Montabaur
Nr. 47/93
m
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Girod den Neubau eines Kindergartens mit Schulturnhalle in 56412 Girod, Schulstraße, öffentlich aus.
Kindergarten: Nutzfläche ca. 400 m 2
umbauter Raum ca. 2000 m 8 Schulturnhalle: Nutzfläche ca. 750 m z
umbauter Raum ca. 4500 m 3
Los Nr.
Leistung
Leistungsumfang
Los 1:
Holzfensterarbeiten
ca. 170 m 2 Holzfenster und Außentüren
Los 2:
Heizungsinstallation
ca. 25 m 2 Heizkörper, Gaszentralheizung
Los 3:
Lüftungsanlage
Heizen und Lüften
Los 4:
Sanitärinstallation
7 Stück kindergerechte Toilettenplätze
10 Stück WC's, Duschanlage
Los 5:
Elektroinstallation einschl. Beleuchtungskörper
Los 6:
Blitzschutz
ca. 1200 m 2 Dachfläche
Los 7:
Innenputzarbeiten
ca. 2500 m 2 Gipsputz
Los 8:
Estricharbeiten
ca. 1200 m 2 schw. Estrich
Los 9:
Metallbauarbeiten
Oberlicht über First,
L = 18,0 m ca. 90m 2
Voraussichtlicher Ausführungstermin Schutzgebühr
Los 1:
Januar 1994
40,00 DM
Los 2:
Januar/Februar 1994
40,00 DM
Los 3:
Februar/März 1994
50,00 DM
Los 4:
Januar/Februar 1994
40,00 DM
Los 5:
Februar 1994
50,00 DM
Los 6:
Februar/März 1994
25,00 DM
Los 7:
April 1994
25,00 DM
Los 8:
Mai 1994
25,00 DM
Los 9:
Januar 1994
20,00 DM
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich ab dem 29.11.1993 beim Architekturbüro Stefan Wild und Peter Klumpp, Werbhausgasse 1, Montabaur, Telefon 02602/92100, anzufordem.
Die Schutzgebühr ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto der Architekten Nr. 91006 (BLZ 57091000) bei der VolksbankMontabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen'.
Termin für die Eröffnung der Angebote ist:
Montag, 20.12.1993
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sindbis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, Zimmer-Nr. 219, einzureichen.
Die Ausführungspläne sind im Büro der Architekten einzusehen.
Die Submission findet bei der Verbandsgemeinde Montabaur statt.
Montabaur, 23.11.1993
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Bekanntmachung
gemäß § 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. I. S. 2253)
Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Stockland II« in der Ortsgemeinde Niederelbert gemäß § 66 BauGB durch Beschluß des Umlegungsausschusses vom 27.10.1993 aufgestellt worden.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
Der Umlegungsplan kann beim Katasteramt in Montabaur, Zimmer 134, während der Dienststunden von jedem eingese
hen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Gemäß § 70 Abs. 1 BauGB wird den an der Umlegung Beteiligten ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.
Montabaur, den 22.11.1993
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses
der Ortsgemeinde Niederelbert (Siegel) ^
Reichling
Fischereiverpachtung
Das Forstamt Montabaur, Eifelstraße 16, 56410 Montabaur, Tel.: 02602/3003, verpachtet zum 01.01.1994 im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote den staatlichen Eigenfischereibezirk Stelzenbach, Los I.
Der staatliche Eigenfischereibezirk Stelzenbach-Los I erstreckt sich entlang des Verlaufs des Stelzenbachs von der Quelle abwärts bis zum nördlichen Ausgang der Ortsgemeinde Niederelbert, einschließlich der Nebengräben.
Die Fischereipachtbedingungen können während der Dienstzeiten im Forstamt Montabaur eingesehen oder von dort angefordert werden.
Als Bieter zugelassen sind vorrangig Bürger des Landes Rheinland-Pfalz, die in Besitz eines Fischereischeines sind, die keine ständige Fischereimöglichkeit haben und die nach den gesetzlichen Vorschriften pachtfähig sind; oder juristische Personen und Vereine im Sinne von § 16 Absatz 2 Landesfischereigesetz, die satzungsgemäß die Förderung der Fischerei zum Ziele und in Rheinland-Pfalz ihren Sitz haben.
Die Pachtgebote sind schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift
»Verpachtung des staatlichen Eigenfischereibezirks Stelzen- bach-Los I im Forstamt Montabaur zum 01.01.1994« bis zum 14.12.1993 beim Forstamt Montabaur, Eifelstraße 16, 56410 Montabaur einzureichen.
Die Öffnung der Gebote erfolgt in Gegenwart der Bieter am 15.12.1993 auf dem Geschäftszimmer des Forstamtes Montabaur um 14.00 Uhr.
Über die Annahme des Gebotes und über die Erteilung des Zuschlages entscheidet das Forstamt Montabaur.
Fischereiverpachtung
Das Forstamt Montabaur, Eifelstraße 16, 56410 Montabaur, Tel.: 02602/3003, verpachtet zum 01.01.1994 im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote den staatlichen Eigenfischereibezirk Stelzenbach, Los II.
Der staatliche Eigenfischereibezirk Stelzenbach-Los II erstreckt sich entlang des Verlaufs des Stelzenbachs vom nördlichen Ausgang der Ortsgemeinde Niederelbert abwärts bis zur Einmündung in den Aubach sowie auf den Hollerer Bach.
Die Fischereipachtbedingungen können während der Dienstzeiten im Forstamt Montabaur eingesehen oder von dort angefordert werden.
Als Bieter zugelassen sind vorrangig Bürger des Landes Rheinland-Pfalz, die in Besitz eines Fischereischeines sind, die keine ständige Fischereimöglichkeit haben und die nach den gesetz- , liehen Vorschriften pachtfähig sind; oder juristische Personen und Vereine im Sinne von § 16 Absatz 2 Landesfischereigesetz, die satzungsgemäß die Förderung der Fischerei zum Ziele und in Rheinland-Pfalz ihren Sitz haben.
Die Pachtgebote sind schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift
»Verpachtung des staatlichen Eigenfischereibezirks Stelzenbach-Los II im Forstamt Montabaur zum 01.01.1994« bis zum 14.12.1993 beim Forstamt Montabaur, Eifelstraße 16, ■ 56410 Montabaur einzureichen.
Die Öffnung der Gebote erfolgt in Gegenwart der Bieter am 15.12.1993 auf dem Geschäftszimmer des Forstamtes Montabaur um 11.30 Uhr.
Über die Annahme des Gebotes und über die Erteilung des Zuschlages entscheidet das Forstamt Montabaur.
Fischereiverpachtung
Das Forstamt Montabaur, Eifelstraße 16, 56410 Montabaur, Tel.: 02602/3003, verpachtet zum 01.01.1994 im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote den staatlichen Eigenfischereibezirk Aubach, Los II.
Der staatliche Eigenfischereibezirk Aubach-Los II erstreckt sich entlang des Verlaufs des Aubachs von der Straßenbrücke in Bannberscheid abwärts bis zur Limburger Straßenbrücke bei Montabaur einschließlich der Mühlengräben:
1. südlich von Eschelbach
2. nördlich von Eschelbach
3. von Staudt bis zur Ritzmühle
4. bei Montabaur

