Montabaur
Nr. 22/93
6. Die im südwestlichen Grundstücksteil vorhandene Trafo-Station wird in den nordwestlichen Grundstücksteil verlegt; außerdem werden die Versorgungsleitungen der KEVAG dargestellt.
2. Zustimmungsbeschluß:
Der Rat stimmt der Änderung des Bebauungsplanes (einschließlich Begründung) in der Form zu, wie
- sie mit dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat
- dieser Beschlußvorlage beigefügt ist.
Diese Planskizze wird zum Bestandteil des Ratsbeschlusses.
3. Beschluß zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2BauGB: Der Rat beschheßt die öffentliche Auslegung des Planänderungsentwurfes einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs.
2 BauGB.
Die Beschlüsse schaffen die Voraussetzungen für eine verdichtete Wohnhausbebauung. Hierdurch kann der Zielsetzung des Baugesetzbuches nach einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie dem steigenden Wohnraumbedarf in der Stadt Montabaur Rechnung getragen werden. Die Bebauungsplanänderung in den Festsetzungen zur Geschossigkeit und den Höhenbegrenzungen der Baukörper stellt sicher, daß sich der neue Baukörper in die Umgebung einfügt.
Bebauungsplan “Himmelfeld” für das Flurstück Nr. 115/1 an der Straße “Sonnenring” geändert
Zur Errichtung eines Kindergartens mit Spielplatz und zur Anlegung eines öffentlichen Spielplatzes faßte der Stadtrat folgende Beschlüsse:
1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB:
Der Bebauungsplan “Himmelfeld” wird für das am “Sonnenring” gelegene Flurstück Nr. 115/1 wie folgt geändert:
a) Für einen Teilbereich des Grundstückes wird eine “Fläche für den Gemeinbedarf ’ ausgewiesen.
b) Für den nordöstlichen Grundstücksteil wird für den Zwecke eines Kindergartenneuhaues eine überbaubare Fläche dargestellt.
c) Im mittleren Grundstücksteil wird innerhalb der Gemeinbedarfsfläche ein dem Kindergarten zugeordneter Spielplatz symbolisch dargestellt.
d) Im südwestlichen Grundstücksteil wird eine Fläche für die Anlegung eines öffentlichen Spielplatzes ausgewiesen.
e) Die Grundflächenzahl (GRZ) wird - wie im angrenzenden Plangebiet auch - auf 0,3, die Geschossigkeit auf 1 festgesetzt.
f) Die bisherigen Festsetzungen zur Überbauharen Grundstücksfläche sowie zur privaten Grünfläche entfallen somit.
2. Zustimmungsbeschluß:
Der Rat stimmt dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes (einschließlich Begründung) in der Form zu, wie er
- dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und
- durch die Verwaltung mit Datum vom 06.05.1993 erstellt wurde.
3. Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach §
3 Abs. 1 BauGB:
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Form durchgeführt, daß der Änderungsentwurf auf die Dauer von zwei Wochen beim Bauamt der Verwaltung eingesehen werden kann.
4. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Überplanmäßige Ausgaben zmn Ankauf von Grundstücks- flächen in Montabaur-Elgendorf^ Bereich “Verlängerte Südstraße”, genehmigt
Der Stadtrat beschloß, für den vorgenannten Ank auf von Grundstücksflächen weitere Haushaltsmittel von insgesamt 35.000 DM überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Im Zuge des Umlegungsverfahrens in der verlängerten Südstraße hatte der Stadtrat im September 1992 beschlossen, Grundstücksflächen anzukaufen, um später städtische Baugrundstücke zur Verfügung stellen zu können. Die hierfür veranschlagten Haushaltsmittel waren zwischenzeitlich verausgabt. Um weitere Ankaufsmöglichkeiten wahrzunehmen, wurde eine Erhöhung des Haushaltsansatzes notwendig.
Verbandsgemeinde-Fußballtumier der alten Herren
Welcher Verein hat Interesse, das Verbandsgemeinde- Fußballturnier der Alten Herren 1993 auszutragen?
Bislang hat sich noch kein Verein zur Ausrichtung des v. g. Turnieres bei der Verbandsgemeinde Montabaur beworben. Bewerbungsvoraussetzungen sind keine vorgegeben. Interessierte Vereine wollen sich doch bitte schnellstens bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Frau Kühlen, Tel. 02602/126.107 melden.
Das Alten- und Pflegeheim der Stiftung Hospitalfonds der Stadt Montabaur sucht zum 01.07.1993 bzw. zum nächst möglichen Termin eine
Hauswirtschaftsleiterin
Im Alten- und Pflegeheim Montabaur leben 98 Heimbewohner, die z. T. rüstig, z. T. aber auch schwerstpflegebedürftig sind. Die Bewohner sind über wiegend in Einzelzimmern unter gebracht.
Das Aufgabengebiet der Hauswirtschaftsleitung umfaßt:
• die Bereiche: Reinigungsdienst, Wäscherei, Speiseausgabe, Hausmeisterei
• Org anis ation der gesamten hauswirtschafthchen Dienste
• eigenständige und verantwortliche Führung des gesamten Bereichs und gestalterische Prägung des Hauses
Wir erwarten:
• eine abgeschlossene Ausbildung als Hauswirtschaftsleiterin
• möglichst Leitungserfahrungen in diesem Berufsfeld
• Verständnis für die Lebenssituation und Bedürfnisse älterer Menschen
• eine engagierte, verantwortungsbewußte und kooperative Persönlichkeit mit Organisationsgeschick
• motivierende Mitarbeiterführung und kooperativen Führungsstil
• Fähigkeit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Bereichen
Wir bieten:
• ein vielfältiges, selbständiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
• einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
• Vergütung nach BAT VIb/Vc
• Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 11.06.1993 an die Heimleitung des Alten- und Pflegeheimes Montabaur - Dillstraße 1 - 5430 Montabaur
Telefonische Auskünfte erhalten Sie beim Verwaltungsleiter, Herrn Quirmbach, unter 02602-130415
Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, Kheinstr. 41, Postfach 1451, Telefon 02624/106-0. Telefax 02624/6170. Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Franz-Peter Eudenbach. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil. Bezugspreis monatl. DM 2,30 bei Ortszustellung. Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,90 + Versandkosten. t,t'Vt) r 1 T 7 D f 7T7TT'T TATr" 1 Wochenblatt mit öffentlichen D U-KAxEirCA-tiii I UiN Or Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen Für Anzeigenveröffentlichungenu. Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

