Montabaur
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Nr. 25/93
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemein.de Montabaur schreibt die Erneuerung der Außenanlagen an der Augst-Schule Neuhäusel öffentlich aus.
Leistungsumfang:
Landschaftsgärtnerische Arbeiten ca. 800 m 2 befestigte Flächen 1.000 m 2 Raseneinsaat
700 m 2 Pflanzflächen einschl. Pflanzenlieferung/ herstellung
Baubeginn: unmittelbar nach Auftragsvergabe Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich ab Montag, 21. Juni 1993 bei dem Planungsbüro Alexander Brüll, Eschelbacher Straße 33,5430 Montabaur, Tel. 02602/9320.0, anzufordern.
Die Arbeiten werden nur an ein leistungsfähiges Unternehmen, das nachweisüch gleichartige Arbeiten termingerecht und ordnungsgemäß ausgeführt hat, vergeben. Die Schutzgebühr in Höhe von 40,— DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto des Architekten Konto Nr. 505 966 bei der Kreissparkasse Montabaur, BLZ 570 510 01 einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
Dienstag, 06. Juli 1993 - 10.00 Uhr. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 216, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 15. Juni 1993
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Neuhäusel den Aushau des Verbindungsweges B 49 - Simmerner Straße (Weg Nickel) öffentlich aus.
Leistungsumfang:
ca. 800 m 2 Straßenbau in Verbundpflaster einschl. Unterbau und Entwässerung ca. 120 m 2 Entwässerungsrohre DN 300 ca. 190 m 2 Bewässerungsrohre GGG DN 100 Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis 05.07.1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 40,— DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
Donnerstag, 19. August 1993 - 10.00 Uhr. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 217, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 17. Juni 1993
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Zum Zwecke der Beschränkung von Grundeigentum für den bereits erfolgten Bau der NATO-Ölfernleitung Westerburg- Gießen in der Gemarkung Montabaur zugunsten der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswehrverwaltung) hat das Bundesvermögensamt gemäß § 11 des Gesetzes über die Landbe
schaffung für die Aufgaben der Verteidigung (Landbeschaffungsgesetz - LBG) vom 23.02,1957 (BGBl. IS. 134) den Antrag auf Durchführung eines Enteignungsverfahrens mit Festsetzung der Entschädigung gestellt. Von der Maßnahme ist folgendes Grundeigentum betroffen:
Flur: 46 Flurstück-Nr.: 6 Größe in m 2 3386 Inanspruchnahme in m 2 0 Grundbuch Band: 74 Blatt: 2848
Beschränkung des Eigentums durch Duldung der Verlegung der Ölfernleitung - nebst Betriebszubehör - für eine Teilfläche von 330 m 2 . Eigentümer: Herr Franz Speier, Krokusstr. 12, 5430 Montabaur.
Gemarkung: Montabaur
Den Planprüfungstermin (§33 LBG) und den Entschädigungsfestsetzungstermin (§ 44 LBG) haben wir auf
Dienstag, den 06. Juli 1993, um 9.00 Uhr,
im Sitzungsraum (Trauzimmer) der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur anberaumt.
Die an dem Verfahren unmittelbar Beteiligten haben zu diesem Termin eine besondere Ladung erhalten.
Alle Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wird, werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.
Es wird daraufhingewiesen, daß die Verfahren gemäß § 33 Abs. 4 LBG auch dann fortgeführt werden, wenn die Beteiligten zu dem Verhandlungstermin nicht erscheinen. Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, daß Einwendungen gegen die Maßnahme spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben sind. Nach diesem Zeitpunkt vorgebrachte Einwendungen und Anträge werden gemäß § 34 LBG nicht mehr berücksichtigt; dies gilt auch für das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.
Gemäß § 68 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 25.05.1976 (BGBl. I S. 1253) ist der Verhandlungstermin grundsätzlich nicht öffentlich.
-363-1-11-1/92-
5400 Koblenz, 28.05.93
Bezirksregierung Koblenz
Im Auftrag Wirtz Beglaubigt: -Siegel- Dörr, Regierungsoberinspektor
Aufruf zur Teilnahme am Fassadenwettbewerb 1993 der Stadt Montabaur
Auch im Jahre 1993 führt die Stadt Montabaur einen Fassadenwettbewerb durch. An alle interessierten Bürger und Einwohner der Stadt Montabaur (einschließlich Stadtteile) ergeht hiermit der Aufruf zur Teilnahme.
Sinn und Zweck des Fassadenwettbewerbes ist es, Beiträge zur Verschönerung des Ortshildes hervorzuheben und anzuerkennen. Die Teilnahme an diesem Wettbewerb schließt die Inanspruchnahme von Zuschüssen entsprechend der bestehenden Richtlinien über die Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im historischen Teil der Stadt und Modernisierung und Verbesserung von Wohnungen im Bereich des Rebstockes nicht aus.
Der Wettbewerb soll vor allem die Privatinitiativen fördern und die Hauseigentümer anregen, den äußeren Eindruck ihres Hauses zu verbessern und somit gleichzeitig zu einer Verschönerung des Stadtbildes beizutragen.
Die Initiative der Teilnehmer wird durch Geldprämien honoriert (1. Preis = 500,— DM, 2. Preis = 300,— DM, 3. Preis = 200,—DM).
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind alle Eigentümer oder Mieter von Gebäuden in der Innenstadt und in den Stadtteilen.
Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451, Telefon 02624/106-0. Telefax 02624/6170. Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Franz-Peter Eudenbach. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil. Bezugspreis monatl. DM 2,30 bei Ortszustellung. Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,90 + Versandkosten.
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