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Montabaur

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Öffentl. Bekanntmachungen

Nr. 29/93

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Im Himmelfeld I« für das Flurstück Nr. 115/1 in Flur 39 an der Straße »Sonnenring« der Stadt Montabaur; hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches

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Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 13.05.1993 den Beschluß ge­faßt, den Bebauungsplan »Himmelfeld I« für das Flur­stück Nr. 115/1 in Flur 39, an der Straße »Sonnenring« zu ändern.

Der Entwurf des Änderungs- planes (einschließlich Text­festsetzungen und Begrün­dung) liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

02.08. bis 02.09.1993

(einschließlich)

bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donners­tags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und frei­tags von 08.00 bis 12.30 Uhr) sowie nachrichtlich beim Orts­bürgermeister während der ortsüblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Nieder­schrift vorgebracht werden. Der Planbereich ist aus der nebenstehend abgedruckten Skizze ersichtlich. Montabaur, 19.07.1993

gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1993 vom 16.07.1993

I.

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemein­deordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die durch Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichts­behörde vom 08.07.1993 hiermit bekannt gemacht wird:

§1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird der Stellenplan in der vorliegenden Form festgesetzt.

§2

Sonstige Änderungen ergeben sich nicht.

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben.

Montabaur, 08.07.1993 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

gez. Weinert, Landrat

III.

Der Nachtragshaushaltsplan Hegt zur Einsichtnahme vom 26.07.1993 bis 04.08.1993 bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 112, Konrad-Ade­nauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr