Montabaur
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dienst zum Erntedankfest. Amtf. Ehel. Josef Molsberger, Ebel. Peter Meuer und Erika Roth. Amt f. Walter Theisen. Amt f. Dieter Weidenfeiler, best, vom Jahrgang. Amt f. Bernhard Bauch u. tt Angehörige. Amt f. ff Eltern, Tochter und Schwiegertochter.
Sonntag, 24.10., Tag des Ewigen Gebetes, 14.00 Uhr Aussetzung des Allerheiligsten - anschl. Stille Anbetung. 14.30 bis 15.00 Uhr Betstunde für Kinder. 15.00 bis 15.30 Uhr Betstunde für Jugendliche. 15.30 bis 16.00 Uhr Betstunde für Familien. 16.00 bis 16.30 Uhr Betstunde für Senioren. 16.30 bis 17.00 Uhr Stille Anbetung. 17.00 Uhr Feierliche Schlußandacht mit Umgang der Kommunionkinder.
Katholisches Pfarramt St Wendelin, Stahlhofen
Samstag, 16.10., 17.45 Uhr Amt für August Oster u. Angeh. / Amt für Anna Grünewald u. ft Angeh. / Amt f. Josef Kexel, Ehel. Adolf Diel u. ff Kinder Montag, 18.10., 19.30 Uhr Ikebana-Kurs Mittwoch, 20.10., 20.00 Uhr Vorbesprechung »Besinnungstage der Meßdiener« mit den Gruppenleitern und Jugendsprechern im Pfarrhaus.
Donnerstag, 21.10., 18.00 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde Samstag, 23.10., 17.45 Uhr Jahramt f. Ehel. Adolf Klug, Daubach (P) / Amt zur Immerwährenden Hilfe / Amt für Ehel. Adam und Maria Stendebach
Sonntag, 24.10., 10.15 Uhr - geänderte Zeit beachten-Amt zu Ehren der Rosenkranzkönigin für Lebende und Verstorbene / Amt für Wendelin Neuroth / Amt für ft d. Farn. Wagner und Diel
14.30 Uhr Wendelinusprozession - im Anschluß sind alle Prozessionsteilnehmer zu Kaffee und Kuchen in den »Westerwälder Hof« eingeladen.
Katholische Kirchengemeinde St. Laurentius, Nentershausen
Nentershausen:
Samstag, 16.10., 16.00 Uhr Brautamt u. Trauung: Christoph Göbel - Sabine Reifenscheidt.
18.30 Uhr Vorabendmesse.
Sonntag, 17.10., 10.00 Uhr Hochamt.
Nomborn:
Samstag, 16.10., 15.00 Uhr Trauung: Andreas Och - Michaela Herrmann. 18.30 Uhr Vorabendmesse.
Heilberscheid:
Sonntag, 17.10., Bettag. 09.30 Uhr Hochamt u.
09.30 Uhr Kindergottesdienst i. d. alten Schule Betstunden: 11.00 Uhr Jugend. 12.00 Uhr Kinder. 13.00 Uhr Männer. 14.00 Uhr Leb. Rosenkranz. 15.00 Uhr Frauen. 16.00 Uhr Schlußandacht.
Kindergottesdienste in Heilberscheid
Wir freuen uns, daß es nun auch möglich ist in Heilberscheid Kindergottesdienste anzubieten, die besonders kleinere Kinder ansprechen. 1. Kindergottesdienst findet am Sonntag, dem 17.10.1993 um 09.30 Uhr statt. Die Kinder treffen sich um 09.30 Uhr in der alten Schule, feiern dort den Wortgottesdienst und kommen zur Gabenbereitung in die Kirche. Alle Grundschul- und Kindergartenkinder sind herzlich dazu eingeladen.
Katholische Kirchengemeinde St Katharina, Niedererbach
Niedererbach:
Sonntag, 17.10.1993, 10.00 Uhr Hochamt, Familiengottesdienst.
Görgeshausen:
Samstag, 16.10.1993, 18.00 Uhr Vorabendmesse, Familiengottesdienst.
Kath. Pfarrgemeinde St. Jakobus zu Girod/Ww.
Samstag: 18.30 Uhr Vorabendm. l.-J.A. für Peter Henkes. 29. Sonntag im Jahreskreis. Ernte-Dankfest!
