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Montabaur

| der Wohnung sowie den vielen sonstigen Hilfsbekundungen gegenüber der Fam. Projic.

Dies ist in einer Zeit mit so viel Ausländerfeindlichkeit ein I herrliches Zeichen von Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe, i worauf wir stolz sein können.

Mit den Bauarbeiten zur Umfeldgestaltung im Bereich des Bürgermeisteramtes und der angrenzenden Hauptstraße wur­de zwischenzeitlich begonnen. Zunächst wird auf dem freien [Platz oberhalb des Anwesens Isbert ein Parkplatz errichtet, i der diesen Namen auch verdient und insgesamt 12 Stellplätze haben wird. Anschließend sollen die Arbeiten um das Bürger- ; meisteramt und an der Hauptstraße (Verkehrsberuhigung), für die der Gemeinde Zuschüsse von zusammen ca. 130.000,- DM erhält, in Angriff genommen werden.

Die dort vorhandenen Glascontainer haben während der Ar­beiten am Parkplatz zunächst einen provisorischen Stellplatz oberhalb des Gemeindehauses. Uber einen endgültigen neuen Standort erfolgt rechtzeitig Mitteilung in diesem Wochenblatt.

1 Ferdinand, Ortsbürgermeister

Tum- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

Abteilung Handball

Damen, Samstag 25. September 1993

18.30 Uhr: TuS Ahrbach - TuS Bannberscheid II

Spielort: Neue Kreissporthalle, Montabaur

Treffpunkt: Neue Kreissporthalle Montabaur um 17.30 Uhr

Herren, Sonntag 25. September 1993

20.15 Uhr: TuS Ahrbach - HSG Römerwall III

Spielort: Neue Kreissporthalle, Montabaur

Treffpunkt: Neue Kreissporthalle Montabaur um 19.15 Uhr

AUGST

Wehrdienst oder Ersatzdienst

Warum bin ich im DRK-Ortsverein Augst e.V.?

Weil ich auch dort meinen Ersatzdienst leisten kann.

Willst Du auch dabei sein?

Wir brauchen ehrenamtliche Mitarbeit.

Unser Gruppenraum befindet sich in der Augst-Halle Neuhäu­sel.

Alle 14 Tage, montags um 20.00 Uhr können Sie sich unver­bindlich über die vielfachen Leistungen und Möglichkeiten informieren. Der nächste Gruppenabend ist am 27.9.93.

Eitelborn

Gemeindeverwaltung Eitelbom - Umlegungsausschuß - Bekanntmachung

Die »Vorwegnahme der Entscheidung« betreffend die Ordn.Nrn. 4, 11 und 43 ist für das Umlegungsverfahren »Wässer« der Ortsgemeinde Eitelborn am 14.09.1993 unanfechtbar gewor­den.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntma­chung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska­tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses der Gemeinde Eitelborn schriftlich oder zur Nieder­schrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 20.09.93 (Siegel)

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Reichling

_ Nr. 38/93

Gemeindeverwaltung Eitelbom - Umlegungsausschuß -

Bekanntmachung

Die »Vorwegnahme der Entscheidung« (Nachtrag) für das Umlegungsgebiet »Wässer« der Ortsgemeinde Eitelbornist am 14.09.1993 unanfechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntma­chung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska­tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses der Gemeinde Eitelborn schriftlich oder zur Nieder­schrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 20.09.93 (Siegel)

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

gez. Reichling

Gemeindefahnen/Banner können noch bestellt werden

Ich möchte noch einmal in Erinnerung bringen, daß die Mög­lichkeit zum Erwerb einer Ortsfahne/eines Ortsbanners mit Gemeindewappen noch besteht.

Es können also noch Bestellungen entgegengenommen wer­den.

Dies kann auch telefonisch während der Bürgermeisterdienst­stunden:

dienstags und donnerstags v. 18.00 bis 19.30 Uhr - Tel. Nr. 8610

- erfolgen.

Ich bitte Sie, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.

gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister

Kindergarten der Kath. Kirchengemeinde Eitelbom

Tag der offenen Tür

Für Samstag, den 25. September 1993 lädt der Kindergarten ganz herzlich zum »Tag der offenen Tür« ein.

Beginn: 13.30 Uhr;

ab 14.00 Uhr Kaffee und Kuchen

15.30 Uhr Kindertumen (von einer kleinen Gruppe vorgeführt) In den Gruppenräumen soll die Arbeit des Kindergartens den Besuchern dargestellt werden.

Außerdem gibt es viele Möglichkeiten zum Mittun:

- Wir stellen selbst Knete her ...

Wir tanzen mit Eltern und Kindern ...

Bastelangebot für Kinder...

Gesellschaftsspiele des Kindergartens können ausprobiert werden...

17.00 Uhr Die Puppenbühne »Rheinland-Pfalz« spielt eine »Gutenachtgeschichte«.

Basar

Am 02.10.93, 14.00 bis 16.30 findet im Kindergarten wieder unser beliebter Basar für gebrauchte Kinderkleidung, Spiel­zeug etc. statt. Von dem Erlös werden Spielsachen für den Kindergarten angeschafft.

Bringen Sie Ihre Kindersachen (Winterkleidung, Spielzeuge, Bücher, etc.) am Donnerstag, 30.09.93 zwischen 15.00 und 17.00 Uhr zum Kindergarten.

Die Listen zum eintragen der angebotenen Sachen werden schon vorher ausgegeben. Wenden Sie sich bitte an Ute Simon, Sabine Ludwig, Mo nik a Hüllen oder an den Kindergarten. Wir bitten, die Gegenstände vor Abgabe zu numerieren, mit Preisen zu versehen, und in die Listen einzütragen.

Es wird eine Grundgebühr von DM 5,-- je Anbieter, sowie 10 Prozent vom Verkaufserlös als Spende für den Kindergarten erhoben.

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