Montabaur
Donnerstag, Zeit wird noch bekanntgegeben, Amt für Adam Meurer und verst. Angehörige.
Freitag, keine hl. Messe.
Samstag, morgens keine hl. Messe; keine Nachmittagsgottesdienste etc..
Nächster Sonntag, 20. Sonntag im Jahreskreis, Hochfest der Aufnahme Mariens in den Himmel, 1. Kl..
Samstag, 18.30 Uhr Vorabendmesse, Amt f. Ehel. Peter und Helene Ferdinand und verst. Kinder.
Am Sonntag vor dem Hochamt Kräuterweihe.
Vom 12. bis 16. August ist der Pfarrer als Pilgerleiter nach Einsiedeln/Schweiz! In dringenden Fällen bitte an die Nachbarn wenden!
“Wissenswertes”
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Volksbank unterstützt die Hundsänger Pfadfinder
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»Mit Freude « nimmt Ursula Quirmbach den Spendenscheck aus den Händen von Wilhelm Rudersdorf, Zweigstellenleiter der Volksbank Montabaur-Wallmerod in Hundsangen entgegen.
Seit März diesen Jahres gibt es eine Pfadfindergruppe in Hundsangen. Immerhin 120 Mitglieder kann die »junge Truppe« um Ursula Quirmbach, die neben vielen Gruppenleiterinnen und -leitern als Stammesvorsitzende fungiert, aufweisen. Die ca. 30 Erwachsenen im Verein betreuen 90 Kinder, von denen jetzt ca. 70 Kinder am 23. Juli mit ins Zeltlager nach Rüthen im Hochsauerland fahren.
Die Aktivitäten der Pfadfinder sind vielfältig. So unterstützten sie kürzlich aktiv das Pfarr- sowie Bärenfest in Hundsangen mit tollen Einlagen.
Eine solche Initiative in der Jugendarbeit zu unterstützen, ist mit ein Ziel, das sich die Volksbank Montabaur-Wallmerod gesetzt hat. Neben dem Sponsorring von Jugendarbeit steht gleich hoch im Kurs das Thema Umweltschutz. So war auch die Volksbank spontan bereit, die Pfadfinder in Hundsangen mit einer Spende in Höhe von 500,00 DM zu unterstützen.
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Volksbank unterstützt Ferieninitiative für Kinder aus Sachsen-Anhalt
V l. n. r.: Günter Frodermann, Hildegard Ramdroh, Loni Böhm, die Initiatoren des Ferienaufenthaltes, Heinz Peter Weidenfeller, Marketingleiter von der Volksbank sowie 2 der 26 Kinder, Hagen und David Rockstroh aus Aschersleben.
Nr. 31/93
Nun schon zum 3. Mal hat es eine private Initiative, der Freundeskreis Aschersleben, geschafft, Kinder aus Aschersleben in Sachsen-Anhalt einen Ferienaufenthalt im Westerwald zu organisieren.
In der Zeit vom 17. bis 31. Juli 1993 sind 26 Kinder bei Gastfamilien im Westerwald untergebracht.
Für die Hin- und Rückfahrt sowie ein gemeinsames Treffen innerhalb dieses Aufenthaltes sorgt der Freundeskreis Aschersleben, allen voran Loni Böhm aus Horbach und Günter Frodermann aus Eitelborn. Ihr Ziel ist es, diese Maßnahme ohne Steuergelder aus reinen privaten Spenden zu organisieren und durchzuführen. Auf Anfrage dieses Projekt zu unterstützen, war die Volksbank Montabaur-Wallmerod spontan bereit, einen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen, mit dem die Busfahrten mitfinanziert werden. Selbst Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl ist in diese Initiative von Beginn an eingebunden und stellt jährlich einen Geldbetrag für die Maßnahme zur Verfügung.
