geldpreisen bedacht. Einen Sonderpreis für eine Gemeinschaftsarbeit er­hielt die Don-Bosco-Schule für Lernbehinderte in Bad Neuen­ahr-Ahrweiler.

1993 haben landesweit rund 11.500 Schülerinnen und Schüler der dritten und siebten Klassen aller Schularten an den Spie­len teilgenommen. Ausrichter ist die Schutzgemeinschaft Deut­scher Wald, veranstaltet wurden sie in 20 Forstämtern des Landes, wo »Patenförster« die Gruppen auf ihrem Weg durch den Aufgabenparcours begleiten.

Gesundheit und Selbsthilfe

Nähere Informationen über Selbsthilfe erhalten Sie bei der We-KISS, Frau Karrenbauer, Telefon 02633/2540.

Trauer über den Tod eines Kindes

Die Selbsthilfegruppe »verwaiste Eltern« trifft sich am Mon­tag, dem 6. Dezember 1993, um 19.00 Uhr, im Paritätischen Zentrum, Neustraße 34, in Westerburg.

Informationen und Unterstützung unter Tel-Nr. 02663/2540 WeKISS oder 02661/4142 und 02608/619.

Alpiner Grundkurs

Immer wieder gehen Berichte von schweren Bergunfällen durch die Medien. Viele dieser Unfälle haben ihre Ursache in der Unkenntnis oder Nichtbeachtung von subjektiven und objektiven Gefahren.

Die Sektion Koblenz des Deutschen Alpenvereins bietet ihren Mitgliedern seit vielen Jahren die Möglichkeit, an einem »Alpinen Grundkurs« teilzunehmen.

Erstmalig bieten wir auch Nichtmitgliedern die Möglichkeit zur Teilnahme an einem solchen Kurs.

In dem Kurs sollen die Teilnehmer nicht zu Extrembergstei­gern ausgebildet werden. Es werden die elementaren Grund­kenntnisse zum besseren Bewegen im Mittel- und Hochgebirge vermittelt.

Kursbeginn: Dienstag, 11.01.1994; Ort: Koblenz Hütte Kob­lenz-Ehrenbreitstein, Kolonnenweg 7.

Weitere Auskünfte erhalten Sie montags und donnerstags von 16.00 bis 19.00 Uhr unter der Telefonnummer 0261/79452.

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20 Jahre Landesjugendorchester

Die Leistungen des Landesjugendorchesters haben der Präsi­dent des Sparkassen- und Giroverbandes Rheinland-Pfalz, Karl-Adolf Orth, und der Minister für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit, Ullrich Galle, während des Jubiläumskon­zerts am 16. November 1993 in der Sparkassenakademie Schloß Waldthausen gewürdigt.