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Montabaur

Nr. 47/93

m

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Girod den Neubau eines Kinder­gartens mit Schulturnhalle in 56412 Girod, Schulstraße, öffentlich aus.

Kindergarten: Nutzfläche ca. 400 m 2

umbauter Raum ca. 2000 m 8 Schulturnhalle: Nutzfläche ca. 750 m z

umbauter Raum ca. 4500 m 3

Los Nr.

Leistung

Leistungsumfang

Los 1:

Holzfensterarbeiten

ca. 170 m 2 Holzfenster und Außentüren

Los 2:

Heizungsinstallation

ca. 25 m 2 Heizkörper, Gaszentralheizung

Los 3:

Lüftungsanlage

Heizen und Lüften

Los 4:

Sanitärinstallation

7 Stück kindergerechte Toilettenplätze

10 Stück WC's, Duschanlage

Los 5:

Elektroinstallation einschl. Beleuchtungskörper

Los 6:

Blitzschutz

ca. 1200 m 2 Dachfläche

Los 7:

Innenputzarbeiten

ca. 2500 m 2 Gipsputz

Los 8:

Estricharbeiten

ca. 1200 m 2 schw. Estrich

Los 9:

Metallbauarbeiten

Oberlicht über First,

L = 18,0 m ca. 90m 2

Voraussichtlicher Ausführungstermin Schutzgebühr

Los 1:

Januar 1994

40,00 DM

Los 2:

Januar/Februar 1994

40,00 DM

Los 3:

Februar/März 1994

50,00 DM

Los 4:

Januar/Februar 1994

40,00 DM

Los 5:

Februar 1994

50,00 DM

Los 6:

Februar/März 1994

25,00 DM

Los 7:

April 1994

25,00 DM

Los 8:

Mai 1994

25,00 DM

Los 9:

Januar 1994

20,00 DM

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich ab dem 29.11.1993 beim Architekturbüro Stefan Wild und Peter Klumpp, Werbhausgasse 1, Montabaur, Telefon 02602/92100, anzufordem.

Die Schutzgebühr ist unter Angabe des Verwendungs­zweckes auf das Konto der Architekten Nr. 91006 (BLZ 57091000) bei der VolksbankMontabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen'.

Termin für die Eröffnung der Angebote ist:

Montag, 20.12.1993

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift ver­sehen sein müssen, sindbis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, Zimmer-Nr. 219, einzureichen.

Die Ausführungspläne sind im Büro der Architekten einzusehen.

Die Submission findet bei der Verbandsgemeinde Mon­tabaur statt.

Montabaur, 23.11.1993

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Bekanntmachung

gemäß § 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. I. S. 2253)

Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Stockland II« in der Ortsgemeinde Niederelbert gemäß § 66 BauGB durch Beschluß des Umle­gungsausschusses vom 27.10.1993 aufgestellt worden.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.

Der Umlegungsplan kann beim Katasteramt in Montabaur, Zimmer 134, während der Dienststunden von jedem eingese­

hen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Gemäß § 70 Abs. 1 BauGB wird den an der Umlegung Beteilig­ten ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungs­plan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.

Montabaur, den 22.11.1993

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

der Ortsgemeinde Niederelbert (Siegel) ^

Reichling

Fischereiverpachtung

Das Forstamt Montabaur, Eifelstraße 16, 56410 Montabaur, Tel.: 02602/3003, verpachtet zum 01.01.1994 im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote den staatlichen Eigenfischereibezirk Stelzenbach, Los I.

Der staatliche Eigenfischereibezirk Stelzenbach-Los I erstreckt sich entlang des Verlaufs des Stelzenbachs von der Quelle abwärts bis zum nördlichen Ausgang der Ortsgemeinde Nie­derelbert, einschließlich der Nebengräben.

Die Fischereipachtbedingungen können während der Dienst­zeiten im Forstamt Montabaur eingesehen oder von dort ange­fordert werden.

Als Bieter zugelassen sind vorrangig Bürger des Landes Rhein­land-Pfalz, die in Besitz eines Fischereischeines sind, die keine ständige Fischereimöglichkeit haben und die nach den gesetz­lichen Vorschriften pachtfähig sind; oder juristische Personen und Vereine im Sinne von § 16 Absatz 2 Landesfischereigesetz, die satzungsgemäß die Förderung der Fischerei zum Ziele und in Rheinland-Pfalz ihren Sitz haben.

Die Pachtgebote sind schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift

»Verpachtung des staatlichen Eigenfischereibezirks Stelzen- bach-Los I im Forstamt Montabaur zum 01.01.1994« bis zum 14.12.1993 beim Forstamt Montabaur, Eifelstraße 16, 56410 Montabaur einzureichen.

Die Öffnung der Gebote erfolgt in Gegenwart der Bieter am 15.12.1993 auf dem Geschäftszimmer des Forstamtes Monta­baur um 14.00 Uhr.

Über die Annahme des Gebotes und über die Erteilung des Zuschlages entscheidet das Forstamt Montabaur.

Fischereiverpachtung

Das Forstamt Montabaur, Eifelstraße 16, 56410 Montabaur, Tel.: 02602/3003, verpachtet zum 01.01.1994 im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote den staatlichen Eigenfischereibezirk Stelzenbach, Los II.

Der staatliche Eigenfischereibezirk Stelzenbach-Los II erstreckt sich entlang des Verlaufs des Stelzenbachs vom nördlichen Ausgang der Ortsgemeinde Niederelbert abwärts bis zur Ein­mündung in den Aubach sowie auf den Hollerer Bach.

Die Fischereipachtbedingungen können während der Dienst­zeiten im Forstamt Montabaur eingesehen oder von dort ange­fordert werden.

Als Bieter zugelassen sind vorrangig Bürger des Landes Rhein­land-Pfalz, die in Besitz eines Fischereischeines sind, die keine ständige Fischereimöglichkeit haben und die nach den gesetz- , liehen Vorschriften pachtfähig sind; oder juristische Personen und Vereine im Sinne von § 16 Absatz 2 Landesfischereigesetz, die satzungsgemäß die Förderung der Fischerei zum Ziele und in Rheinland-Pfalz ihren Sitz haben.

Die Pachtgebote sind schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift

»Verpachtung des staatlichen Eigenfischereibezirks Stelzen­bach-Los II im Forstamt Montabaur zum 01.01.1994« bis zum 14.12.1993 beim Forstamt Montabaur, Eifelstraße 16, 56410 Montabaur einzureichen.

Die Öffnung der Gebote erfolgt in Gegenwart der Bieter am 15.12.1993 auf dem Geschäftszimmer des Forstamtes Monta­baur um 11.30 Uhr.

Über die Annahme des Gebotes und über die Erteilung des Zuschlages entscheidet das Forstamt Montabaur.

Fischereiverpachtung

Das Forstamt Montabaur, Eifelstraße 16, 56410 Montabaur, Tel.: 02602/3003, verpachtet zum 01.01.1994 im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote den staatlichen Eigenfischereibezirk Aubach, Los II.

Der staatliche Eigenfischereibezirk Aubach-Los II erstreckt sich entlang des Verlaufs des Aubachs von der Straßenbrücke in Bannberscheid abwärts bis zur Limburger Straßenbrücke bei Montabaur einschließlich der Mühlengräben:

1. südlich von Eschelbach

2. nördlich von Eschelbach

3. von Staudt bis zur Ritzmühle

4. bei Montabaur