Einzelbild herunterladen

Montabaur

17

Nr. 43/93

det am Mittwoch dem 10.11.1993 statt. Beginn und Abmarsch 18.15 Uhr.

Aufstellung in der Kirchst.raße (nähe Kirche).

Zugweg: Kirchstraße Römerstraße Triftstraße, Hauptstraße Bergstraße in der Eck zum Martinsfeuer. Dort Vortrag der Martinsgeschichte durch Herrn Hermann Schaa. Anschlie­ßend Brezelverteilung. Die Absicherung wird durch die örtli­che Feuerwehr übernommen. Wir bitten die Anwohner des Zugweges ihre Fenster mit entsprechenden Leuchten bzw. Kerzen auszustatten.

Aus organisationstechnischen Gründen findet in diesem Jahre keine Veranstaltung in der Kirche statt.

Ortsgemeinde Kadenbach

Den diesjährigen Volkstrauertag begehen wir am Sonntag dem 14.11.1993. Die Kranzniederlegung erfolgt nach dem Gottes­dienst. Beginn des Gottesdienstes 09.00 Uhr. Mitwirkende: Ehrenwache: Feuerwehr, MGV Lyra, Trompetensolo: Erhard Gombert und Norbert Bender Ansprache und Kranzniederle­gung: durch Herrn Ortsbürgermeister Dombo.

gez. Heinrich Jansen gez. Heinrich Dombo

OVR Vorsitzender und Ortsbürgermeister

^ Gemeinderatsmitglied

Kolpingfamilie/Pfarrgemeinderat Kadenbach

Wir sammeln Briefmarken jegliche Art für die Dritte Welt (auch Einschreibemarken). Helfen Sie uns mit, die Not zu lindern. Werfen Sie ihre gesammelten Briefmarken in den aufgestellten Behälter in unserer Kirche oder geben bzw. schicken Sie dieselben an Heinz Jansen, Westerwaldstraße 12, 56337 Kadenbach.

Spfrd. Germania Kadenbach 1910 e.V.

Abt.: Fußball

Am Sonntag, dem 31.10.1993 bestreitet unsere Mannschaft ihr Meisterschaftsspiel gegen die Elf der SG Untermosel/Dieblich II. Anstoß ist um 12.45 Uhr auf dem Sportplatz in Kadenbach.

Abt.: Wandern

Im November nehmen wir an folgenden IW-Wanderungen teil, wo wir auch als Verein gemeldet sind:

06./07. November 1993 in Mörlen

17. November 1993 in Bad-Marienberg

20./21. November 1993 in Dachsenhausen/Dessighofen.

Wer mitwandern möchte meldet sich bitte bei Thomas Schlag­wein Hauptstraße 45a Tel. 2264.

Neuhäusel

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel am 14.10.1993

Auftragsvergabe für den Bau des Kindergartengebäudes in Neuhäusel

Bei fortschreitendem Bauverlauf hatte der Ortsgemeinderat im Zuge der Errichtung des Kindergartengebäudes in Neuhäu­sel über die Vergabe einer Reihe von Bauleistungen zu befin­den. Herr Architekt Horst Reichwein stellte dem Rat das Ergebnis der Ausschreibung zu den Gewerken Elektro- und Blitzschutzarbeiten, Alu-Fenster, Glaser- und Sonnenschutz­arbeiten, Estrich-, Innenputz-;, Fliesen-, Natursteinarbeiten sowie Erdarbeiten für Auffüllungen und Außenanlage vor und teilte die geprüften Angebotssummen der anbietenden Firmen mit. Am Ende der Aussprache beschloß der Ortsgemeinderat die Vergabe der einzelnen Bauleistungen jeweils an die Firma mit dem kostengünstigsten Angebot. Die vergebenen Arbeiten belaufen sich auf insgesamt 461.000,- DM.

Entscheidungen über Teilungsmessungsanträge Dem Rat lagen drei Anträge auf Vornahme von Grundstücks­teilungen vor. In einem Falle, in dem es um die Teilung eines innerhalb der bebauten Ortslage befindlichen Grundstückes ging, entsprach der Rat dem Antrag und erteilte das Einver­nehmen der Gemeinde zu der vorgesehenen Grundstückstei­lung. In den beiden anderen Fällen entschied der Rat, daß seitens der Gemeinde zu der beantragten Grundstücksteilung das Einvernehmen vorerst nicht erteilt wird.

