Montabaur
Nr. 47/93
Die Fischereipachtbedingungen können während der Dienstzeiten im Forstamt Montabaur eingesehen oder von dort angefordert werden.
Als Bieter zugelassen sind vorrangig Bürger des Landes Rheinland-Pfalz, die in Besitz eines Fischereischeines sind, die keine ständige Fischereimöglichkeit haben und die nach den gesetzlichen Vorschriften pachtfähig sind; oder juristische Personen und Vereine im Sinne von § 16 Absatz 2 Landesfischereigesetz, die satzungsgemäß die Förderung der Fischerei zum Ziele und in Rheinland-Pfalz ihren Sitz haben.
Die Pachtgebote sind schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift
»Verpachtung des staatlichen Eigenfischereibezirks Aubach- Los II im Forstamt Montabaur zum 01.01.1994« bis zum 14.12.1993 beim Forstamt Montabaur, Eifelstraße 16, 56410 Montabaur einzureichen.
Die Öffnung der Gebote erfolgt in Gegenwart der Bieter am 15.12.1993 auf dem Geschäftszimmer des Forstamtes Montabaur um 10.00 Uhr.
Über die Annahme des Gebotes und über die Erteilung des Zuschlages entscheidet das Forstamt Montabaur.
0 “D e Verwaltung informiert”
Kindergarten am »Sonnenring« soll 25 Kindern Platz bieten
Zum Richtfest hatte Bürgermeister Dr. Possel-Dölken vor einigen Tagen die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses und die bauausführende Firma auf die Baustelle des neuen Kindergartens am Sonnenring nach Montabaur eingeladen.
75 Kindern und damit 3 Gruppen soll der voraussichtlich im Juli d. J. fertiggestellte Kindergarten einen Platz bieten.
Die Planungen sehen vor, für 25 der 75 Kinder Ganztagesplätze, die auch die Gelegenheit zum Mittagessen einschließen, anzubieten.
Der Neubau wird schlüsselfertig in massiver Bauweise von einem heimischen Unternehmen errichtet. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1 542 000 DM. Hierzu erhält die Stadt Montabaur einen Landeszuschuß von 375 000 DM und eine Beteiligung des Westerwaldkreises von 570 000 DM.
Nachtrag zum Bericht über die Stadtratssitzung vom 26.10.1993
Punkt 3: Bepflanzung im Bereich der Stadtmauer / Wil- helm-Mangels-Straße:
In der kontroversen Diskussion zur Bepflanzung entlang der Stadtmauer an der Wilhelm-Mangels-Straße plädierte Ratsmitglied Kochern (FDP) dafür, die Anlegung des Grünstreifens angesichts der Kosten zurückzustellen. Die derzeitige Grünfläche könnte ggf. etwas ausgebaut und mit einigen Sträuchern verschönt werden. Da sich der Bereich an einer Hauptverkehrsstraße befinde, sei die Anlegung eines Parkes an der Stelle nicht geeignet.
Im Anschluß an die Diskussion lehnte der Stadtrat den Antrag von Ratsmitglied Kochern, die Bepflanzungskonzeption grundsätzlich zurückzustellen, mehrheitlich ab.
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Zwei Gewinner beim Fassadenwettbewerb
Urkunden und Scheck erhielten die diesjährigen Teilnehmer des Fassadenwettbewerbs der Stadt Montabaur aus den Händen von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken. Hatten sich in den vergangenen Jahren meist mehrere Hausbesitzer am Wettbewerb beteiligt, so blieb es in diesem Jahr nur bei zwei Teilnehmern, die mit ihrer gelungenen Fassadengestaltung zur Aufwertung des Vorderen und Hinteren Rebstocks beitragen.
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Den 1. Platz belegten Dagmar und Wolfgang Mohr (links) für ihr Haus am Vorderen Rebstock 26, dessen Ursprung bis in 12. Jahrhundert zurückgeht und das als Bet- und Badehaus der Montabaurer Juden benutzt wurde. Den 2. Platz erhielt Angelika Utecht für ihr Fachwerkhaus am Hinteren Rebstock 38. Dieses Haus diente früher als Pfortenhaus an der dortigen Stadtmauer.
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Wenn Sie vorab weitere Informationen benötigen, rufen Sie bitte an!
Telefon: 02602/126.119 oder 131.
Schwerbehinderte erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug.

