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Montabaur

Öffentl. Bekanntmachungen

Engagierte Bürger der Stadt Montabaur werden ausgezeichnet

Aufruf zur Teilnahme am Fassadenwettbewerb der Stadt Montabaur 1993

Wie bereits im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Monta­baur dargelegt, führt die Stadt Montabaur auch in diesem Jahr wieder einen Fassadenwettbewerb durch. An alle interessier­ten Bürger der Stadt Montabaur (einschließlich Stadtteile) ergeht hiermit nochmals der Aufruf zur Teilnahme.

Sinn und Zweck des Wettbewerbes ist es, Beiträge zur Verschö­nerung des Ortsbildes zu leisten und die Initiative der Bürger zu honorieren.

Insbesondere soll durch den Wettbewerb die Privatinitiative der Eigentümer angeregt werden, den Eindruck ihres Hauses zu verbessern und somit gleichzeitig zur Verschönerung des Stadtbildes insgesamt beizutragen.

Die Initiative der Teilnehmer wird durch Geldprämien hono­riert:

1. Preis = 500,- DM

2. Preis = 300,- DM

3. Preis = 200,- DM

Teilnahmeberechtigung:

Teilnahmeberechtigt sind alle Eigentümer oder auch Mieter von Gebäuden in der Innenstadt und in den Stadtteilen.

Hinweis:

Bewertet und prämiiert werden ausschließlich die Freilegung und Herrichtung von altem Fachwerk und die Renovierung von Fassaden an Altbauten. Neubauten in massiver Art werden von diesem Wettbewerb ausgenommen.

Sollten Sie an dem Wettbewerb teilnehmen wollen, so zeigen Sie Ihre Teilnahme bitte bis zum 31. August 1993 durch ein formloses Schreiben an die Verbandsgemeindeverwaltung - Bauamt -, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, an. Die Bewertung der Verschönerungsmaßnahmen erfolgt durch eine vom Stadtrat ausgewählte Kommission.

Weitere Auskünfte erteilt das Bauamt der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur, Telefon: 02602/126216 (Herr Göbel).

Montabaur, 17.08.1993 In Vertretung:

Dr. Hütte, 1. Stadtbeigeordneter

Nr. 33/93

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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Rathauspassage« der Stadt Montabaur;

hier: Öffentliche Auslegung der Aufstellungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 30.03.1993 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Rathauspassage« aufzustellen und gleichzeitig Teile des Bebauungsplanes »Alt­stadt I« und »Altstadt II« aufzuheben.

Der Entwurf des Bebauungsplanes (einschl. Textfestsetzun­gen und Begründung) liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30.08.1993 bis 30.09.1993 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von8.00bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfaßt Grund­stücke zwischen Großer Markt und Konrad-Adenauer-Platz; der Geltungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

56410 Montabaur, 11. August 1993 In Vertretung:

Dr. Hütte, 1. Beigeordneter

Öffentliche Mahnung

- statt Einzelmahnung -

an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsge­meinde Montabaur.

Am 15. August 1993 sind Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnü­gungssteuern, Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge gemäß der Steuer- und Abgabenbescheid soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden. Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsge­meindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 Prozent pro Mo­nat der auf volle DM 100, abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme ein­gezogen.

Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr., bzw. das Az. anzugeben.

Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden: Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500 100 60) 108 000 - 603 Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017 Nass. Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212 Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108 Deutsche Bank Montabaur (BLZ 570 700 45) 430 59 59

Montabaur, den 16. August 1993

Verbandsgemeinde Montabaur (Verbandsgemeindekasse)