Stellungnahme zu einer Bauvoranfi-age Weiteres Thema in der Sitzung des Ortsgemeinderates war eine Voranfrage zur Bebauung eines Grundstückes im Gewer­begebiet »Feldchen«. Die Verbandsgemeindeverwaltung Mon­

tabaur hatte zu diesem geplanten Projekt in einer ausführli­chen Vorlage die Sach- und Rechtslage dargelegt und dem Rat einen Entscheidungsvorschlag unterbreitet. In Beratung und Abstimmung schloß sich der Ortsgemeinderat der Beschluß­vorlage der Verbandsgemeindeverwaltung an und folgte wei­ter der Empfehlung dieser Verwaltung, bei der unteren Bau­aufsichtsverwaltung namens der Ortsgemeinde Neuhäusel bestimmte Auflagen geltend zu machen und eine Baugenehmi­gung mit einer Nebenbestimmung zu versehen.

Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt

Ein weiterer Beratungspunkt war für den Rat ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid« im Zusammenhang mit der Errichtung eines Ge­wächshauses auf dem rückwärtigen Gartenteil eines Grund­stückes. Der Rat beschloß, daß seitens der Ortsgemeinde das Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Be­bauungsplanes insoweit erteilt wird, als die Errichtung eines Gewächshauses auf dem rückwärtigen Gartenteil gemäß der vorgelegten Lageskizze zugelassen wird.

Friedhofsangelegenheiten

In der voraufgegangenen Sitzung hatte der Rat dem Bau­ausschuß den Auftrag erteilt, in einer Ortsbesichtigung zu­sammen mit dem vom Rat benannten Garten- und Land­schaftsplaner die Möglichkeit zur Anlage einerweiteren Grab­reihe am westlichen Grenzstreifen des Friedhofs, die Entfer­nung des Bewuchses im Bereich zwischen Friedhofszaun und Hillscheider Straße sowie den Ersatz der Hecke zwischen dem älteren und neuen Friedhofsteil durch eine Thuja- Hecke zu prüfen. Der Rat nahm die Vorschläge des Bauausschusses und des Garten- und Landschaftsplaners zu den vorgenannten Punkten entgegen und diskutierte den vom Garten- und Land­schaftsplaner vorgelegten Plan zur Anlage einer zusätzlichen Grabreihe mit Doppel- und Einzel-Wahlgrabstätten am west­lichen Grenzstreifen des Friedhofs. Am Ende der Diskussion beschloß der Rat die Anlage einer zusätzlichen Grabreihe gemäß der Planskizze des Garten- und Landschaftsplaners, wobei die bestehende Hecke am westlichen Grenzstreifen in ihrer Breite zurückgenommen wird, die im Heckenbereich stehenden Bäume aber erhalten bleiben sollen. Nach dem vom Rat gefaßten Beschluß werden weiter die über die Grenze des Friedhofs ragenden Äste und Zweige des Bewuchses zwischen Friedhofszaun und Hillscheider Straße zurückgeschnitten. Ferner wird die Hecke zwischen älterem und neuem Friedhofs­teil durch einen Gärtner ausgeholzt. Auf eine Entfernung der Hecke und die Anlage einer neuen Thuja-Hecke an ihrer Stelle wird verzichtet, weil davon auszugehen ist, daß die Hecke nach ihrer fachmännischen Ausholzung wieder austreibt und als­dann ein besseres Bild bietet.

Pfarrgemeinde Simmern/Neuhäusel

Die Pfarrgemeinde Simmern/Neuhäusel lädt herzlich am Mon­tag, dem 08.11.1993 um 16.00 Uhr im St. Annahaus zum Filmnachmittag ein. Gezeigt wird der Film: »Ronja Räuber­tochter« von Astrid Lindgren. Der Eintritt ist frei!

Alle interessierten Kinder und Jugendlichen sind herzlich eingeladen.

Simmern .

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern

vom 11.10.1993

Satzungsbeschluß über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen

Ein Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltuüg erläuterte das neue Kommunalabgabengesetz sowie die sich daraus ent­wickelnde Rechtslage.

So können z. B. Beiträge zur Errichtung öffentlicher Verkehrs­anlagen nach drei Modellen erhoben werden:

- Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten (wie in der Satzung vorgesehen und wie in allen anderen Gemeinden der Verbandsgemeinde praktiziert):

jährlich wiederkehrende Beiträge (z. B. 500 DM je Grund­stück im gesamten Ort);

- Durchschnittssätze (z. B. 10 DM/qm im Erschließungsge­biet).

Die Veranlagung nach Geschoßflächenzahl (GSZ) hat der Ge­setzgeber festgelegt, um dadurch die Grundstücke, die intensi-