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Montabaur

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Nr. 19/93

Sportverein Heiligenroth e.V. Tischtennis-Abteilung

Am 20. Mai 1993 (Christi Himmelfahrt) kommen Freunde der TT-Abt. Hohenprießnitz zu Besuch. Abends ist ein gemütliches Beisammensein im Sportlerheim geplant. Freitags morgens fahren wir mit ihnen nach Koblenz und Grenzau. Nachmittags und abends ist Training in der Vögelsanghalle.

Samstags findet ein Wettkampf statt.

Die Gäste fahren am Sonntag wieder nach Hausa

Seniorenfußball

Sonntag, 16. Mai 1993,15.00 Uhr:

SV Heiligenroth - SSC Italia Ransbach-Baumbach.

Zuschauer sind herzlich willkommen.

Alte Herren Heiligenroth Samstag, 15. Mai 1993,16.00 Uhr:

AH Heiligenroth - AH Arzheim.

Mittwoch, 19. Mai 1993:

AH Bad Ems - AH Heiligenroth.

Abfahrtszeit bitte bei Günter Stendebach erfragen.

_ Ruppach-Goldhausen _

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortegemeinde Ruppach-Goldhausen für das Jahr 1993 vom 04.05.1993 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- migungdurchdie KreisverwaltungMontabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 28.4.1993 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993

wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf

1.471.000,- DM

in der Ausgabe auf

1.471.000,- DM

im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf

2.252.000 DM

in der Ausgabe auf

auf 2.252.000 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

0,~ DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

641.310,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A)

220 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

320 v.H.

Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten

werden

für den ersten Hund

50,00 DM

für den zweiten Hund

100,00 DM

für jeden weiteren Hund

200,00 DM

II.

Genehmigung der Haushaltesatzung:

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Gold­hausen für das Haushaltsjahr 1993 werden keine Bedenken er­hoben.

5430 Montabaur, 28.04.1993

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 i.A. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.5.1993 bis 27.5.1993beiderVerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, Fi­nanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mitt­wochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, don­nerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr

sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Ruppach-Goldhausen, 4.5.1993 Ortsgemeindeverwaltung

Ruppach-Goldhausen Ferdinand, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntma­chung schriftlich unter Bezeichnungder Tatsachen, die eine sol­che Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Orts­bürgermeister von Ruppach-Goldhausen oder der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVB1. S. 104).

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 26. April 1993

Der Ortsgemeinderat beschloß die Durchführung von Dorfer­neuerungsmaßnahmen 1993 im Bereich des Bürgermeisteam- tes bis hin zur Einmüdnung in die Kreisstraße K103 (Ecke Re­staurant »Split«). Dort ist vorgesehen,

- das gesamte Umfeld des Bürgermeisteramtes, hauptsächlich den Eingangsbereich und den Parkplatz neu zu gestalten;

- den EinfahrtsYAusfahrtsbereich auf die Hauptstraße ver­kehrsgerechter auszubauen;

- den Einmündungsbereich in die K103 und die Hauptstraße in diesem Bereich durch die Anlage von Pflanzungen und Fahr­bahnverengungen verkehrsberuhigter zu gestalten und damit auch die Trennung zwischen Kreis- und Ortsstraße optisch bes­ser darzu stellen.

Einzelheiten der Planung wurden dem Bauausschuß übertra­gen, der sich bereits am 28.4.93 zusammen mit der Planerin, Frau Redlin aus Dreikirchen, nochmals intensiv mit der Sache befaßte.

Wegen der gestellten Zuschußanträge fanden in der vergange­nen Woche Gespräche mit dem Straßenbauamt Diez und der Be­zirksregierung Koblenz statt, und trotz der leeren Kassen be­steht danach noch Hoffnung für den Erhalt von Zuschüssen. Spätestens in 3 - 4 Wochen sollen die Entscheidungen vorliegen, so daß dann die weiteren Arbeiten (Ausschreibung etc.) fortge­setzt werden können.

Erstellung einer Geschichte- und Wirtschaftedokumentation Es wurde die Erstellung einer Geschichts- und Wirtschaftsdo­kumentation für Ruppach-Goldhausen in Auftrag gegeben. Diese künstlerisch gestaltete Dokumentation soll in Form von 3 Tkfelelementen ihren Platz im Außenbereich des Bürgermei­steramtes finden und Ortsansässigen wie Besuchern inteessan- te Informationen über Geschichte und Wirtschaft der Gemein­de geben.

Die Gesamtgröße der 3 Tafeln zusammen beträgt ca. 1,10 m x 2,00 m. Auf einer der Tafeln wird die Chronik von Ruppach-Gold- hausen in Kurzfassung nachzulesen sein, während sich auf den beiden anderen Tafeln die ortsansässigen Firmen gegen entspre­chenden Kostenbeitrag darstellen können.

Die Beteiligung der Firmen ist bisher hervorragend, wofür ich mich ganz herzlich bedanken möchte, die Tfeilnahme ist selbst­verständlich freiwillig. Da die Schaukästen jedoch für eine Dau­er von 10 J ahren angelegt sind und erst dann wieder eineNeuauf läge in Frage kommt, bitte ich die restlichen Firmen nochmals um eine intensive Prüfung ihrer Ifeilnahme Denn es solle sich kein Unternehmer nachher ärgern, wenn er sich aus dieser Doku­mentation selbst ausgeschlossen hat.

Redaktionsschluß ist Ende Mai 1993. Für weitere Rückfragen stehe ich (Tbl. 8578) bzw. Herrn Stahl von demherstellenden Gra­fik-Institut (Ttel. 2427) gerne zur Verfügung.

Provisorische Kindergartengruppe in der Ahrbachhalle Der Ortsgemeinderat stimmte der Unterbringung einer Kinder­gartengruppe aus dem Einzugsbereich des Kindergartens Rup­pach-Goldhausen (Kinder aus der Ortsgemeinde Boden) meiner provisorischen Gruppe in der Ahrbachhalle in Boden zu und er­klärt sich damit einverstanden, daß die Ortsgemeinde Girod vorübergehend die TVägerschaft für diese Gruppe übernimmt.