Montabaur
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“Öffentl. Bekanntmachungen”
Nr. 29/93
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Im Himmelfeld I« für das Flurstück Nr. 115/1 in Flur 39 an der Straße »Sonnenring« der Stadt Montabaur; hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
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Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 13.05.1993 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Himmelfeld I« für das Flurstück Nr. 115/1 in Flur 39, an der Straße »Sonnenring« zu ändern.
Der Entwurf des Änderungs- planes (einschließlich Textfestsetzungen und Begründung) liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
02.08. bis 02.09.1993
(einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) sowie nachrichtlich beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Der Planbereich ist aus der nebenstehend abgedruckten Skizze ersichtlich. Montabaur, 19.07.1993
gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1993 vom 16.07.1993
I.
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die durch Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 08.07.1993 hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird der Stellenplan in der vorliegenden Form festgesetzt.
§2
Sonstige Änderungen ergeben sich nicht.
II.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben.
Montabaur, 08.07.1993 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
gez. Weinert, Landrat
III.
Der Nachtragshaushaltsplan Hegt zur Einsichtnahme vom 26.07.1993 bis 04.08.1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 112, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr

