Montabaur
Ruppach-Goldhausen
Neue Außenfassade für Turnhalle 2 Windfange auf der Sportplatzseite
Die Turnhalle an der Grundschule wurde Anfang der 70er Jahre errichtet, wobei die Außenwände der West- und Nordseite eine Verkleidung aus Eternit- und Kunstschieferplatten erhielten. Wegen ständiger Beschädigungen dieser Fassade und möglicher Gesundheitsgefährdung durch Asbestbestandteile hat die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur den Auftrag zur Beseitigung der Außenverkleidung vergeben, die in der vergangenen Woche erfolgt ist. Als Ersatz soll nunmehr ein normaler Kratz-Putz aufgebracht werden. Die Fertigstellung der Arbeiten ist in den nächsten 1-2 Wochen vorgesehen. Die Kosten für die Verbandsgemeinde belaufen sich auf ca. 55.000 DM. Hinzu kommt der bereits erfolgte Einbau neuer Fenster an der Westseite der Schule (zum Sportplatz hin) mit ca. 15.000 DM.
Diese Maßnahmen der Verbandsgemeinde haben den Ortsge- riieinderat Ruppach-Goldhausen nach entsprechenden Beratungen im Bauausschuß veranlaßt, ebenfalls notwendige und der besseren Nutzung dienende Maßnahmen zu beschließen, soweit die Ortsgemeinde hierfür zuständig ist. Es sollen daher im unteren Geschoß zum Sportplatz hin (Räume des Sportvereins) 2 Windfänge angebracht werden, um die Witterung auf der Westseite von den insgesamt drei Eingangsbereichen wegzuhalten (im oberen Bereich Verbindung von zwei Eingangstüren durch einen Windfang). Die Planung hat der Ortsgemeinderat an das Architekturbüro Wild und Klumpp, Montabaur, vergeben und deren Ausführungsplänen zugestimmt. 'Zwischenzeitlich hegt auch bereits die entsprechende Baugenehmigung des Kreisbauamtes vor. Da diese Arbeiten jedoch erst im Anschluß an die vorstehend beschriebenen Maßnahmen der Verbandsgemeinde erfolgen können und die Zeit bis zum Fest des Gesangvereins vom 9. bis 12. Juli 1993 (auf dem Sportplatz bzw. in der Turnhalle) dadurch zu knapp wird, sollen die Windfänge auf Anraten des Architekten erst anschließend errichtet werden. Dabei soll gleichzeitig der Eingangsbereich zur Turnhalle vom Schulhof her neu gestaltet werden. Diese doch etwas größere und aufwendigere Maßnahme war von Anfang an für den Herbst 1993 vorgesehen, um sich von dem Architektenbüro erst eine ausgereifte Planung vorlegen zu lassen.
Ferdinand, Ortsbürgermeister
SG Ahr bach-Großholbach
Freitag, 18.06.1993, 19.00 Uhr, Waldstadion Großholbach: SG Ahrbach-Großholbach - TuS 03 Niederahr Die SG steht in ihrem letzten Spiel innerhalb der Relegationsrunde zur Kreisliga A dem TuS 03 Niederahr gegenüber und erhofft sich eine lautstarke Unterstützung durch seine Zuschauer.
Eitelborn
AUGST
Westerwald-Verein Eiteiborn
Am Sonntag, dem 20. Juni 1993, unternehmen wir um 9.30 Uhr eine Tageswanderung mit Rucksackverpflegung. Die Wanderung verläuft von Selters über Goddert, Bahnhof Marienrachdorf, Krümmel, Sessenhausen, Ellenhausen und Nordhofen zurück nach Selters.
Die 5 1/2 stündige Wanderung wird geführt vom 1. Vorsitzenden Dieter Höck. Hin- und Rückfahrt erfolgt mit privaten PKW’s vom Parkplatz der Augst-Schule.
MGV Eiteiborn 1866
Am Sonntagmorgen, dem 20. Juni 1993 singt der MGV Eitelborn 1866 beim Sängerfest in Stromberg. Abfahrt des Omnibusses ist um 9.00 Uhr ab Dorfplatz.
Frauengemeinschaft Eiteiborn
Am Montag, dem 21. Juni wandern wir über den Herzogsbusch nach Immendorf. Hier kehren wir zum Kaffeetrinken ein. Abmarsch um 13.30 Uhr am Gemeindehaus. Wegen Kuchenbe-
Nr. 24/93
Stellung Anmeldung erforderlich bei Maria Purgaj, Tel. 2215.
