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Montabaur

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Nr. 25/93

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemein.de Montabaur schreibt die Erneue­rung der Außenanlagen an der Augst-Schule Neuhäusel öffentlich aus.

Leistungsumfang:

Landschaftsgärtnerische Arbeiten ca. 800 m 2 befestigte Flächen 1.000 m 2 Raseneinsaat

700 m 2 Pflanzflächen einschl. Pflanzenlieferung/ herstellung

Baubeginn: unmittelbar nach Auftragsvergabe Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich ab Montag, 21. Juni 1993 bei dem Planungsbüro Alexan­der Brüll, Eschelbacher Straße 33,5430 Montabaur, Tel. 02602/9320.0, anzufordern.

Die Arbeiten werden nur an ein leistungsfähiges Unter­nehmen, das nachweisüch gleichartige Arbeiten termin­gerecht und ordnungsgemäß ausgeführt hat, vergeben. Die Schutzgebühr in Höhe von 40, DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto des Architekten Konto Nr. 505 966 bei der Kreissparkasse Montabaur, BLZ 570 510 01 einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizu­legen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Dienstag, 06. Juli 1993 - 10.00 Uhr. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift ver­sehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 216, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Monta­baur, einzureichen.

Montabaur, 15. Juni 1993

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Neuhäusel den Aushau des Ver­bindungsweges B 49 - Simmerner Straße (Weg Nickel) öffentlich aus.

Leistungsumfang:

ca. 800 m 2 Straßenbau in Verbundpflaster einschl. Unterbau und Entwässerung ca. 120 m 2 Entwässerungsrohre DN 300 ca. 190 m 2 Bewässerungsrohre GGG DN 100 Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis 05.07.1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mon­tabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Mon­tabaur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 40, DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforde­rung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Donnerstag, 19. August 1993 - 10.00 Uhr. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift ver­sehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 217, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Monta­baur, einzureichen.

Montabaur, 17. Juni 1993

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Zum Zwecke der Beschränkung von Grundeigentum für den bereits erfolgten Bau der NATO-Ölfernleitung Westerburg- Gießen in der Gemarkung Montabaur zugunsten der Bundes­republik Deutschland (Bundeswehrverwaltung) hat das Bun­desvermögensamt gemäß § 11 des Gesetzes über die Landbe­

schaffung für die Aufgaben der Verteidigung (Landbeschaf­fungsgesetz - LBG) vom 23.02,1957 (BGBl. IS. 134) den Antrag auf Durchführung eines Enteignungsverfahrens mit Festset­zung der Entschädigung gestellt. Von der Maßnahme ist fol­gendes Grundeigentum betroffen:

Flur: 46 Flurstück-Nr.: 6 Größe in m 2 3386 Inanspruchnahme in m 2 0 Grundbuch Band: 74 Blatt: 2848

Beschränkung des Eigentums durch Duldung der Verlegung der Ölfernleitung - nebst Betriebszubehör - für eine Teilfläche von 330 m 2 . Eigentümer: Herr Franz Speier, Krokusstr. 12, 5430 Montabaur.

Gemarkung: Montabaur

Den Planprüfungstermin (§33 LBG) und den Entschädigungs­festsetzungstermin (§ 44 LBG) haben wir auf

Dienstag, den 06. Juli 1993, um 9.00 Uhr,

im Sitzungsraum (Trauzimmer) der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur anberaumt.

Die an dem Verfahren unmittelbar Beteiligten haben zu die­sem Termin eine besondere Ladung erhalten.

Alle Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wird, werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.

Es wird daraufhingewiesen, daß die Verfahren gemäß § 33 Abs. 4 LBG auch dann fortgeführt werden, wenn die Beteiligten zu dem Verhandlungstermin nicht erscheinen. Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, daß Einwendungen gegen die Maßnahme spätestens in der mündlichen Verhandlung zu erheben sind. Nach diesem Zeitpunkt vorgebrachte Ein­wendungen und Anträge werden gemäß § 34 LBG nicht mehr berücksichtigt; dies gilt auch für das Verfahren vor den Verwal­tungsgerichten.

Gemäß § 68 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 25.05.1976 (BGBl. I S. 1253) ist der Verhandlungstermin grundsätzlich nicht öffentlich.

-363-1-11-1/92-

5400 Koblenz, 28.05.93

Bezirksregierung Koblenz

Im Auftrag Wirtz Beglaubigt: -Siegel- Dörr, Regierungsoberinspektor

Aufruf zur Teilnahme am Fassadenwettbe­werb 1993 der Stadt Montabaur

Auch im Jahre 1993 führt die Stadt Montabaur einen Fassa­denwettbewerb durch. An alle interessierten Bürger und Ein­wohner der Stadt Montabaur (einschließlich Stadtteile) ergeht hiermit der Aufruf zur Teilnahme.

Sinn und Zweck des Fassadenwettbewerbes ist es, Beiträge zur Verschönerung des Ortshildes hervorzuheben und anzuerken­nen. Die Teilnahme an diesem Wettbewerb schließt die Inan­spruchnahme von Zuschüssen entsprechend der bestehenden Richtlinien über die Gestaltung und Instandhaltung der Be­bauung im historischen Teil der Stadt und Modernisierung und Verbesserung von Wohnungen im Bereich des Rebstockes nicht aus.

Der Wettbewerb soll vor allem die Privatinitiativen fördern und die Hauseigentümer anregen, den äußeren Eindruck ihres Hauses zu verbessern und somit gleichzeitig zu einer Verschö­nerung des Stadtbildes beizutragen.

Die Initiative der Teilnehmer wird durch Geldprämien hono­riert (1. Preis = 500, DM, 2. Preis = 300, DM, 3. Preis = 200,DM).

Teilnahmeberechtigung:

Teilnahmeberechtigt sind alle Eigentümer oder Mieter von Gebäuden in der Innenstadt und in den Stadtteilen.

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451, Telefon 02624/106-0. Telefax 02624/6170. Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Franz-Peter Eudenbach. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil. Bezugspreis monatl. DM 2,30 bei Ortszustellung. Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,90 + Versandkosten.

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