Montabaur
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Verschiedenes
Görgeshausen, den 06.07.1993
gez. Schumacher, Ortsbürgermeister
Gymnastik- und Freizeitsportverein e. V., Görgeshausen
Mit den Schulferien in Rheinland-Pfalz beginnen auch unsere Sommerferien. Die letzten Turnstunden vor den Ferien sind:
1. Frauenturnen am 12.07.1993
2. Mutter-Kind-Gruppe am 14.07.1993
3. Kindertumgruppe am 15.07.1993
(Die Kinderturngruppe macht an diesem Tag eine kleine Wanderung mit anschließendem Pic kni ck.)
Der Beginn der Turnstunden nach den Ferien wird wieder veröffentlicht.
Wir weisen noch darauf hin, daß während der Ferien wieder Fahrrad gefahren wird. Interessierte (keine Vereinsstunde) treffen sich jeweils montags um 19,30 Uhr an der Löwensteinhalle.
Nr. 27/93
MGV »Cäcilia« Großholbach
Am Freitag, dem 17.09.1993, veranstaltet der MGV »Cäcilia« Großholbach anläßlich seines 90-jährigen Bestehens einen Bunten Dorfabend. Alle Mitbürger und -bürgerinnen von Großholbach, die bei der Gestaltung dieses Abends durch Lied-, Sprach-, Tanzdarbietungen oder dergleichen mitwirken wollen, laden wir auf diesem Wege recht herzlich ein. An diesem Abend steht nicht die Perfektion im Vordergrund, sondern es soll jedermann die Möglichkeit gegeben werden, sich einem breiten Publikum vorzustellen. Wer also seine Fähigkeiten darbringen will (allein oder in einer Gruppe), der melde sich bitte bei Bernhard Herborn.
Alte Herren Eisbachtal G.G.
Am Samstag, dem 10.07.1993, um 16.30 Uhr erwarten wir unsere Sportfreunde aus Siersbahn.
Am Dienstag, dem 13.07.1993, um 19.00 Uhr, spielen wir bei unseren Sportkameraden in Isselbach. Abfahrt 18.30 Uhr.
Nentershausen
14
ITC Görgeshausen
Der TTC Görgeshausen spielt am 10. Juli 1993 seine jährliche Vereinsmeisterschaft aus.
Eingeladen sind hiermit alle passiven und besonders die aktiven Mitglieder. Nahrung in fester sowie auch in flüssiger Form ist genügend vorhanden.
Beginn der Spiele, am 10.07.1993 um 09.00 Uhr in der Löwensteinhalle. Sieg und/oder auch Niederlage werden am gleichen Tag ab 19.00 Uhr an vollen Tischen noch einmal durch gespielt.
Großholbach
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach
findet am
Freitag, 16. Juli 1993, um 19,30 Uhr
im Bürgerhaus statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 02.04.1993
2. Genehmigung und Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1992
3. Aufstellung einer Investitionsliste für die Jahre 1993 bis 1997
4. Bedarfsdeckung im Bereich des Kindergartens Ruppach- Goldhausen
5. Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfahrten, -lagern, -freizeiten und Studienfahrten
6. Vergabe von gärtnerischen Unterhaltungs- und Pflegearbeiten an die Werkstatt für Behinderte Montabaur gemäß Angebot vom 14.04.1993
7. Unterrichtung über den Stand der Bauleitplanung für das Baugebiet »Strühtchen II«
8. Breitbandverkabelung - Kündigung des Gestattungsvertrages mit der Firma SÜWEDA AG
9. Beteiligung der Ortsgemeinde an den Kosten für die Anschaffung eines Schredders durch die Behindertenwerkstatt
10. Unterrichtung über geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen
II. Vergabe der Dachdeckerarbeiten an der Friedhofshalle in Großholbach
12. Verschiedenes
11. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 02.04.1993
2. Personalangelegenheiten
3. Grundstücksangelegenheiten
4. Grundstücksangelegenheiten
5. Verschiedenes
Großholbach, 05.07.1993
gez. Röther, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 18.06.1993
In der 10 Punkte umfassenden Tagesordnung des öffentlichen Teils der o. g. Sitzung wurden u.'ä. folgende Beschlüsse gefaßt:
a) Die Bebauungspläne »Wiesenmorgen - II. Teil« und»In den Wolfen - Am Hohen Rain« wurden einstimmig als Satzung gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung der o. g. Bebauungspläne erfolgt in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes.
b) Ebenfalls einstimmig wurde die Einleitung der Baulandumlegung für den Bereich »Wiesenmorgen - II. Teil« und »In den Wolfen - Am Hohen Rain« beschlossen.
c) Der Ortsgemeinderat beschloß, die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfahrten, -lagern, - freizeiten und Studienfahrten dergestalt zu ändern, daß bei Fahrten der Werkstatt für Behinderte von einer Altersbegrenzung abgesehen wird und Fahrten von Schulklassen bereits bei einer Fahrtdauer von drei Tagen bezuschußt werden.
d) Die Ortsgemeinde Nentershausen wird der Verbandsgemeinde Montabaur bis Ende 1997 ein zinsloses Darlehen von 2 Mio. DM zum Bau der Grundschule in Nentershausen gewähren. Das Darlehen wird jedoch nur ausgezahlt, wenn die Verbandsgemeinde ihre Eigenmittel ausgegeben hat. Auch wird die Ortsgemeinde zu den Sportanlagen 250.000,— DM beitragen.
Diese Vereinbarung wurde zwischen der Ortsgemeinde Nentershausen und der Verbandsgemeinde Montabaur in der jüngsten Gemeinderatssitzung einstimmig verabschiedet. Hintergrund dieser Vereinbarung ist, daß aufgrund der schlechten finanziellen Lage des Landes eine Zuschußzusage für den Bau der Grundschule Nentershausen nicht gegeben wurde. Die Verbandsgemeinde Montabaur und die Ortsgemeinde Nentershausen sind jedoch aufgrund wachsender Platzprobleme in Girod gezwungen, eine Grundschule für die Kinder aus Nentershausen, Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach und Nomborn zu bauen.
e) Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1993 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1993 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1993, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 2.461.000,— DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben...je 465.000,— DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1993 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A. 220%
Grundsteuer B. 240%

