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Montabaur

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Nr. 37/93

heizkessel. Und nicht nur das: Da die Gerätehersteller immer schaclstoffärmere Gasbrenner entwickeln, werden auch die Grenzwerte für die Vergabe des Zeichens entsprechend ver­schärft -schließlich soll das Umweltemblem die Geräte auswei- sen, die den neuesten Stand der Technik repräsentieren.

So wurden zuletzt im Januar 1992 die Grenzwerte für Erdgasheizkessel ohne Gebläse (Erdgas-Spezialheizkessel) und Erdgaswasserheizer deutlich herabgesetzt. Für den Verbrau­cher ist das Zeichen deshalb eine wertvolle Entscheidungshil­fe, wenn es darum geht, die beste Lösung für eine wirtschaft­liche und umweltschonende Wärmeerzeugung zu finden.

Das Symbol »Blauer Engel« hebt solche Erdgasgeräte hervor, die im Vergleich zu ihren »Kollegen« besonders schadstoffarm und sparsam arbeiten. Um das Umweltzeichen zu erhalten, dürfen sie bestimmte Grenzwerte für den Ausstoß von Stick­stoffoxiden (NOx) und Kohlenmonoxid (CO) nicht überschrei­ten und müssen einen festgelegten Mindestwirkungsgrad ha­ben. Dabei gelten für die einzelnen Gasgerätegruppen jeweils verschiedene Emissionsgrenzwerte, weil sie je nach Konstruk­tion und Anwendungsbereich unterschiedlich viel Energie verbrauchen. Die strengsten Anforderungen werden an Erd­gas-Brennwertgeräte gestellt. Durch die weitgehende Nut­zung der Abgaswärme arbeiten sie besonders energiesparend und weisen somit die geringsten Emissionen auf.

Die Gasversorgung Westerwald empfiehlt, sich bei der Aus­wahl von Wärmeerzeugern für die Heizung und Warmwasser­bereitung am Umweltzeichen »Blauer Engel« zu orientieren und förden den Einsatz von Erdgas-Brennwertgeräten bis zum 31.12.1993 mit 700,-DM.

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VORSORGE MIT DER ÄOK: STARKE ZÄHNE

Seit einiger Zeit ist es amtlich: Wer seine Zähne pflegt, spart Geld. Denn ein unschönes Loch im Zahn kann nicht nur schmerz­haft, sondern unter Umständen auch teuer werden. Dann näm­lich, wenn der Zahnarzt Ersatz einpassen muß. Grundsätzlich dürfen die Krankenkassen nur 50 Prozent der Kosten für Zahner­satz übernehmen. Die anderen 50 Prozent müssen nach der Be­handlung aus der eigenen Tasche direkt an den Zahnarzt gezahlt werden.

Wer seine Zähne allerdings regelmäßig vom Zahnarzt checken läßt, erhält einen Bonus von 10 Prozent. Im Alterzwischen sechs und neunzehn Jahren sind dazu zwei Zahnarzttermine pro Jahr erforderlich. Ältere müssen einmal jährlich die Zahnarztpraxis auf­suchen, um Zahn-, Mund- oder Kiefererkrankuhgen möglichst früh erkennen zu können. Der Zahnarzt beurteilt dabei den Mundhygiene- und Zahnfleischzustand. Außerdem sucht er nach Zahnbelag und Zahnstein. Je nachdem, was er vor­findet gibt er dann sachkundige Tips dazu, wie eventu- ^ eile Schäden von vornherein vermieden werden kön­nen und behandelt die erkrankten oder gefährdeten Stellen.

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