Tennis-Club 1980 Eiteiborn e.V.
Clubmeisterschaften 1993
Bereits heute weisen wir auf den Termin der diesjährigen Clubmeisterschaften hin. Diese finden in der Zeit vom 01. bis 11. Juli 1993 statt. Wer daran teilnehmen möchte kann sich in die im Infokasten am Clubhaus aushängende Liste eintragen. Die Spielpaarungen werden am Mittwoch, 30. Juni 1993, im Clubhaus öffentlich ausgelost. Der Vorstand würde sich freuen, wenn wieder viele aktive Spielerinnen und Spieler daran teilnehmen würden.
Kadenbach
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach vom03.06.1993
Vergabe von Aufträgen
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, für die Errichtung einer Baustraße im Baugebiet “Auf der Höh - 2. Erweiterung” die Arbeiten für den Straßenbau und die Straßenbeleuchtung zu vergeben. Die Kosten für beide Maßnahmen belaufen sich auf ca. 52.000,- - DM.
Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung des Baugebietes “Auf der Höh - 2. Erweiterung”
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, den Bebauungsplan “Auf der Höh - 2. Erweiterung” zum Abschluß zu bringen, damit mit der Erschließung begonnen werden kann und die Bauwilligen ihre Wohnhäuser errichten können.
Aufstellung des Bebauungsplanes “Auf der Höh - 2. Erweiterung” beschlossen
Nachdem der Ortsgemeinderat die im Rahmen der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Bedenken und Anregungen zurückgewiesen hat, stimmte er der von der Kreisplanungsstelle des Westerwaldkreises erstellten Planskizze einschließlich der Begründung und Textfestsetzungen sowie dem erstellten landespflegerischen Planungsbeitrag einstimmig zu. Der anschließende Satzungsbeschluß gemäß § 10 BauGB, § 24 GemO erging ebenfalls einstimmig.
Durch die Ausweisung dieses Baugebietes kommt die Ortsgemeinde der gestiegenen Nachfrage nach Bauland seitens Kadenbacher Bürger nach. Der Bebauungsplan sieht ein allgemeines Wohngebiet vor. Das Baugebiet schließt sich an die Baugebiete “am Krämer I bis IV” und “Auf der Höh” an. Beide angesprochenen Gebiete sind ebenfalls allgemeine Wohngebiete gemäß § 4 Baunutzungsverordnung. Sowohl eine Einzel- hausbebauung als auch eine Doppelhausbebauung sind zugelassen. Mit dieser Festsetzung bringt der Ortsgemeinderat zum Ausdruck, daß den Bauherren die Möglichkeit gegeben wird, eine verdichtete Bebauung herbeizufuhren aber auch eine Einzelhausbebauung zu ermöglichen. Die Erschließung des Neubaugebietes erfolgt über die Triftstraße und eine noch zu errichtende Erschließungsstraße. Eine beidseitige Bebauung ist vorgesehen.
Anschaffung von Archivschränken beschlossen Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, drei Archivschränke anzuschaffen. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt (nach einem Preisvergleich) einen entsprechenden Auftrag an eine Fachfirma bis zu einem Gesamtbetrag von 1.900,- - DM zu vergeben. Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes hingewiesen:
Zur Zeit wird das historische Archivgut der Ortsgemeinde Kadenbach in vier verschiedenen Räumen, diese sind in zwei verschiedenen Gebäuden gelegen, untergebracht. Das Archivgut wird dort in normalen Regalen gelagert. Diese Regale bieten keine Sicherheit gegen Wegnahme durch Unbefugte und haben den Nachteil, daß die Akten verstauben und auch vergilben. Hierdurch wird das historisch wichtige Archivgut in seinem Wert stark gemindert. Durch die Anschaffung von drei Stahlblechschränken könnten die aufzubewahrenden Akten zentral in dem breiten Flurbereich des Bürgermeisteramtes untergebracht werden. Da die Schränke abschließbar sind, wäre auch ein gewisser Schutz vor unbefugten Zugriffen gegeben. Das Archivgut würde nicht mehr verstauben und vergilben. Auch hätte der Ortsbürgermeister durch die räumliche Nähe den Vorteil des ständigen Zugriffs.
TC1986 Kadenbach
Am 12. Juli 1993 findet eine außerordentliche Mitgliederversammlung im Saalbau “Gasthaus Zum Westerwald” statt.
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