Montabaur
| der Wohnung sowie den vielen sonstigen Hilfsbekundungen gegenüber der Fam. Projic.
Dies ist in einer Zeit mit so viel Ausländerfeindlichkeit ein I herrliches Zeichen von Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe, i worauf wir stolz sein können.
Mit den Bauarbeiten zur Umfeldgestaltung im Bereich des Bürgermeisteramtes und der angrenzenden Hauptstraße wurde zwischenzeitlich begonnen. Zunächst wird auf dem freien [Platz oberhalb des Anwesens Isbert ein Parkplatz errichtet, i der diesen Namen auch verdient und insgesamt 12 Stellplätze haben wird. Anschließend sollen die Arbeiten um das Bürger- ; meisteramt und an der Hauptstraße (Verkehrsberuhigung), für die der Gemeinde Zuschüsse von zusammen ca. 130.000,- DM erhält, in Angriff genommen werden.
Die dort vorhandenen Glascontainer haben während der Arbeiten am Parkplatz zunächst einen provisorischen Stellplatz oberhalb des Gemeindehauses. Uber einen endgültigen neuen Standort erfolgt rechtzeitig Mitteilung in diesem Wochenblatt.
1 Ferdinand, Ortsbürgermeister
Tum- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.
Abteilung Handball
Damen, Samstag 25. September 1993
18.30 Uhr: TuS Ahrbach - TuS Bannberscheid II
Spielort: Neue Kreissporthalle, Montabaur
Treffpunkt: Neue Kreissporthalle Montabaur um 17.30 Uhr
Herren, Sonntag 25. September 1993
20.15 Uhr: TuS Ahrbach - HSG Römerwall III
Spielort: Neue Kreissporthalle, Montabaur
Treffpunkt: Neue Kreissporthalle Montabaur um 19.15 Uhr
“AUGST”
Wehrdienst oder Ersatzdienst
Warum bin ich im DRK-Ortsverein Augst e.V.?
Weil ich auch dort meinen Ersatzdienst leisten kann.
Willst Du auch dabei sein?
Wir brauchen ehrenamtliche Mitarbeit.
Unser Gruppenraum befindet sich in der Augst-Halle Neuhäusel.
Alle 14 Tage, montags um 20.00 Uhr können Sie sich unverbindlich über die vielfachen Leistungen und Möglichkeiten informieren. Der nächste Gruppenabend ist am 27.9.93.
Eitelborn
Gemeindeverwaltung Eitelbom - Umlegungsausschuß - Bekanntmachung
Die »Vorwegnahme der Entscheidung« betreffend die Ordn.Nrn. 4, 11 und 43 ist für das Umlegungsverfahren »Wässer« der Ortsgemeinde Eitelborn am 14.09.1993 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Eitelborn schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 20.09.93 (Siegel)
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Reichling
_ Nr. 38/93
Gemeindeverwaltung Eitelbom - Umlegungsausschuß -
Bekanntmachung
Die »Vorwegnahme der Entscheidung« (Nachtrag) für das Umlegungsgebiet »Wässer« der Ortsgemeinde Eitelbornist am 14.09.1993 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Eitelborn schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 20.09.93 (Siegel)
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses
gez. Reichling
Gemeindefahnen/Banner können noch bestellt werden
Ich möchte noch einmal in Erinnerung bringen, daß die Möglichkeit zum Erwerb einer Ortsfahne/eines Ortsbanners mit Gemeindewappen noch besteht.
Es können also noch Bestellungen entgegengenommen werden.
Dies kann auch telefonisch während der Bürgermeisterdienststunden:
dienstags und donnerstags v. 18.00 bis 19.30 Uhr - Tel. Nr. 8610
- erfolgen.
Ich bitte Sie, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.
gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister
Kindergarten der Kath. Kirchengemeinde Eitelbom
Tag der offenen Tür
Für Samstag, den 25. September 1993 lädt der Kindergarten ganz herzlich zum »Tag der offenen Tür« ein.
Beginn: 13.30 Uhr;
ab 14.00 Uhr Kaffee und Kuchen
15.30 Uhr Kindertumen (von einer kleinen Gruppe vorgeführt) In den Gruppenräumen soll die Arbeit des Kindergartens den Besuchern dargestellt werden.
Außerdem gibt es viele Möglichkeiten zum Mittun:
- Wir stellen selbst Knete her ...
Wir tanzen mit Eltern und Kindern ...
Bastelangebot für Kinder...
Gesellschaftsspiele des Kindergartens können ausprobiert werden...
17.00 Uhr Die Puppenbühne »Rheinland-Pfalz« spielt eine »Gutenachtgeschichte«.
Basar
Am 02.10.93, 14.00 bis 16.30 findet im Kindergarten wieder unser beliebter Basar für gebrauchte Kinderkleidung, Spielzeug etc. statt. Von dem Erlös werden Spielsachen für den Kindergarten angeschafft.
Bringen Sie Ihre Kindersachen (Winterkleidung, Spielzeuge, Bücher, etc.) am Donnerstag, 30.09.93 zwischen 15.00 und 17.00 Uhr zum Kindergarten.
Die Listen zum eintragen der angebotenen Sachen werden schon vorher ausgegeben. Wenden Sie sich bitte an Ute Simon, Sabine Ludwig, Mo nik a Hüllen oder an den Kindergarten. Wir bitten, die Gegenstände vor Abgabe zu numerieren, mit Preisen zu versehen, und in die Listen einzütragen.
Es wird eine Grundgebühr von DM 5,-- je Anbieter, sowie 10 Prozent vom Verkaufserlös als Spende für den Kindergarten erhoben.
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