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Montabaur

Nr. 44/93

(auch Einschreibemarken). Helfen. Sie uns mit, die Not zu lindern. Werfen Sie Ihre gesammelten Briefmarken in den aufgestellten Behälter in unserer Kirche oder geben bzw. schicken Sie dieselben an Heinz Jansen, Westerwaldstr. 12, Kadenbach.

Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Kadenbach

Am Mittwoch, dem 17.10.1993 (Buß- u. Bettag) findet für alle aktiven u. inaktiven Mitglieder des Vereins der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Kadenbach wieder ein zünftiger Tag an der Schutzhütte »Schau in's Land« statt.

Ab 10.00 Uhr beginnt der Frühschoppen.

Zur Mittagszeit wird ein deftiger Eintopf und erfrischende, bzw. wärmende Getränke serviert.

Für Essen u. Getränke wird ein kleiner Unkostenbeitrag erho­ben.

Spfrd. Germania Kadenbach 1910 e.V.

Abt.: Fußball

Am Sonntag, dem 07.11.1993 bestreitet unsere Mannschaft ihr Meisterschaftsspiel gegen die Elf des SV Spay. Anstoß ist um 14.30 Uhr auf dem Sportplatz in Kadenbach.

Abt.: Wandern

Es sind vom Wandertag immer noch einige Tabletts/Formen usw. nicht abgeholt worden. Bitte bei Thomas Schlagwein, Hauptstr. 45 a abholen.

AH Kadenbach

Unser nächstes Spiel bestreiten wir am Samstag, dem 06. November, gegen die »AH« von Nassau.

Spielort: Kadenbach

Spielbeginn: 16.00 Uhr.

Treffpunkt: 15.30 Uhr.

Bei Verhinderung bitte frühzeitig abmelden.

St. Martinszug

Unser diesjähriger St. Martinszug findet am Donnerstag, dem 11. November 1993, statt. Wie in den vergangenen Jahren treffen sich die Kinder mit ihren Fackeln und Lichtern um 19.00 Uhr in der Straße »Unter dem Dorf« im Kreuzungsbe­reich. Von dort führt der Lichterzug auf dem Weg zum Martins­feuer über die Lahnstraße und anschließend durch die Römer­straße. St. Martin wird für alle Künder seine Brezeln mitbrin­gen. Sie werden am Feuer verteilt.

Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewähr­leisten, wird gebeten, auf dem Weg zur Feuerstelle die Zug­ordnung einzuhalten und die Absperrung am Feuer zu beach­ten. Aus Sicherheitsgründen für alle teilnehmenden Kinder ist das Abbrennen von Pech- und Wachsfackeln nicht gestattet. Ein herzliches »Danke schön« möchte ich an dieser Stelle im voraus dem »St. Martin« und seinem Begleiter für die Teilnah­me äm Martinszug sagen und außerdem der Freiwilligen Feuerwehr Neuhäusel für ihre Unterstützung beim Umzug und an der Feuerstelle.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1 Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen Die Gemeinde erhebt abweichend von den §§ 13 und 14 KAG Beiträge für einzelne oder Abschnitte von öffentlichen Ver­kehrsanlagen nach § 42 Abs. 11 KAG.

§ 2 Maßstab

1. Maßstab ist die Geschoßfläche (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 KAG, § 5 KAVO).

2. InKem-, Gewerbe- undlndustriegebieten werden die Grund­maßstabsdaten nach Abs. 1 um 20 Prozent erhöht; das gleiche gilt für ausschließlich gewerblich, industrielle oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen

" Baugebieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücke (gemischt genutz­te Grundstücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Grundmaßstabsdaten um 10 Prozent.

§ 3 Tiefenmäßige Begrenzung der Grundstücksfläche Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Grund­stücksfläche nach § 18 Abs. INr. 1 KAG werden 50 m festgelegt. § 4 Inkrafttreten / Außerkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Aus­baubeiträgen vom 30.11.1984 außer Kraft.

56337 Simmern, den 03.11.1993

gez. Schmidt, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 20 20-1 in der zuletzt geltenden Fassung wird auf folgendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO)

und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichenBekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, geltend gemacht worden ist.

St-Martins-Zug Mittwoch, 10. November 1993

In diesem Jahr findet der Martinszug am Mittwoch, 10. No­vember 1993 statt. Die Kinder mit ihren Eltern mögen sich um 18.00 Uhr in der St.-Rochus-Kirche einfinden. Hier werden Brezeln undFackeln gesegnet. Um 18.15 Uhr geht der Martins­zug begleitet vom Musikverein 1930 Simmern zum Martins­feuer entlang der Hauptstraße, Gemeindeplatz »Am alten Schulhoff«, Schloßstraße. Die Freiw. Feuerwehr sorgt für das Absperren während des Zuges und das Abbrennen des Feuers. Kinder und Jugendliche werden gebeten, keine Pech- und Wachsfackeln im Zug mitzuführen. Die Anlieger werden gebe­ten, ihre Fenster mit Lichter zu schmücken. Die Brezeln werden nach Rückkehr vom Martinsfeuer am Kindergarten verteilt. Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sind zur St. Mar­tinsfeier und Umzug herzlich eingeladen.

Sprechstunde der Ortsgemeindeverwaltung verlegt

Wegen dienstlicherVerhinderung des Ortsbürgermeisters wird die Sprechstunde der Ortsgemeindeverwaltung am Donners­tag, 11.11.1993, auf Freitag, 12.11.1993, 18.00 bis 19.30 Uhr, verlegt. Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Schmidt, Ortsbürgermeister

Volkstrauertag - Totenehrung

Am Samstag, dem 13. November 1993 begehen wir den Volks­trauertag zum Gedenken der Opfer von Krieg und Gewalt. Die Totenehrung mit Kranzniederlegung findet nach der 17.00 Uhr-Vorabendmesse, unter Mitwirkung des Musikvereins, des MGV Apollonia und der Freiw. Feuerwehr auf dem Friedhof in Simmern statt. Zum Gedenken an unsere Toten und Vermiß­ten ist die Bürgerschaft herzlich eingeladen.

Simmern

Öffentliche Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat von Simmern hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§42 Abs. 11,17 Abs. 3,18 Abs. 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 undAbs.

Schmidt, Ortsbürgermeister

Freiwillige Feuerwehr Simmern

Die Freiwillige Feuerwehr Simmern lädt zur traditionellen Schnitzeljagd am Buß und Bettag, dem 17.11.1993 ein. Treff­punkt ist um 10.00 Uhr »Am Schulhoff«.

Die Schnitzeljagd endet mit einem gemütlichen Beisammen-