Montabaur
17
Nr. 43/93
det am Mittwoch dem 10.11.1993 statt. Beginn und Abmarsch 18.15 Uhr.
Aufstellung in der Kirchst.raße (nähe Kirche).
Zugweg: Kirchstraße Römerstraße Triftstraße, Hauptstraße Bergstraße in der Eck zum Martinsfeuer. Dort Vortrag der Martinsgeschichte durch Herrn Hermann Schaa. Anschließend Brezelverteilung. Die Absicherung wird durch die örtliche Feuerwehr übernommen. Wir bitten die Anwohner des Zugweges ihre Fenster mit entsprechenden Leuchten bzw. Kerzen auszustatten.
Aus organisationstechnischen Gründen findet in diesem Jahre keine Veranstaltung in der Kirche statt.
Ortsgemeinde Kadenbach
Den diesjährigen Volkstrauertag begehen wir am Sonntag dem 14.11.1993. Die Kranzniederlegung erfolgt nach dem Gottesdienst. Beginn des Gottesdienstes 09.00 Uhr. Mitwirkende: Ehrenwache: Feuerwehr, MGV Lyra, Trompetensolo: Erhard Gombert und Norbert Bender Ansprache und Kranzniederlegung: durch Herrn Ortsbürgermeister Dombo.
gez. Heinrich Jansen gez. Heinrich Dombo
OVR Vorsitzender und Ortsbürgermeister
^ Gemeinderatsmitglied
Kolpingfamilie/Pfarrgemeinderat Kadenbach
Wir sammeln Briefmarken jegliche Art für die Dritte Welt (auch Einschreibemarken). Helfen Sie uns mit, die Not zu lindern. Werfen Sie ihre gesammelten Briefmarken in den aufgestellten Behälter in unserer Kirche oder geben bzw. schicken Sie dieselben an Heinz Jansen, Westerwaldstraße 12, 56337 Kadenbach.
Spfrd. Germania Kadenbach 1910 e.V.
Abt.: Fußball
Am Sonntag, dem 31.10.1993 bestreitet unsere Mannschaft ihr Meisterschaftsspiel gegen die Elf der SG Untermosel/Dieblich II. Anstoß ist um 12.45 Uhr auf dem Sportplatz in Kadenbach.
Abt.: Wandern
Im November nehmen wir an folgenden IW-Wanderungen teil, wo wir auch als Verein gemeldet sind:
06./07. November 1993 in Mörlen
17. November 1993 in Bad-Marienberg
20./21. November 1993 in Dachsenhausen/Dessighofen.
Wer mitwandern möchte meldet sich bitte bei Thomas Schlagwein Hauptstraße 45a Tel. 2264.
Neuhäusel
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel am 14.10.1993
Auftragsvergabe für den Bau des Kindergartengebäudes in Neuhäusel •
Bei fortschreitendem Bauverlauf hatte der Ortsgemeinderat im Zuge der Errichtung des Kindergartengebäudes in Neuhäusel über die Vergabe einer Reihe von Bauleistungen zu befinden. Herr Architekt Horst Reichwein stellte dem Rat das Ergebnis der Ausschreibung zu den Gewerken Elektro- und Blitzschutzarbeiten, Alu-Fenster, Glaser- und Sonnenschutzarbeiten, Estrich-, Innenputz-;, Fliesen-, Natursteinarbeiten sowie Erdarbeiten für Auffüllungen und Außenanlage vor und teilte die geprüften Angebotssummen der anbietenden Firmen mit. Am Ende der Aussprache beschloß der Ortsgemeinderat die Vergabe der einzelnen Bauleistungen jeweils an die Firma mit dem kostengünstigsten Angebot. Die vergebenen Arbeiten belaufen sich auf insgesamt 461.000,- DM.
Entscheidungen über Teilungsmessungsanträge Dem Rat lagen drei Anträge auf Vornahme von Grundstücksteilungen vor. In einem Falle, in dem es um die Teilung eines innerhalb der bebauten Ortslage befindlichen Grundstückes ging, entsprach der Rat dem Antrag und erteilte das Einvernehmen der Gemeinde zu der vorgesehenen Grundstücksteilung. In den beiden anderen Fällen entschied der Rat, daß seitens der Gemeinde zu der beantragten Grundstücksteilung das Einvernehmen vorerst nicht erteilt wird.
