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Montabaur

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Nr. 42/93

TuS Ahrbach (Bundesliga Süd) - Grün-Weiß Brauweiler (Bun­desliga Nord)

nächstes Meisterschaftsspiel am 31.10.1993 in Niederkirchen. Seniorenfußball: SG Ahrbach/Großholbach - Spvgg Sayn­bachtal: Sonntag, 15.00 Uhr in Großholbach.

Abteilung Handball Herren, Samstag 23. Oktober 1993 18.00 Uhr: SV Hüllenberg - TuS Ahrbach Spielort: Sporthalle Landesblindenschule, Neuwied-Feldkir­chen

Treffpunkt: Sonnenhof Ruppach-Goldhausen um 16.30 Uhr

Damen, Montag 25. Oktober 1993

18.30 Uhr: TuS Ahrbach - HSG Oberbieber/Rengsdorf II

Spielort: Neue Kreissporthalle, Montabaur

Treffpunkt: Neue Kreissporthalle Montabaur um 17.30 Uhr

Zuschauer sind wie immer recht herzlich willkommen.

AUGST

Tag der »offenen Tür« in der Augst-Schule Neuhäusel -18. Nov. 1993 -

Der Erweiterungsbau der Augst-Schule ist fertiggestellt. Insgesamt wurden 10 neue Klassenräume geschaffen, außer­dem ein Computerraum.

Die interessierte Öffentlichkeit kann die Räume besichtigen. Die Schule ist hierfür am 18. November 1993 von 15.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Wehrdienst oder Ersatzdienst

Warum bin ich im DRK-Ortsverein Augst e.V.?

Weil ich auch dort meinen Ersatzdienst leisten kann.

Willst Du auch dabei sein?

Wir brauchen ehrenamtliche Mitarbeit.

Unser Gruppenraum befindet sich in der Augst-Halle Neuhäu­sel.

Alle 14 Tage, montags um 20.00 Uhr können Sie sich unver­bindlich über die vielfachen Leistungen und Möglichkeiten informieren.

Der nächste Gruppenabend ist am 25.10.1993.

Folk-Festival in Eitelbom

Am Freitag, dem 29.10.1993 spielt um 20.00 Uhr der südafri­kanische Folk-Rock Gitarrist Julian James in der Augst-Halle in Eitelborn. Das Repertoire des Musikers umfaßt eigene Stücke, aber auch gecoverte Songs der Beatles, Jim Croce, Cat Stevens und Bob Dylan.

Vorverkauf: Kath. Pfarramt Eitelborn DM 6,- Abendkasse DM 8,.

Eitelborn

Autorenlesimgin der Gemeindebücherei Eitelbom

Im Rahmen der Kinder- und Jugendbuchwochen »Freund­schaft« in der Verbandsgemeinde Montabaur liest die Autorin Sabine Jörg am

Dienstag, dem 02.11.1993 um 15.00 Uhr in der Gemeindebü­cherei Eitelborn aus ihrem Buch »Und Freunde werden wir doch« für Kinder ab 9 Jahren.

MGV »Mozart« 1880 e.V. Eitelbom

Am kommenden Mittwoch, 27.10.1993, findet bereits um 20.00 Uhr eine Sonderchorprobe statt.

Am Samstag, 30.10.1993, besuchen wir das Konzert bei den Sängerfreunden in Horbach.

Zur Abfahrt mit dem Bus treffen wir uns um 19.00 Uhr vor der Augst-Halle.

Silvesterparty - TV Jahn Eitelbom

Der TV Jahn Eitelborn und die Mittelrheinische Turnerjugend sind Ausrichter einer

Silvesterparty

ab 20.00 Uhr - Open End, in der Augst-Halle Eitelborn/Neu­

häusel. Einlass ab 16 Jahren.

Wir bieten Euch * 1 Int. Luftgitarren-Masters

* Sektbar

* Blue-Oyster-Bar

* Beat-Party

* Buffet

* Schlafgelegenheit in der Halle

* Morning Brunch

Das alles zum Preis von nur DM 10,-- (incl. Buffet). Anmeldeschluß ist der 15. Dezember 1993.

Anmeldungen bitte unter dem Kartentelefon des Turnverband Mittelrheins: Tel. 0261/135152

SG Eitelbom/Neuhäusel

Am Sonntag, dem 24.10.1993 - 14.30 Uhr trifft die 1. Mann­schaft der SG Eitelborn/Neuhäusel auf den starken Aufsteiger SV Weitersburg.

Mit einem Sieg kann die SG auf den 2. Tabellenplatz vorrücken und ist damit einen gewaltigen Schritt näher an die Aufstiegs­runde herangekommen.

Das Spiel findet wieder in gewohnter Umgebung auf dem Nörrberg statt.

Kadenbach

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage«

der Ortsgemeinde Kadenbach für das Grundstück Flur 15, Flurstück 97 gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) hier: Bekanntmachung gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 14.09.1993 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« gemäß § 13 BauGB beschlossen. Die Änderung hat zum Inhalt:

Die Kennzeichnung der auf dem Grundstück Flur 15, Flur­stück 97 befindlichen Scheune mit»B« als besonders erhaltens­wertes Gebäude» entfallt.

Der/Die Bebauungsplan/-änderungs/-erweiterungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 219, Konrad-Adenauer-Platz 8, Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mitt­wochs von 07.30 bis 12.45 und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 07.30 bis 12.45 und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 07.30 bis 13.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung/-erweiterung Auskunft verlan­gen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über 1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und