Montabaur
Nr. 25/93
Gemeindeverwaltung Heiligenroth - Umlegungsausschuß -
Bekanntmachung
Der Teilumlegungsplan für das Umlegungsgebiet “Industriegebiet” (Änderung u. Erweiterung) der Ortsgemeinde Heiligenroth ist für die Ordn. Nrn. 2 und 14 unanfechtbar geworden. Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des-Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katastergmt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 09.06.1993 Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Busfahrt in den Soonwald
Der Seniorenkreis plant eine Tagesfahrt in den Soonwald am 08.07.1993. Senioren, auch diejenigen, die noch keine Senioren sind, bitte umgehend melden bei Fred Weiler (16474).
3. Preis: Ein Gutschein der Fa. Sport Hesse im Wert von 200,—DM.
Die Schaustellerei auf dem Kirmesplatz wird, wie schon seit über 20 Jahren, von der Fa. Pfeiffer, Limburg-Eschhofen betrieben, die am Montag ab 18.00 Uhr wiederum Freifahrten für die Kinder durchführt.
Auch die einheimische Gastronomie hat Küche und Keller gefüllt und ist auf stärksten Andrang eingerichtet.
Eine herzliche Bitte habe ich noch zum Frühschoppen am Kirmesmontag, der in den letzten Jahren augenscheinlich immer mehr nachläßt. Wir alle sind.daher aufgerufen, diesem Tag wiederum die Bedeutung zu verschaffen, die er früher einmal hatte. Der heutigen Jugend wird immer wieder vorgeworfen, sie habe keinen Bezug zur Tradition und könne nicht feiern. Wie soll sie dies lernen, wenn die Vorbilder an diesem Tage fehlen!?
Daher: Auf zur Kirmes und auf zum Frühschoppen!
Ferdinand, Ortsbürgermeister
Straßensperrung anläßlich der Kirmes vom 26.06. bis 28.06.1993
Am kommenden Wochenende vom 26. bis 28.06.1993 findet in Ruppach-Goldhausen die Kirmes statt. Aus diesem Grund ist, wie in den vergangenen Jahren, die Steineckstraße von der Kreuzung Brunnenstraße bis zur Einmündung Hauptstraße für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten um Beachtung.
Verbandsgemeindeverwaltung - als Ortspolizeibehörde -
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Einweihung des Augst>Stadions und des Sportlerheimes
Plakette für behindertengerechtes Bauen verliehen
Wie an dieser Stelle bereits berichtet, wurde am 15./16.05.1993 das von den Ortsgemeinden Eitelborn und Neuhäusel errichtete Augst-Stadion nebst Sportlerheim eingewiehen und seiner
Sportverein Heiligenroth e.V.
Am Sonntag, dem 04.07.1993, findet der Familientag des SV statt. Beginn der Veranstaltung ist um 11.00 Uhr mit einem Frühschoppen und Mittagessen ab bzw. im Sportlerheim.
Ab 13.30 Uhr bieten wir ein Spielefest für Jung und Alt an. Im Laufe des Nachmittags findet eine Judovorführung statt. Jedes Mitglied des SV erhält einen Verzehrbon in Höhe von 5,— DM.
Soweit jemand einen Kuchen spenden möchte, bitte bei B. Boddenberg (Tel. 18535) melden.
Alte Herren Heiligenroth
Freitag, 25.06.1993, 19.00 Uhr AH Ruppach-Goldhausen - AH Heiligenroth. Abfahrt: 18.30 Uhr ab Vereinslokal.
Ruppach-Goldhausen
Herzlich willkommen zur Kirmes in Ruppach-Goldhausen
Zur diesjährigen Kirmes vom 26. bis 28. Juni 1993 heiße ich unsere Gäste aus nah und fern wiederum herzlich willkommen und hoffe und wünsche, daß sie zusammen mit uns erholsame und friedvolle Kirmestage verbringen mögen. Der Kirmesjugend danke ich ganz herzlich dafür, daß sie erneut die Gestaltung der Kirmestage übernimmt und damit gute alte Tradition fortführt. Sie hat dafür die Unterstützung der gesamten Dorfbevölkerung verdient, worum ich hiermit ausdrücklich bitte. Das kann sich schon beim Stellen des großen Kirmesbaumes am “Tanzplatz” am Freitagabend ab ca. 19.00 Uhr zeigen. Der Kirmeszug nimmt am Sonntagmittag seinen gewohnten Gang, und im Anschluß daran findet eine große Tombola mit wertvollen Preisen statt:
1. Preis: Ein Farbfernseher mit Videotext nach Wahl im Wert von 700,— DM.
2. Preis: Ein Gutschein der Fa. Girmann Gardinen im Wert von 300,— DM.
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Bestimmung übergeben. Es bleibt noch nachzutragen, daß der Landesverbandsvorsitzende des Reichsbundes der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten, Sozialrentner und Hinterbliebenen e.V., Josef Kretzer aus Neuwied, diese Einweihung zur Gelegenheit nahm, den beiden Gemeinden als Bauherren die Plakette des Reichsbundes für behindertengerechtes Bauen des Augst-Stadions und des Sportlerheimes zu verleihen. Die Plakette hat inzwischen bereits einen besonderen Platz an gut sichtbarer Stelle des Sportlerheimes gefunden.
gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister
Eitelborn
MGVEitelbom 1866
Am Sonntagmorgen, dem 27. Juni 1993 wirken wir beim Freundschafts-Singen des MGV “Constantia” Nephäusel in der Augst-Halle mit. Näheres wird in unserer Chorprobe am

