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Montabaur

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2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich un­ter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverlet­zung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

56337 Kadenbach, 13. Oktober 1993

Dombo, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Ortsla­ge«, Flur 19, Parz. 3 (tlw.) der Ortsgemeinde Kadenbach

hier: Öffentliche Auslegung der Planüngsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 05.07.1993 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Ortsla­ge« zu ändern.

Der Entwurf des Änderungsplanes (einschließlich Begrün­dung) liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit 02. November bis 02. Dezember 1993 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) sowie nachrichtlich beim Ortsbürgermei­ster während der ortsüblichen Dienststunden zur Einsicht­nahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsge­meinde Kadenbach schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

56337 Kadenbach, 13. Oktober 1993

Dombo, Ortsbürgermeister

ORTSGEMFTNPB KADENBACH

JJfffJ Änderung des Bebauungsplanes "Ortslage" für einen Teilbereich der gemeindlichen Parzelle Flur 15, Flurstück 3

fjföl Ausweisung einer Spielplatzfläche Wjf gern. § 9 Abs. i Nr. 22 Baugesetzbuch fj£$ (BauGB)

Nr. 42/93

Dorfplatz ist kein Bolzplatz

Zum wiederholten Male bitte ich alle Eltern von fußballbegei­sterten Söhnen zu beachten:

- Der Dorfplatz ist kein Bolzplatz. Das gilt nicht nur in Kadenbach, sondern - bundesweit.

- Ihre Kinder klettern auf das Gemeindegebäude!

Die Absturzgefahren sind so erheblich, so daß Ihre Auf­sichtspflicht gefordert ist.

- Wiederum sind Gebäudeschäden zu beklagen, die letztlich zu Lasten der Dorfgemeinschaft gehen.

- Der nur 400 Meter entfernte Sportplatz steht Ihren Kin­dern zur Verfügung, wo sie unge hin dert. Fußball spielen können.

Dombo, Ortsbürgermeister

Kindergarten Kadenbach

Am 06.11.1993 veranstaltet der Kindergarten in Kadenbach in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr eine Holzspielzeugaus­stellung im Obergeschoß des Kindergartens.

Hierzu laden wir alle recht herzlich ein.

Bei Kaffee und Kuchen finden Sie bestimmt das eine oder andere Weihnachtsgeschenk.

Kolpingfamilie Kadenbach

AmMontag, dem 25.10.1993,20.00 Uhr, findet im Jugendheim ein Vortrags- und Diskussionsabend über das aktuelle Thema »Die Stellung der Frau in der Kirche«

statt.

Referentin ist Frau Knöllinger-Acker.

Alle Einwohner unserer Gemeinde sind recht herzlich zu der sicherlich sehr interessanten Veranstaltung eingeladen.

Sprfd. Germania Kadenbach 1910 e.V.

Abt.: Fußball

Am Sonntag, dem 24.10.1993 bestreitet unsere Mannschaft ihr Meisterschaftsspiel gegen die Elf des TuS Niederberg. Anstoß ist um 14.30 Uhr auf dem Sportplatz in Koblenz-Niederberg.

Tennisclub 1986 Kadenbach e.V.

Der Tennisclub 1986 e.V. Kadenbach lädt seine Mitglieder zur diesjährigen Mitgliederversammlung am Montag, dem 29.11.1993, um 20.00 Uhr ins Gasthaus »Zum Westerwald« ein. Die Tagesordnung beinhaltet:

1. Bericht des Vorsitzenden

2. Bericht des Sport- bzw. Jugendwarts

3. Kassenbericht

4. Entlastung des Vorstandes

5. Neuwahl des 1. und 2. Vorsitzenden

6. Verschiedenes

Änderungen und Ergänzungen zur Tagesordnung sind dem 1. Vorsitzenden bis zum 13.11.1993 schriftlich mitzuteilen.

Weihnachtspreiskegeln

An den vier Adventssonntagen veranstaltet der Kegelclub Die Schamanen in der Gaststätte zur Augst in Kadenbach ein Preiskegeln. Jeweils am 28.11., 05.12., 12.12. und 19.12.1993 kann in der Zeit von 10.00 his 12.30 Uhr und von 16.30 bis 20.00 Uhr geworfen werden. Es sind jeweils Tagespreise in Höhe von 30,- , 20,- und 10,- DM ausgelobt. Tolle Sachpreise wird es dann am 19.12.1993 ab 20.00 Uhr zu gewinnen geben, wenn die Wurfzahlhöchsten um Sieg und Plätze kämpfen. Insgesamt werden ca. 750,- DM an Geld- und Sachpreisen zur Verfügung stehen, es lohnt sich also mitzumachen. Die Spielwertung erfolgt durch drei Wurf in die vollen, der Einsatz pro Serie beträgt 1,50 DM. Profi- bzw. Sportkegler können an diesem Wettbewerb nicht teilnehmen. Wir hoffen, daß sich alle Kegel­freunde aus nah und fern diese Gelegenheit nicht entgehen lassen und laden Sie schon heute recht herzlich ein.