Montabaur
Nr. 29/93
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und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 16.07.1993 Verbandsgemeinde Montabaur (S.)
gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs 1. GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S 104).
“Die Verwaltung informiert”
Ingelheimer gesucht
Im »Spaß auf der Gass«-Spiel geht’s auch um Mundart Viele interessante und lustige Spiele erwarten Zuschauer und aktive Mitspieler beim »Spaß auf der Gass«-Spiel des Südwestfunks am 29. August 1993, in dem Montabaur gegen Ingelheim antritt.
Beim »Mundartspiel« sind Begriffe aus der gegnerischen Stadt zu erraten.
Wer kennt die Ingelheimer Mundart, wer hat längere Zeit in oder um Ingelheim herum gewohnt und ist bereit, die Mannschaft aus Montabaur zu unterstützen.
Interessenten erhalten nähere Auskunft unter der Tel.-Nr. 02602/126192 im Rathaus Montabaur.
Bericht über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Stadtrates Montabaur vom 08.07.1993
Vergabe von Aufträgen
Der Haupt- und Finanzausschuß vergab die Aufträge zum Abbruch des Hauses Steinweg 26 sowie des Gebäudes Kino »Schmidt« (Auftragsvolumen: 47.186,— DM und 175.793,— DM).
Gewährung von Zuschüssen
Der Ausschuß beschloß, der DLRG, Ortsgruppe Montabaur, einen Zuschuß für die Errichtung eines Ausbildungs- und Vereinsheimes in Höhe von 25.000,— DM zu gewähren.
Eine neue Unterbringung der DLRG wird notwendig, da das bisherige Vereinsheim am alten Sportplatz in der Koblenzer Straße aufgegeben werden muß. Es ist eine Neuansiedlung in unmittelbarer Nähe des Hallenbades vorgesehen. Straßenbeleuchtung des Fahrradweges Elgendorf-Montabaur abgelehnt
Den Antrag der SPD-Fraktion, die Kosten für eine Straßenbeleuchtung des obigen Fahrradweges zu ermitteln, lehnte der Haupt- und Finanzausschuß ab. Zur Begründung wurde angeführt, daß ansonsten viele vergleichbare Wege im Außenbereich ebenfalls beleuchtet werden müßten.
Erweiterung städtischer Grünanlagen am Hausgrundstück »Am Gäulsbach 4« beschlossen
Der Ausschuß beschloß auf Antrag der CDU-Fraktion, das obige Hausgrundstück im Abstand von' ca. 3 m zum Haus zu teilen. Die abgeteilte Fläche soll bis zur Fußgängerverbindung Wilhelm-Mangels-Straße/Am Wolfsturm in eine öffentliche Grünfläche umgewandelt werden.
Bericht über die Sitzung des Stadtrates von Montabaur vom 08.07.1993
Errichtung eines Kinderspielplatzes in Eigendorf beschlossen Der Stadtrat stimmte dem CDU-Antrag zur Errichtung eines Kinderspielplatzes in der Schubertstraße (Baugebiet Hirtengarten) in Eigendorf zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Plan zu erstellen und die Kosten zu ermitteln. Eigendorf verfügt derzeit über keinen öffentlichen Kinderspielplatz, da das vorherige Spielgelände durch den Kindergartenneubau weggefallen ist.
Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« für das Flurstück 115/1 am Sonnenring Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß
Im Zuge der Neuerrichtung eines Kindergartens stimmte der Rat der durch Beschluß vom 13.05.1993 eingeleiteten Bebauungsplanänderung »Himmelfeld« wie folgt zu:
Für einen Teilbereich des Grundstückes (östlicher Teil) wird eine Fläche für den Gemeindebedarf ausgewiesen. Für den nordöstlichen Grundstücksteil wird für den Zweck eines Kindergartenneubaues eine überbaubare Fläche dargestellt; die Grundflächenanzahl (GRZ) wird auf 0,3, die Geschossigkeit (GFZ) auf I festgelegt.
Im mittleren Grundstücksteil wird innerhalb der Gemein- debedarfsfläche ein dem Kindergarten zugeordneter Spielplatz symbolisch dargestellt.
Im südwestlichen Grundstücksteil wird eine Fläche für die Anlegung eines öffentlichen Spielplatzes ausgewiesen.
Im nordwestlichen Grundstücksteil werden Art und Maß der baulichen Nutzung festgesetzt.
Der Rat beschloß die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Bebauungsplan »Rathauspassage«; Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß
Der Stadtrat stimmte dem Entwurf des Bebauungsplanes (einschließlich Begründung) in der vorgelegten Form zu und beschloß die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung wurde beauftragt, zusammen mit der öffentlichen Auslegung auch das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durchzuführen (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Die Beschlußfassung erfolgte zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens »Rathauspassage«.
Ausschußmitglieder nachgewählt
Nach dem Ausscheiden von Ratsmitglied Christoph Benner (SPD) wurden folgende Personen zum Mitglied bzw. stellvertr. Mitglied der nachfolgend genannten Ausschüsse gewählt: Mitglied des
Umweltausschusses: Gretel Kleiner (SPD)
Kulturausschusses: Conrad Görg (SPD)
stellvertr. Mitglied des
Rechnungsprüfungsausschusses: Christa Stendebach (SPD) Umlegungsausschusses: Lothar Elsner (SPD)
Haupt- u. Finanzausschusses: Kurt Vetter (SPD) Bauausschusses: Willi Meurer (SPD)
Umweltausschusses: Runald Eberts (SPD)
Hunde auf dem Waldlehr- und Trimmpfad
Spaziergänger, Jogger und Wanderer beschweren sich zunehmend über Belästigungen und Bedrohungen durch Hunde auf dem Waldlehr- und Trimmpfad am Hallen- und Freibad Montabaur.
Immer wieder kommt es zu Gefahrensituationen, wenn Hunde auf Passanten zuspringen, sie anknurren, anbellen oder sie in aggressiver Weise anspringen.
Wir weisen daraufhin, daß das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur als Tollwutsperrgebiet ausgewiesen ist, in dem u. a. eine Anleinpflicht besteht.
Nach der »Landespolizeiverordnung zur Abwehr von Gefahren durch gefährliche Hunde« sind Hunde, die Menschen oder Tiere gebissen haben oder wiederholt in aggressiver oder gefahrdrohenderWeise Menschen anspringen, als gefährliche Hunde anzusehen, die nur mit Leine und Maulkorb ausgefuhrt werden dürfen.
Wir fordern alle Hundehalter auf, in eigener Verantwortung Konflikte zu vermeiden; bei festgestellten Gefahren muß mit Maßnahmen nach der o. g. Landespolizeiverordnung gerechnet werden.
Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt -
Radsportveranstaltung »Rund um Montabaur« am 15. August 1993
Am Sonntag, 15.08.1993, findet im Bereich der Rheinstraße, Albertstraße und Fröschpfortstraße wie in den Vorjahren die Radsportveranstaltung »Rund um Montabaur« statt.
Start und Ziel sind in der Fröschpfortstraße. Der Streckenverlaufwird über die Rheinstraße und die Albertstraße zurück zur Fröschpfortstraße sein. Die unmittelbaren Anlieger der Rennstrecke sowie die Anwohner der innerhalb des Rundkurses

