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Montabaur

Nr. 48/93

Öffentl. Bekanntmachungen

Alle Tierhalter im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur,

die von ihrer Ortsgemeinde einen Zuschuß zu den Besamungs­kosten zu erwarten haben, werden gebeten, bis spätestens

15.12.1993 bei ihrem Ortsbürgermeister vorzusprechen und die entsprechenden Belege über die Anzahl der durchgeführ- ten und bezahlten künstlichen Besamungen dort vorzulegen. Die Tierhalter in der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen haben diese Meldung bis zum gleichen Zeitpunkt an das Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenau- er-Platz 8, Zimmer 221, Montabaur, abzugeben.

Es handelt sich in unserem Verbandsgemeindebereich um die Tierhalter in den Ortsgemeinden Girod, Großholbach, Heili- genroth, Holler, Niederelbert, Oberelbert, Simmern und Welsch­neudorf sowie in der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen. In ihrem eigenen Interesse bitten wir um Einhaltung des angegebenen Meldetermines, da später eingehende Meldun­gen für 1993 nicht mehr berücksichtigt werden können.

Montabaur, 24.11.1993 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -

Öffentliche Bekanntmachung

über die Meldepflicht von Tierhaltern zwecks Festsetzung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Haushaltsjahr 1994

Wir machen darauf aufmerksam, daß gemäß § 4 Abs. 2 und 3 der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz für das Jahr 1994 der Anspruch auf Leistungen entfällt, wenn der Meldepflicht gemäß § 12 Abs. 4 Satz 4 des Landestierseu­chengesetzes nicht nachgekommen wird.

Laut Mitteilung der Tierseuchenkasse sind ab 1994 auch für Pferde Tierseuchenkassenbeiträge zu erheben. Wir fordern daher alle Pferdehalter im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur auf, die Anzahl ihrer Pferde der Verbandsgemein­de Montabaur bis spätestens 10.12.1994 mitzuteilen. Desweiteren wird darauf hingewiesen, daß möglicherweise vereinzelte Tierhalter von Rindern, Schweinen und Schafen aufgrund ihres geringen Tierbestandes bei der letzten allge­meinen Viehzählung vom 03.12.1992, die noch für die Beitrags­festsetzung 1994 als Grundlage dient, nicht erfaßt worden sind. Auch diese Tierhalter sind verpflichtet, ihre Tierbestände zum Zwecke der Festsetzung der Tierseuchenkassenbeiträge 1994 der Verbandsgemeinde Montabaur ebenfalls bis zum

10.12.1993 zu melden.

D e Verwaltung informiert

Schließung des Hallenbades Montabaur

Vom Montag, dem 06.12.1993 bis einschließlich Sonntag, 26.12.1993, bleibt das Hallenbad wegen Sanierungs- und Re­paraturarbeiten geschlossen. Wir bitten unsere Badegäste, dies zur Kenntnis zu nehmen.

Telefon: 02602/4611

oder 02602/126-173

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bis zum 17. Dezember 1993.

Wenn Sie vorab weitere Informationen benötigen,

rufen Sie bitte an!

Telefon: 02602/126.119 oder 131.

Schwerbehinderte erhalten bei gleicher Eignung den

Vorzug.

Informationen zur Rentenversicherung

Beratung-Auskunft

Sprechtage der Bundesversicherungsanstalt für Angestell­te (BfA.) für den Bereich des südlichen Westerwaldkreises. Die Sprechtage der BfA finden in der Regel am ersten Montag im Monat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur statt.

Der nächste Sprechtag ist am Montag, dem 06.12.1993. Die Sprechstunden sind von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Sprechtage der Landesversicherungsanstalt Rheinland- Pfalz (LVA) für den Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur.

Die Sprechtage der LVA Rhld.-Pfalz finden in der Regel am ersten Dienstag im Monat bei der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur statt.

Der nächste Sprechtag ist am Dienstag, dem 07.12.1993. Die Sprechstunden sind von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Für die Nachmittagssprechstunden ist für beide Sprechtage eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 66195 Höhr-Grenzhausen, Hheinstr. 41, Postfach 1461,

Telefon 02624/106-0. Telefax 02624/6170. Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Franz-Peter Eudenbach. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil.

Bezugspreis monatl. DM 2,30 bei Ortszustellung. Im Einzelversand durch den Verlag DM 1,00 + Versandkosten.

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D u i u in tx Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen

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