Montabaur _
Die Ortsgemeinde, der MGV »Cäcilia« Horbach und das DRK Blasorchester werden dem Jubelpaar am Samstag, dem 22. Mai 1993, um 18.00 Uhr zu ihrem Fest gratulierea TVeffpunkt 17.45 Uhr am Haus Wilhelmi, Auf der Heide 27.
Wilhelmi, Ortsbürgermeister
_ Hübingen _
Feuerwehrausfahrt freihalten!
Nachdem Mitte April das Lebensmittelgeschäft Hübingen geöffnet hat, kommen viele Käufer mit dem Auto und parken unmittelbar vor dem Feuerwehrhaus.
Dies führt bei einem eventuellen Einsatz der Feuerwehr zu erheblichen Schwierigkeitea
Deshalb bitten wir im Interesse aller, daß um das Feuerwehrhaus so geparkt wird, daß jederzeit ein ungehinderter Einsatz des Feuerwehrautos gewährleistet ist.
Hoffmann, Ortsbürgermeister Möhnenverein Kleeblatt
Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 27. Mai in der Buchfinkenlandhalle statt.
Beginn: 20.00 Uhr
“EISBACHGEMEINDEN”
Girod
Öffentliche Bekanntmachung
Erlaß einer Abrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) für einen Teilbereich zwischen den Straßen »Bornwiese« und »Backhausweg« in der Gemarkung Girod Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 20. April 1993 den Beschluß gefaßt, daß für einen Tfeilbereich zwischen »Bornwiese« und »Backhausweg« eine Abrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB erlassen werden soll In diese Abrundungssatzung sollen die Flurstücke Nr. 224 - 227,238 - 241, 243,244/1 und 259 im Gemarkungsteil »Inder Bornwiese« einbezogen werden.
Nach § 34 Abs. 5 BauGB ist den betroffenen Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Gelegenheit zur Stellungnahme ist gewährt in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Juni 1993 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) sowie beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen Dienststunden.
Der Geltungsbereich der Abrundungssatzung ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Girod, 17. Mai 1993 Hannappel
Ortsbürgermeister — Plan siehe rechts oben —
TViS Girod/Kleinholbach e.V.
Am Samstag, 22. Mai 1993, spielt die B-7 Jugend um 15.30 Uhr in Wirges. Zuschauer sind herzlich eingeladen.
Alte Herren Girod/Kl.
Am Donnerstag, 20. Mai 1993, spielen wir auf dem Freundschaftstreffen in Großholbach gegen die AH aus Ahrbach. TYeff- punkt ist um 10.45 Uhr in Großholbach.
Am Samstag, 22. Mai 1993, haben wir die AH aus Rhens zu Gast. Das Spiel findet um 16.00 Uhr in Girod statt.
Für Freitag, 21. Mai 1993, ist um 20.00 Uhr nochmals eine Zusammenkunft im Sporthäuschen vorgesehen, zu der alle Aktiven erscheinen sollten, da hier über die Aufteilung der Aufgaben innerhalb der AH abgestimmt wird. Außerdem sollten die Unterlagen (Passbilder) für dieBeantragung der fehlenden Spielerpässe mitgebracht werden.
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Nr. 20/93
Dorfturnier 1993
Wer zum Nachmittagskaffee eine Kuchenspende beitragen möchte, möge sich mit Anne Stahlhofen, Tfelefon 8105, in Verbin
dung setzen.
Görgeshausen
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Jahr 1993 vom 11.05.1993 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. & 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 4.5.1993 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 817.000 DM
in der Ausgabe auf. 817.000 DM
im VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 1.648.000 DM
in der Ausgabe auf. 1.648.000 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf..... DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf .. 321.420 DM

