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Montabaur

Ruppach-Goldhausen

Neue Außenfassade für Turnhalle 2 Windfange auf der Sportplatzseite

Die Turnhalle an der Grundschule wurde Anfang der 70er Jahre errichtet, wobei die Außenwände der West- und Nordsei­te eine Verkleidung aus Eternit- und Kunstschieferplatten erhielten. Wegen ständiger Beschädigungen dieser Fassade und möglicher Gesundheitsgefährdung durch Asbestbestand­teile hat die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur den Auftrag zur Beseitigung der Außenverkleidung vergeben, die in der vergangenen Woche erfolgt ist. Als Ersatz soll nunmehr ein normaler Kratz-Putz aufgebracht werden. Die Fertigstel­lung der Arbeiten ist in den nächsten 1-2 Wochen vorgesehen. Die Kosten für die Verbandsgemeinde belaufen sich auf ca. 55.000 DM. Hinzu kommt der bereits erfolgte Einbau neuer Fenster an der Westseite der Schule (zum Sportplatz hin) mit ca. 15.000 DM.

Diese Maßnahmen der Verbandsgemeinde haben den Ortsge- riieinderat Ruppach-Goldhausen nach entsprechenden Bera­tungen im Bauausschuß veranlaßt, ebenfalls notwendige und der besseren Nutzung dienende Maßnahmen zu beschließen, soweit die Ortsgemeinde hierfür zuständig ist. Es sollen daher im unteren Geschoß zum Sportplatz hin (Räume des Sportver­eins) 2 Windfänge angebracht werden, um die Witterung auf der Westseite von den insgesamt drei Eingangsbereichen weg­zuhalten (im oberen Bereich Verbindung von zwei Eingangstü­ren durch einen Windfang). Die Planung hat der Ortsgemein­derat an das Architekturbüro Wild und Klumpp, Montabaur, vergeben und deren Ausführungsplänen zugestimmt. 'Zwi­schenzeitlich hegt auch bereits die entsprechende Baugeneh­migung des Kreisbauamtes vor. Da diese Arbeiten jedoch erst im Anschluß an die vorstehend beschriebenen Maßnahmen der Verbandsgemeinde erfolgen können und die Zeit bis zum Fest des Gesangvereins vom 9. bis 12. Juli 1993 (auf dem Sportplatz bzw. in der Turnhalle) dadurch zu knapp wird, sollen die Windfänge auf Anraten des Architekten erst anschließend errichtet werden. Dabei soll gleichzeitig der Eingangsbereich zur Turnhalle vom Schulhof her neu gestaltet werden. Diese doch etwas größere und aufwendigere Maßnahme war von Anfang an für den Herbst 1993 vorgesehen, um sich von dem Architektenbüro erst eine ausgereifte Planung vorlegen zu lassen.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

SG Ahr bach-Großholbach

Freitag, 18.06.1993, 19.00 Uhr, Waldstadion Großholbach: SG Ahrbach-Großholbach - TuS 03 Niederahr Die SG steht in ihrem letzten Spiel innerhalb der Relegations­runde zur Kreisliga A dem TuS 03 Niederahr gegenüber und erhofft sich eine lautstarke Unterstützung durch seine Zu­schauer.

Eitelborn

AUGST

Westerwald-Verein Eiteiborn

Am Sonntag, dem 20. Juni 1993, unternehmen wir um 9.30 Uhr eine Tageswanderung mit Rucksackverpflegung. Die Wande­rung verläuft von Selters über Goddert, Bahnhof Marienrach­dorf, Krümmel, Sessenhausen, Ellenhausen und Nordhofen zurück nach Selters.

Die 5 1/2 stündige Wanderung wird geführt vom 1. Vorsitzen­den Dieter Höck. Hin- und Rückfahrt erfolgt mit privaten PKWs vom Parkplatz der Augst-Schule.

MGV Eiteiborn 1866

Am Sonntagmorgen, dem 20. Juni 1993 singt der MGV Eitel­born 1866 beim Sängerfest in Stromberg. Abfahrt des Omni­busses ist um 9.00 Uhr ab Dorfplatz.

Frauengemeinschaft Eiteiborn

Am Montag, dem 21. Juni wandern wir über den Herzogsbusch nach Immendorf. Hier kehren wir zum Kaffeetrinken ein. Abmarsch um 13.30 Uhr am Gemeindehaus. Wegen Kuchenbe-

Nr. 24/93

Stellung Anmeldung erforderlich bei Maria Purgaj, Tel. 2215.