Hintergrund dieses Ferienaufenthaltes ist es, Eltern und Kinder aus den alten und neuen Bundesländern zusammenzuführen und so die innere Einheit unseres Vaterlandes zu fördern bzw. zu stabilisieren. Große Unterstützung, so Hildegard Ramdroh aus Aschersleben, die die Kinder begleitet, wird auch von der Stadt Aschersleben, insbesondere der Bürgermeisterin, Frau Siegrid Tabbert geleistet.
Heinz Peter Weidenfeller, Marketingleiter der Volksbank Montabaur-Wallmerod, der den Spendenbetrag für den Ferienaufenthalt an die Initiatoren des Freundeskreises Aschersleben überreichte, merkte an, daß diese Form der Jugendarbeit genau in das Spendenkonzept der Volksbank paßt.
Bei der Spendenübergabe nutzten die beiden Kinder Hagen und David Rockstroh gerne das Angebot, einen Rundgang durch die Bank zu machen und insbesondere die Tresoranlage zu besichtigen. Hier zeigte Weidenfeller den Kindern die verschiedenen Geldbündel, worauf David Rohstock meinte: »einen Tausender in natura und soviele auf einen Haufen habe ich noch nie gesehen«.
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Wichtig zu wissen für Wohnungseigentümer
Prächtige Thuja »verdunkelt« Badezimmer:
Gericht untersagt »Verstümmelung«
Grün ist in - aber wenn der Baum größer wird, kann es Probleme geben. Vor allem in Eigentumswohnungsanlagen, wo sich beim Einzug noch jeder über die frisch angepflanzten Bäumchen freut, aber ärgerlich wird, wenn sie das eigene Fenster zudecken. Der aktuelle Fall: Eine Eigentümerin forderte, daß eine Thuja, die vor ihrem Bade zimmerfenster .hinaufwuchs, zurechtgeschnitten wird, um wieder mehr Tageslicht im Bad zu haben. Die anderen Eigentümer wollten den Baum aber in voller Pracht erhalten haben. Es kam zur Klage. Der Prozeß ging durch drei Instanzen und das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat festgestellt, daß die Eigentümerin nicht berechtigt ist, das Zurechtschneiden der Thuj a zu verlangen, weil dies einer Verstümmelung des Baumes gleichkäme. Zudem stehe der Baum vor dem Badezimmer, wo eine gewisse Beeinträchtigung sowieso in Kauf genommen werden könne. Die Landes-Bausparkasse rät vor diesem Hintergrund, sich schon beim Anpflanzen von Bäumen Gedanken darüber zu machen, wie diese Jahre später in die Breite und Höhe gehen können. Es ist daher auch ratsam, keine Nadelbäume anzupflanzen, da diese nicht zurückgeschnitten werden können.
»Heller« Parkplatz für Kinderwagen
In einer aus sieben Parteien bestehenden Eigentumswohnanlage wurde von sechs anwesenden Wohnungseigentümern einstimmig beschlossen, daß im Flur Kinderwagen grundsätzlich abgestellt werden können, wobei der Kellereingang freizuhalten ist. Ein Wohnungseigentümer, der an der Versammlung nicht teilgenommen hatte, focht den Beschluß an und bekam vom Oberlandesgericht Hamburg - wie die Landes- Bausparkasse mitteilt - recht.
Aufgrund von Fotos und eines Planes kam das Gericht zu der Auffassung, daß der vorhandene Flurraum keinen ausreichenden Abstellplatz für Kinderwagen biete. Es sei ferner zu berücksichtigen, daß die Treppenhausbeleuchtung bei nicht ganz sorgfältiger Benutzung des sogenannten Minutenlichtes plötzlich ausfallen könne und so erhebliche Gefahren durch dort abgestellte Kinderwagen entstehen könnten.
Das Gericht hielt jedoch das Abstellen der Kinderwagen in einem anderen Flurbereich bei gleichzeitiger Einführung von Dauerlicht für möglich. Die Wohnungseigentümer sind nun aufgefordert, einen entsprechend neuen Beschluß zu fassen.
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