09.30 Uhr Früchte-Segnung, anschl. Hochamt für die Pfarrgemeinde, danach kurze Dank-Andacht m. sakr. Segen! - Heute Ausgabe der Opfertüten für die Missionskollekte am kommenden Sonntag (vorgezogen!) an Jugend u. Erwachsene! Montag: Fest des hl. Evangelisten Lukas, 2. Kl. 08.00 Uhr
Nr. 41/93
A. f. Bernhard Eid.
Dienstag: 08.00 Uhr A. f. Ehel. Peter u. Kath. Voll u. verst. Angeh.
Mittwoch: 18.30 Uhr Abendm. für alle - A. f. Josef Kaiser u. verst. Angeh.
Donnerstag: 08.00 Uhr A. f. Josef Göbel, Eltern u. Schwiegereltern.
Freitag: 08.00 Uhr A. f. Maria Ehl u. verst. Angeh. Samstag: 08.00 Uhr A. f. Ehel. Johann u. Josefine Meurer, Söhne u. verst. Angeh.
16.00 Uhr stille Anbetung; 16.30 Uhr Salve-Andacht: Wir beten für die Missionen! 18.30 Uhr Vorabendm. A. f. Anna Steden u. Eltern.
Beichtgelegenheit: Samstag, 16.00 Uhr bis zur Salve-Andacht für alle.
Am kommenden Sonntag Kollekte für die Aufgaben der Welt mission.
“Wissenswertes”
Vorsicht bei der Innendämmung
Energietip
Auf was man bei der Wärmedämmung achten sollte, erfahren Sie in einem Gespräch mit dem Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Der Energieberater hat am Montag, 18.10.1993, von 14.00 bis 16.00 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Kreissparkasse Westerwald, Konrad-Adenauer-Platz 1.
Voranmeldung unter 02602/1250.
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Sparkassenbuch durch Testament oder zu Lebzeiten übertragen
Sterben macht Erben, heißt ein Sprichwort. Aber nicht immer ist die Freude ungetrübt. Wer seine Lieben vor Problemen und unerwarteten Überraschungen bewahren möchte, sollte schon zu Lebzeiten Klarheit schaffen. Erst kürzlich hatte der Bundesgerichtshof (BGH) einen - im Grunde vermeidbaren Fall - entschieden (Urteil vom 12. Mai 1993 - IV ZR 227/92). Eine Mutter hatte auf den Namen ihres Sohnes ein Sparkassenbuch angelegt, ihm davon aber nichts erzählt.
Was war nun passiert? Der Sohn verunglückte tödlich und hinterließ Frau und Kinder. Nach dem Tod ihres Sohnes hat die Mutter aber das Sparkassenbuch nicht berichtigt. Auch in ihrem Testament hat sie dies nicht erwähnt. Als die Mutter starb, kam die Schwiegertochter in den Besitz des Sparkassenbuches und hob das Guthaben von DM 86.000,- ab.
Im Testament war allerdings die Großnichte als Alleinerbin eingesetzt. Diese verklagte die Schwiegertochter der Erblasserin auf Rückzahlung. Die Großnichte verlor den Prozeß in zwei Instanzen. Der BGH ordnete jedoch eine weitere Prozeßrunde an: Es müsse noch geklärt werden, ob die Erblasserin das Sparkassenbuch auch den Hinterbliebenen des Sohnes zuwenden wollte. Noch läßt sich nicht absehen, wie die Untersuchungen ausfallen.
Was hätte die Mutter tun können, um solchen Problemen aus dem Wege zu gehen? Sie hätte durch erbrechtliche oder vertragliche Regelungen für eine eindeutige Rechtslage sorgen können.
Es bieten sich beispielsweise das Testament, die Schenkung oder der Vertrag zugunsten Dritter an. Der Kunde muß aber berücksichtigen, daß die verschiedenen Möglichkeiten unterschiedliche Auswirkungen auf seine Gläubigerstellung und damit auf die Verfügbarkeit der Einlage haben können.
Die Kundenberater der Kreissparkasse helfen Ihnen gerne mit Rat und Tat.
Einen weiteren Punkt stellt die steuerliche Seite dar. Prüfen Sie, ob Schenkungen zu Lebzeiten sinnvoll sein können. Die Besteuerung von Schenkungen (und auch Erbschaften) erfolgt nach vier Steuerklassen. Diese richten sich nach dem Verwandtschafts- bzw. Verschwägerungsgrad des Begünstigten zum Schenkenden (bzw. Erblasser).

