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Montabaur

Nr. 22/93

6. Die im südwestlichen Grundstücksteil vorhandene Tra­fo-Station wird in den nordwestlichen Grundstücksteil verlegt; außerdem werden die Versorgungsleitungen der KEVAG dargestellt.

2. Zustimmungsbeschluß:

Der Rat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes (ein­schließlich Begründung) in der Form zu, wie

- sie mit dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat

- dieser Beschlußvorlage beigefügt ist.

Diese Planskizze wird zum Bestandteil des Ratsbeschlus­ses.

3. Beschluß zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2BauGB: Der Rat beschheßt die öffentliche Auslegung des Planände­rungsentwurfes einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs.

2 BauGB.

Die Beschlüsse schaffen die Voraussetzungen für eine verdich­tete Wohnhausbebauung. Hierdurch kann der Zielsetzung des Baugesetzbuches nach einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie dem steigenden Wohnraumbedarf in der Stadt Montabaur Rechnung getragen werden. Die Bebauungs­planänderung in den Festsetzungen zur Geschossigkeit und den Höhenbegrenzungen der Baukörper stellt sicher, daß sich der neue Baukörper in die Umgebung einfügt.

BebauungsplanHimmelfeld für das Flurstück Nr. 115/1 an der StraßeSonnenring geändert

Zur Errichtung eines Kindergartens mit Spielplatz und zur Anlegung eines öffentlichen Spielplatzes faßte der Stadtrat folgende Beschlüsse:

1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB:

Der BebauungsplanHimmelfeld wird für das am Sonnenring gelegene Flurstück Nr. 115/1 wie folgt geän­dert:

a) Für einen Teilbereich des Grundstückes wird eineFlä­che für den Gemeinbedarf ausgewiesen.

b) Für den nordöstlichen Grundstücksteil wird für den Zwecke eines Kindergartenneuhaues eine überbaubare Fläche dargestellt.

c) Im mittleren Grundstücksteil wird innerhalb der Gemeinbedarfsfläche ein dem Kindergarten zugeordneter Spielplatz symbolisch dargestellt.

d) Im südwestlichen Grundstücksteil wird eine Fläche für die Anlegung eines öffentlichen Spielplatzes ausgewie­sen.

e) Die Grundflächenzahl (GRZ) wird - wie im angrenzenden Plangebiet auch - auf 0,3, die Geschossigkeit auf 1 festgesetzt.

f) Die bisherigen Festsetzungen zur Überbauharen Grund­stücksfläche sowie zur privaten Grünfläche entfallen somit.

2. Zustimmungsbeschluß:

Der Rat stimmt dem Entwurf zur Änderung des Bebau­ungsplanes (einschließlich Begründung) in der Form zu, wie er

- dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und

- durch die Verwaltung mit Datum vom 06.05.1993 erstellt wurde.

3. Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach §

3 Abs. 1 BauGB:

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Form durchgeführt, daß der Änderungsentwurf auf die Dauer von zwei Wochen beim Bauamt der Verwal­tung eingesehen werden kann.

4. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentli­cher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Betei­ligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Überplanmäßige Ausgaben zmn Ankauf von Grundstücks- flächen in Montabaur-Elgendorf^ BereichVerlängerte Südstraße, genehmigt

Der Stadtrat beschloß, für den vorgenannten Ank auf von Grundstücksflächen weitere Haushaltsmittel von insgesamt 35.000 DM überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

Im Zuge des Umlegungsverfahrens in der verlängerten Süd­straße hatte der Stadtrat im September 1992 beschlossen, Grundstücksflächen anzukaufen, um später städtische Bau­grundstücke zur Verfügung stellen zu können. Die hierfür veranschlagten Haushaltsmittel waren zwischenzeitlich ver­ausgabt. Um weitere Ankaufsmöglichkeiten wahrzunehmen, wurde eine Erhöhung des Haushaltsansatzes notwendig.

Verbandsgemeinde-Fußballtumier der alten Herren

Welcher Verein hat Interesse, das Verbandsgemeinde- Fußballturnier der Alten Herren 1993 auszutragen?

Bislang hat sich noch kein Verein zur Ausrichtung des v. g. Turnieres bei der Verbandsgemeinde Montabaur beworben. Bewerbungsvoraussetzungen sind keine vorgegeben. Interessierte Vereine wollen sich doch bitte schnellstens bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Frau Kühlen, Tel. 02602/126.107 melden.

Das Alten- und Pflegeheim der Stiftung Hospitalfonds der Stadt Montabaur sucht zum 01.07.1993 bzw. zum nächst möglichen Termin eine

Hauswirtschaftsleiterin

Im Alten- und Pflegeheim Montabaur leben 98 Heimbe­wohner, die z. T. rüstig, z. T. aber auch schwerstpflegebe­dürftig sind. Die Bewohner sind über wiegend in Einzelzimmern unter gebracht.

Das Aufgabengebiet der Hauswirtschaftsleitung umfaßt:

die Bereiche: Reinigungsdienst, Wäscherei, Speiseaus­gabe, Hausmeisterei

Org anis ation der gesamten hauswirtschafthchen Dienste

eigenständige und verantwortliche Führung des gesam­ten Bereichs und gestalterische Prägung des Hauses

Wir erwarten:

eine abgeschlossene Ausbildung als Hauswirtschaftslei­terin

möglichst Leitungserfahrungen in diesem Berufsfeld

Verständnis für die Lebenssituation und Bedürfnisse älterer Menschen

eine engagierte, verantwortungsbewußte und kooperati­ve Persönlichkeit mit Organisationsgeschick

motivierende Mitarbeiterführung und kooperativen Füh­rungsstil

Fähigkeit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Bereichen

Wir bieten:

ein vielfältiges, selbständiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet

einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst

Vergütung nach BAT VIb/Vc

Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 11.06.1993 an die Heimleitung des Alten- und Pflegeheimes Montabaur - Dillstraße 1 - 5430 Montabaur

Telefonische Auskünfte erhalten Sie beim Verwaltungslei­ter, Herrn Quirmbach, unter 02602-130415

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, Kheinstr. 41, Postfach 1451, Telefon 02624/106-0. Telefax 02624/6170. Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Franz-Peter Eudenbach. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil. Bezugspreis monatl. DM 2,30 bei Ortszustellung. Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,90 + Versandkosten. t,t'Vt) r 1 T 7 D f 7T7TT'T TATr" 1 Wochenblatt mit öffentlichen D U-KAxEirCA-tiii I UiN Or Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen Für Anzeigenveröffentlichungenu. Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nicht­belieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.