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Montabaur

Nr. 29/93

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und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 16.07.1993 Verbandsgemeinde Montabaur (S.)

gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs 1. GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Bürgermeister der Verbandsge­meinde Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Ge­meindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landes­gesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S 104).

Die Verwaltung informiert

Ingelheimer gesucht

Im »Spaß auf der Gass«-Spiel gehts auch um Mundart Viele interessante und lustige Spiele erwarten Zuschauer und aktive Mitspieler beim »Spaß auf der Gass«-Spiel des Südwest­funks am 29. August 1993, in dem Montabaur gegen Ingelheim antritt.

Beim »Mundartspiel« sind Begriffe aus der gegnerischen Stadt zu erraten.

Wer kennt die Ingelheimer Mundart, wer hat längere Zeit in oder um Ingelheim herum gewohnt und ist bereit, die Mann­schaft aus Montabaur zu unterstützen.

Interessenten erhalten nähere Auskunft unter der Tel.-Nr. 02602/126192 im Rathaus Montabaur.

Bericht über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Stadtrates Montabaur vom 08.07.1993

Vergabe von Aufträgen

Der Haupt- und Finanzausschuß vergab die Aufträge zum Abbruch des Hauses Steinweg 26 sowie des Gebäudes Kino »Schmidt« (Auftragsvolumen: 47.186, DM und 175.793, DM).

Gewährung von Zuschüssen

Der Ausschuß beschloß, der DLRG, Ortsgruppe Montabaur, einen Zuschuß für die Errichtung eines Ausbildungs- und Vereinsheimes in Höhe von 25.000, DM zu gewähren.

Eine neue Unterbringung der DLRG wird notwendig, da das bisherige Vereinsheim am alten Sportplatz in der Koblenzer Straße aufgegeben werden muß. Es ist eine Neuansiedlung in unmittelbarer Nähe des Hallenbades vorgesehen. Straßenbeleuchtung des Fahrradweges Elgendorf-Monta­baur abgelehnt

Den Antrag der SPD-Fraktion, die Kosten für eine Straßenbe­leuchtung des obigen Fahrradweges zu ermitteln, lehnte der Haupt- und Finanzausschuß ab. Zur Begründung wurde ange­führt, daß ansonsten viele vergleichbare Wege im Außenbe­reich ebenfalls beleuchtet werden müßten.

Erweiterung städtischer Grünanlagen am Hausgrund­stück »Am Gäulsbach 4« beschlossen

Der Ausschuß beschloß auf Antrag der CDU-Fraktion, das obige Hausgrundstück im Abstand von' ca. 3 m zum Haus zu teilen. Die abgeteilte Fläche soll bis zur Fußgängerverbindung Wilhelm-Mangels-Straße/Am Wolfsturm in eine öffentliche Grünfläche umgewandelt werden.

Bericht über die Sitzung des Stadtrates von Montabaur vom 08.07.1993

Errichtung eines Kinderspielplatzes in Eigendorf beschlossen Der Stadtrat stimmte dem CDU-Antrag zur Errichtung eines Kinderspielplatzes in der Schubertstraße (Baugebiet Hirten­garten) in Eigendorf zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Plan zu erstellen und die Kosten zu ermitteln. Eigendorf verfügt derzeit über keinen öffentlichen Kinderspiel­platz, da das vorherige Spielgelände durch den Kindergarten­neubau weggefallen ist.

Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« für das Flurstück 115/1 am Sonnenring Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß

Im Zuge der Neuerrichtung eines Kindergartens stimmte der Rat der durch Beschluß vom 13.05.1993 eingeleiteten Bebau­ungsplanänderung »Himmelfeld« wie folgt zu:

Für einen Teilbereich des Grundstückes (östlicher Teil) wird eine Fläche für den Gemeindebedarf ausgewiesen. Für den nordöstlichen Grundstücksteil wird für den Zweck eines Kindergartenneubaues eine überbaubare Fläche dar­gestellt; die Grundflächenanzahl (GRZ) wird auf 0,3, die Geschossigkeit (GFZ) auf I festgelegt.

Im mittleren Grundstücksteil wird innerhalb der Gemein- debedarfsfläche ein dem Kindergarten zugeordneter Spiel­platz symbolisch dargestellt.

Im südwestlichen Grundstücksteil wird eine Fläche für die Anlegung eines öffentlichen Spielplatzes ausgewiesen.

Im nordwestlichen Grundstücksteil werden Art und Maß der baulichen Nutzung festgesetzt.

Der Rat beschloß die öffentliche Auslegung des Änderungsent­wurfes einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Bebauungsplan »Rathauspassage«; Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß

Der Stadtrat stimmte dem Entwurf des Bebauungsplanes (einschließlich Begründung) in der vorgelegten Form zu und beschloß die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung wurde beauftragt, zusammen mit der öffentlichen Auslegung auch das Beteiligungsverfah­ren der Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die Beschlußfassung erfolgte zur Fortführung des Bebauungs­planverfahrens »Rathauspassage«.

Ausschußmitglieder nachgewählt

Nach dem Ausscheiden von Ratsmitglied Christoph Benner (SPD) wurden folgende Personen zum Mitglied bzw. stellvertr. Mitglied der nachfolgend genannten Ausschüsse gewählt: Mitglied des

Umweltausschusses: Gretel Kleiner (SPD)

Kulturausschusses: Conrad Görg (SPD)

stellvertr. Mitglied des

Rechnungsprüfungsausschusses: Christa Stendebach (SPD) Umlegungsausschusses: Lothar Elsner (SPD)

Haupt- u. Finanzausschusses: Kurt Vetter (SPD) Bauausschusses: Willi Meurer (SPD)

Umweltausschusses: Runald Eberts (SPD)

Hunde auf dem Waldlehr- und Trimmpfad

Spaziergänger, Jogger und Wanderer beschweren sich zuneh­mend über Belästigungen und Bedrohungen durch Hunde auf dem Waldlehr- und Trimmpfad am Hallen- und Freibad Mon­tabaur.

Immer wieder kommt es zu Gefahrensituationen, wenn Hunde auf Passanten zuspringen, sie anknurren, anbellen oder sie in aggressiver Weise anspringen.

Wir weisen daraufhin, daß das gesamte Gebiet der Verbands­gemeinde Montabaur als Tollwutsperrgebiet ausgewiesen ist, in dem u. a. eine Anleinpflicht besteht.

Nach der »Landespolizeiverordnung zur Abwehr von Gefahren durch gefährliche Hunde« sind Hunde, die Menschen oder Tiere gebissen haben oder wiederholt in aggressiver oder gefahrdrohenderWeise Menschen anspringen, als gefährliche Hunde anzusehen, die nur mit Leine und Maulkorb ausgefuhrt werden dürfen.

Wir fordern alle Hundehalter auf, in eigener Verantwortung Konflikte zu vermeiden; bei festgestellten Gefahren muß mit Maßnahmen nach der o. g. Landespolizeiverordnung gerech­net werden.

Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt -

Radsportveranstaltung »Rund um Montabaur« am 15. August 1993

Am Sonntag, 15.08.1993, findet im Bereich der Rheinstraße, Albertstraße und Fröschpfortstraße wie in den Vorjahren die Radsportveranstaltung »Rund um Montabaur« statt.

Start und Ziel sind in der Fröschpfortstraße. Der Streckenver­laufwird über die Rheinstraße und die Albertstraße zurück zur Fröschpfortstraße sein. Die unmittelbaren Anlieger der Renn­strecke sowie die Anwohner der innerhalb des Rundkurses