Stellungnahme zu einer Bauvoranfi-age Weiteres Thema in der Sitzung des Ortsgemeinderates war eine Voranfrage zur Bebauung eines Grundstückes im Gewerbegebiet »Feldchen«. Die Verbandsgemeindeverwaltung Mon
tabaur hatte zu diesem geplanten Projekt in einer ausführlichen Vorlage die Sach- und Rechtslage dargelegt und dem Rat einen Entscheidungsvorschlag unterbreitet. In Beratung und Abstimmung schloß sich der Ortsgemeinderat der Beschlußvorlage der Verbandsgemeindeverwaltung an und folgte weiter der Empfehlung dieser Verwaltung, bei der unteren Bauaufsichtsverwaltung namens der Ortsgemeinde Neuhäusel bestimmte Auflagen geltend zu machen und eine Baugenehmigung mit einer Nebenbestimmung zu versehen.
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt
Ein weiterer Beratungspunkt war für den Rat ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid« im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gewächshauses auf dem rückwärtigen Gartenteil eines Grundstückes. Der Rat beschloß, daß seitens der Ortsgemeinde das Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes insoweit erteilt wird, als die Errichtung eines Gewächshauses auf dem rückwärtigen Gartenteil gemäß der vorgelegten Lageskizze zugelassen wird.
Friedhofsangelegenheiten
In der voraufgegangenen Sitzung hatte der Rat dem Bauausschuß den Auftrag erteilt, in einer Ortsbesichtigung zusammen mit dem vom Rat benannten Garten- und Landschaftsplaner die Möglichkeit zur Anlage einerweiteren Grabreihe am westlichen Grenzstreifen des Friedhofs, die Entfernung des Bewuchses im Bereich zwischen Friedhofszaun und Hillscheider Straße sowie den Ersatz der Hecke zwischen dem älteren und neuen Friedhofsteil durch eine Thuja- Hecke zu prüfen. Der Rat nahm die Vorschläge des Bauausschusses und des Garten- und Landschaftsplaners zu den vorgenannten Punkten entgegen und diskutierte den vom Garten- und Landschaftsplaner vorgelegten Plan zur Anlage einer zusätzlichen Grabreihe mit Doppel- und Einzel-Wahlgrabstätten am westlichen Grenzstreifen des Friedhofs. Am Ende der Diskussion beschloß der Rat die Anlage einer zusätzlichen Grabreihe gemäß der Planskizze des Garten- und Landschaftsplaners, wobei die bestehende Hecke am westlichen Grenzstreifen in ihrer Breite zurückgenommen wird, die im Heckenbereich stehenden Bäume aber erhalten bleiben sollen. Nach dem vom Rat gefaßten Beschluß werden weiter die über die Grenze des Friedhofs ragenden Äste und Zweige des Bewuchses zwischen Friedhofszaun und Hillscheider Straße zurückgeschnitten. Ferner wird die Hecke zwischen älterem und neuem Friedhofsteil durch einen Gärtner ausgeholzt. Auf eine Entfernung der Hecke und die Anlage einer neuen Thuja-Hecke an ihrer Stelle wird verzichtet, weil davon auszugehen ist, daß die Hecke nach ihrer fachmännischen Ausholzung wieder austreibt und alsdann ein besseres Bild bietet.
Pfarrgemeinde Simmern/Neuhäusel
Die Pfarrgemeinde Simmern/Neuhäusel lädt herzlich am Montag, dem 08.11.1993 um 16.00 Uhr im St. Annahaus zum Filmnachmittag ein. Gezeigt wird der Film: »Ronja Räubertochter« von Astrid Lindgren. Der Eintritt ist frei!
Alle interessierten Kinder und Jugendlichen sind herzlich eingeladen.
Simmern .
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern
vom 11.10.1993
Satzungsbeschluß über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen
Ein Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltuüg erläuterte das neue Kommunalabgabengesetz sowie die sich daraus entwickelnde Rechtslage.
So können z. B. Beiträge zur Errichtung öffentlicher Verkehrsanlagen nach drei Modellen erhoben werden:
- Abrechnung nach den tatsächlichen Kosten (wie in der Satzung vorgesehen und wie in allen anderen Gemeinden der Verbandsgemeinde praktiziert):
jährlich wiederkehrende Beiträge (z. B. 500 DM je Grundstück im gesamten Ort);
- Durchschnittssätze (z. B. 10 DM/qm im Erschließungsgebiet).
Die Veranlagung nach Geschoßflächenzahl (GSZ) hat der Gesetzgeber festgelegt, um dadurch die Grundstücke, die intensi-

