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Montabaur

nommen werden, wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirt­schaftsbetrieb gehören.

3. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterras­sen und ähnliche Anlagen dürfen unabhängig von der Genehmigungsbedürftigkeit nach anderen gesetzlichen Be­stimmungen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbe­hörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder be­seitigt werden.

4. Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde.

Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu 1. vorgenommen worden, so muß die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzun­gen anordnen.

Sind entgegen den Vorschriften zu 2. und 3. Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Zusammenlegungsverfahren unberücksich­tigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Zusammenlegung dienlich ist.

Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. 4 vorge­nommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anord­nen, daß derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte Fläche wieder ordnungsgemäß aufzuforsten hat. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften 1., 3. und 4. sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden können (§ 154 FlurbG). Die Bußgeldbestimmungen des Lan­desforstgesetzes und des Landespflegegesetzes bleiben unbe­rührt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluß kann innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Wider­spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Kultur amt Westerburg Jahnstraße 5 56457 Westerburg oder wahlweise bei der

Bezirksregierung Koblenz Stresemannstraße 3-5 Postfach 269 56002 Koblenz

schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Wider­spruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist eingegangen ist.

Westerburg, den 11.11.1993

Der Leiter des Kulturamtes gez. Herz

Ausgefertigt:

Westerburg, den 11.11.1993

Im Auftrag: Jung (Siegel)

Freiherr-vom- Stein -Hauptschule

Zu einer »Vorweihnachtlichen Begegnung« lädt die Freiherr- vom-Stein-Hauptschule am 2. Adventssonntag, dem 05. De­zember 1993, ein.

Ausstellungen von Schülerarbeiten, Vorführungen und Aktio­nen für Kinder und Erwachsene, Spiel- und Musikeinlagen in einer vorweihnachtlichen dekorierten Cafeteria, Glühwein-, Eintopf- und Würstchenstand, weihnachtlicher Verkaufsba­sar, eine Krippenausstellung und anderes mehr sollen bei jetzigen und ehemaligen Schülern, bei Eltern, Freunden und Bekannten und allen Interessierten vorweihnachtliche Stim­mung erzeugen und die Schule von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr zu einer Stätte der Begegnung machen.

Schüler, Eltern und Kollegium der Hauptschule würden sich freuen, wenn möglichst viele Besucher zum Gelingen dieser Stunden beitragen werden.

DRK-Ortsverein Nentershausen e.V.

Blutspendetermin Hundsangen

Sollten Sie aus terminlichen Gründen den Blutspendetermin in Nentershausen versäumt haben, können Sie am 08. Dezem­ber 1993 von 17.30 bis 20.30 Uhr in der Turnhalle Hundsangen Blutspenden.

Spielmarmszug Nentershausen

Am 3. Advent (12.12.1993) bietet der Spielmannszug Nenters­hausen zum drittenmal »Musik zum Advent« an. Zusammen mit dem Musikverein Holler und einigen Solisten werden wir

Nr. 48/93

ab 16.00 Uhr in der Pfarrkirchen Nentershausen ein Konzert geben. Anschließend werden die »Haubitzen« vor dem Pfarr- heim Glühwein und Kakao unter musikalischer Begleitung des MV Holler ausschenken. Der Erlös dieser Veranstaltung fließt der Hilfe für Ruanda zu.

Die nächste Vorstandssitzung des Spielmannszuges findet am Freitag, dem 03.12.1993, um 21.00 Uhr in der Gaststätte Ohly statt.

intracht

NKNTKRSHAUSKN

KONZERT

am Samstag, 04.Dezember, 20.00 UHR

in der

Freiherr-vom-Stein-Halle

Nentershausen

Mitwirkende: MGV1905 Thür e. V.

Chorleiter: Karl-Heim Kolms

" Quartettverein Villmare.V.

Chorleiter: Jürgen Faßbender

MGV "Eintracht" Nentershausen

Chorleiter: Hans Lingerhand

Eintritt: 8,00 DM Veranstalter: MGV Eintracht

Nentershausen

Freiwillige Feuerwehr Nentershausen

Die nächste Feuerwehrübung findet am Freitag, dem 03.12.1993 um 19.00 Uhr statt.

Niedererbach

Schützenverein Niedererbach

Einladung zur diesjährigen Weihnachtsfeier am Samstag, 18.12.1993, 19.00 Uhr, im Schützenhaus für alle Mitglieder mit Partner und Bondern. Zur Bestellung des Weihnachtses­sens wird natürlich eine Anmeldung bei der Schriftführerin bis zum 10.12. erbeten. Außerdem bitten wir um Sachspenden für eine Tombola. Allen Mitgliedern und Freunden des Vereins, die nicht teilnehmen können, wünschen wir ein frohes Weih­nachtsfest und ein glückliches neues Jahr.

SV 1920 Niedererbach e.V.

Die erste Mannschaft muß den zweiten Tabellenplatz am 05.12.1993 um 14.00 Uhr gegen den Nachbarn Girod/Kleinhol­bach in Girod verteidigen. Die zweite Mannschaft hat ebenfalls ein Auswärtsspiel und muß um 12.00 Uhr in Elbert antreten.

L Stammtisch »Schluck Aus«

Wichtige Versammlung am Freitag, dem 03.12.1993 im Sport­heim. Beginn: 17.30 Uhr, Thema: Ausflug 1994

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