Tennis-Club 1980 Eiteiborn e.V.

Clubmeisterschaften 1993

Bereits heute weisen wir auf den Termin der diesjährigen Clubmeisterschaften hin. Diese finden in der Zeit vom 01. bis 11. Juli 1993 statt. Wer daran teilnehmen möchte kann sich in die im Infokasten am Clubhaus aushängende Liste eintragen. Die Spielpaarungen werden am Mittwoch, 30. Juni 1993, im Clubhaus öffentlich ausgelost. Der Vorstand würde sich freu­en, wenn wieder viele aktive Spielerinnen und Spieler daran teilnehmen würden.

Kadenbach

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach vom03.06.1993

Vergabe von Aufträgen

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, für die Errichtung einer Baustraße im BaugebietAuf der Höh - 2. Erweiterung die Arbeiten für den Straßenbau und die Straßenbeleuchtung zu vergeben. Die Kosten für beide Maßnahmen belaufen sich auf ca. 52.000,- - DM.

Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung des BaugebietesAuf der Höh - 2. Erweiterung

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, den Bebauungs­planAuf der Höh - 2. Erweiterung zum Abschluß zu bringen, damit mit der Erschließung begonnen werden kann und die Bauwilligen ihre Wohnhäuser errichten können.

Aufstellung des BebauungsplanesAuf der Höh - 2. Erwei­terung beschlossen

Nachdem der Ortsgemeinderat die im Rahmen der Bürgerbe­teiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Bedenken und Anregungen zurückgewiesen hat, stimmte er der von der Kreisplanungsstelle des Westerwaldkreises erstellten Plan­skizze einschließlich der Begründung und Textfestsetzungen sowie dem erstellten landespflegerischen Planungsbeitrag ein­stimmig zu. Der anschließende Satzungsbeschluß gemäß § 10 BauGB, § 24 GemO erging ebenfalls einstimmig.

Durch die Ausweisung dieses Baugebietes kommt die Ortsge­meinde der gestiegenen Nachfrage nach Bauland seitens Ka­denbacher Bürger nach. Der Bebauungsplan sieht ein allge­meines Wohngebiet vor. Das Baugebiet schließt sich an die Baugebieteam Krämer I bis IV undAuf der Höh an. Beide angesprochenen Gebiete sind ebenfalls allgemeine Wohnge­biete gemäß § 4 Baunutzungsverordnung. Sowohl eine Einzel- hausbebauung als auch eine Doppelhausbebauung sind zuge­lassen. Mit dieser Festsetzung bringt der Ortsgemeinderat zum Ausdruck, daß den Bauherren die Möglichkeit gegeben wird, eine verdichtete Bebauung herbeizufuhren aber auch eine Einzelhausbebauung zu ermöglichen. Die Erschließung des Neubaugebietes erfolgt über die Triftstraße und eine noch zu errichtende Erschließungsstraße. Eine beidseitige Bebau­ung ist vorgesehen.

Anschaffung von Archivschränken beschlossen Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, drei Archivschrän­ke anzuschaffen. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt (nach einem Preisvergleich) einen entsprechenden Auftrag an eine Fachfirma bis zu einem Gesamtbetrag von 1.900,- - DM zu vergeben. Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes hingewiesen:

Zur Zeit wird das historische Archivgut der Ortsgemeinde Kadenbach in vier verschiedenen Räumen, diese sind in zwei verschiedenen Gebäuden gelegen, untergebracht. Das Archiv­gut wird dort in normalen Regalen gelagert. Diese Regale bieten keine Sicherheit gegen Wegnahme durch Unbefugte und haben den Nachteil, daß die Akten verstauben und auch vergilben. Hierdurch wird das historisch wichtige Archivgut in seinem Wert stark gemindert. Durch die Anschaffung von drei Stahlblechschränken könnten die aufzubewahrenden Akten zentral in dem breiten Flurbereich des Bürgermeisteramtes untergebracht werden. Da die Schränke abschließbar sind, wäre auch ein gewisser Schutz vor unbefugten Zugriffen gege­ben. Das Archivgut würde nicht mehr verstauben und vergil­ben. Auch hätte der Ortsbürgermeister durch die räumliche Nähe den Vorteil des ständigen Zugriffs.

TC1986 Kadenbach

Am 12. Juli 1993 findet eine außerordentliche Mitgliederver­sammlung im SaalbauGasthaus Zum Westerwald statt.

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