Montabaur
nommen werden, wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören.
3. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen unabhängig von der Genehmigungsbedürftigkeit nach anderen gesetzlichen Bestimmungen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden.
4. Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde.
Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu 1. vorgenommen worden, so muß die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen.
Sind entgegen den Vorschriften zu 2. und 3. Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Zusammenlegungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Zusammenlegung dienlich ist.
Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. 4 vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, daß derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte Fläche wieder ordnungsgemäß aufzuforsten hat. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften 1., 3. und 4. sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden können (§ 154 FlurbG). Die Bußgeldbestimmungen des Landesforstgesetzes und des Landespflegegesetzes bleiben unberührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluß kann innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Kultur amt Westerburg Jahnstraße 5 56457 Westerburg oder wahlweise bei der
Bezirksregierung Koblenz Stresemannstraße 3-5 Postfach 269 56002 Koblenz
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist eingegangen ist.
Westerburg, den 11.11.1993
Der Leiter des Kulturamtes gez. Herz
Ausgefertigt:
Westerburg, den 11.11.1993
Im Auftrag: Jung (Siegel)
Freiherr-vom- Stein -Hauptschule
Zu einer »Vorweihnachtlichen Begegnung« lädt die Freiherr- vom-Stein-Hauptschule am 2. Adventssonntag, dem 05. Dezember 1993, ein.
Ausstellungen von Schülerarbeiten, Vorführungen und Aktionen für Kinder und Erwachsene, Spiel- und Musikeinlagen in einer vorweihnachtlichen dekorierten Cafeteria, Glühwein-, Eintopf- und Würstchenstand, weihnachtlicher Verkaufsbasar, eine Krippenausstellung und anderes mehr sollen bei jetzigen und ehemaligen Schülern, bei Eltern, Freunden und Bekannten und allen Interessierten vorweihnachtliche Stimmung erzeugen und die Schule von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr zu einer Stätte der Begegnung machen.
Schüler, Eltern und Kollegium der Hauptschule würden sich freuen, wenn möglichst viele Besucher zum Gelingen dieser Stunden beitragen werden.
DRK-Ortsverein Nentershausen e.V.
Blutspendetermin Hundsangen
Sollten Sie aus terminlichen Gründen den Blutspendetermin in Nentershausen versäumt haben, können Sie am 08. Dezember 1993 von 17.30 bis 20.30 Uhr in der Turnhalle Hundsangen Blutspenden.
Spielmarmszug Nentershausen
Am 3. Advent (12.12.1993) bietet der Spielmannszug Nentershausen zum drittenmal »Musik zum Advent« an. Zusammen mit dem Musikverein Holler und einigen Solisten werden wir
Nr. 48/93
ab 16.00 Uhr in der Pfarrkirchen Nentershausen ein Konzert geben. Anschließend werden die »Haubitzen« vor dem Pfarr- heim Glühwein und Kakao unter musikalischer Begleitung des MV Holler ausschenken. Der Erlös dieser Veranstaltung fließt der Hilfe für Ruanda zu.
Die nächste Vorstandssitzung des Spielmannszuges findet am Freitag, dem 03.12.1993, um 21.00 Uhr in der Gaststätte Ohly statt.
intracht
NKNTKRSHAUSKN
KONZERT
am Samstag, 04.Dezember, 20.00 UHR
in der
Freiherr-vom-Stein-Halle
Nentershausen
Mitwirkende: MGV1905 Thür e. V.
Chorleiter: Karl-Heim Kolms
" Quartettverein Villmare.V.
Chorleiter: Jürgen Faßbender
MGV "Eintracht" Nentershausen
Chorleiter: Hans Lingerhand
Eintritt: 8,00 DM Veranstalter: MGV Eintracht
Nentershausen
Freiwillige Feuerwehr Nentershausen
Die nächste Feuerwehrübung findet am Freitag, dem 03.12.1993 um 19.00 Uhr statt.
Niedererbach
Schützenverein Niedererbach
Einladung zur diesjährigen Weihnachtsfeier am Samstag, 18.12.1993, 19.00 Uhr, im Schützenhaus für alle Mitglieder mit Partner und Bondern. Zur Bestellung des Weihnachtsessens wird natürlich eine Anmeldung bei der Schriftführerin bis zum 10.12. erbeten. Außerdem bitten wir um Sachspenden für eine Tombola. Allen Mitgliedern und Freunden des Vereins, die nicht teilnehmen können, wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr.
SV 1920 Niedererbach e.V.
Die erste Mannschaft muß den zweiten Tabellenplatz am 05.12.1993 um 14.00 Uhr gegen den Nachbarn Girod/Kleinholbach in Girod verteidigen. Die zweite Mannschaft hat ebenfalls ein Auswärtsspiel und muß um 12.00 Uhr in Elbert antreten.
L Stammtisch »Schluck Aus«
Wichtige Versammlung am Freitag, dem 03.12.1993 im Sportheim. Beginn: 17.30 Uhr, Thema: Ausflug 1994
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