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Montabaur

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Nr. 20/93

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.

Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund ...... ... 50 DM

für den zweiten Hund ... 75 DM

für jeden weiteren Hund. 100 DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Haushaltsjahr 1993 werden keine Bedenken erhoben.

5430 Montabaur, 4.5.1993

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 i.A. Meckel

HL.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.5.1993 bis 3.6.1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fi­nanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mitt­wochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, don­nerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr so­wie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Görgeshausen, 11.5.1993

Ortsgemeindeverwaltung Görgeshausen

(S.) Schumacher, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbür­germeister von Görgeshausen oder der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVB1. S. 104).

Gymnastik- und Freizeitsportverein e.V.

5431 Görgeshausen

Zu unserer diesjährigen Frühjahrs Wanderung (rund um Görges­hausen) möchten wir alle aktiven und passiven Turner/-innen einladen. Wir treffen uns am 24. Mai 1993 um 19.30 Uhr an der Löwensteinhalle. Bitte an bequeme und regensichere Kleidung denken.

Für das leibliche Wohl nach der Wanderung ist gesorgt.

Nentershausen

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Ortsmitte» der Ortsgemein­de Nentershausen;

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat in seiner Sitzung am 20. April 1993 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Ortsmitte« für einen.Teilbereich an Koblenzer/Niedererba- cher/Eppenroder/Heilbdrscheider Straße iüähdem.' Der-Ände­rungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze er­sichtlich;.. 1 . ;' :

Die Bebauungsplanänderung umfaßt Neufestsetzungen inner­halb des Änderungsbereiches über - Bauweise, Art und Maß der baulichen.Nutzung ; -Maßnahmen und Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen. Der Änderungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hiermit

gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Nentershausen, 17.5.1993 Perne

Qrtsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Ortsmitte« der Ortsgemeinde Nentershausen;

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat in seiner Sitzung am 20.4.1994 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Ortsmit­te« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntma­chung).

Nach§3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Zie­le und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfskizze ge­währt in der Zeit vom

1.6.1993 bis 1.7.1993 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, wäh­rend der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr).

Nentershausen, 17. Mai 1993 Perne

Ortsbürgermeister

Spielmannszug Nentershausen Anläßlich des 35j ährigen Vereinsjubiläums ist der Spielmanns­zug Nentershausen Ausrichter des diesjährigen Kreismusikfe- stes. Das Fest wird in der Zeit vom ll.sbis. Juni 1993 in der 1 Freiherr-vom-Stein-Halle stattfindert' 1 ! ü -