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Montabaur

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Nr. 19/93

Beitritt zur Interessengemeinschaft B 255 beschlossen Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, der Interessenge­meinschaft für den Ausau der B 255 beizutreten.

Provisorische Kindergartengruppe in der Ahrbachhalle Der Ortsgemeinderat stimme der Unterbringung einer Kittder- gartengruppe aus dem Einzugsbereich des Kindergartens Rup­pach-Goldhausen (Kinder aus der Ortsgemeinde Boden) in einer provisorischen Gruppe in der Ahrbachhalle in Boden zu und er­klärt sich damit einverstanden, daß die Ortsgemeinde Girod vorübergehend die TVägerschaft für diese Gruppe übernimmt. Der Ortsgemeinderat erklärte sich ebenfalls damit einverstan­den, daß die gesamten Personalkostenanteile der Ortsgemein­den für den Kindergarten in Ruppach-Göldhausen und die in der TVägerschaft der Ortsgemeinde Girod stehenden Gruppe in der Ahrbachhalle Boden im Verhältnis der Kinderzahlen von den Ortsgemeinden Boden, Girod, Großholbach und Ruppach- Goldhausen finanziert werden.

Als Begründung für diese Entscheidung wurde auf folgendes verwiesen.

In den Ortsgemeinden Boden, Girod, Großholbach und Rup­pach-Goldhausen leben 155 Kinder, die am 1.8.1993 einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben. Die Zahl der tatsächlichen Anmeldungen zum Kindergartenbesuch für das kommende Kindergartenjahr beträgt jedoch 163 Kinder. Ursache für die Diskrepanz ist, daß inzwischen weitere Zuzüge zu verzeichnen sind, aber auch die Tatsache, daß sog. »Kann- Kinder« (Kinder, die vom 1.5. bis 30.6.87) geboren sind) noch nicht in die Grundschule gehen, sondern noch im Kindergarten bleiben.

In Ruppach-Goldhausen stehen jedoch nur 150 Plätze zur Verfü­gung. Die Einrichtung einer 7. Gruppe im Kindergarten Rup­pach-Goldhausen scheidet aus pädagogischen, organisatori­schen und räumlichen Gesichtspunkten aus.

Als Lösung bietet sich an, in der Ahrbachhalle in Boden den Sit­zungssaal mit einem Nebenraum zu nutzen. Die Ortsgemeinde Boden stellt diesen Raum für ein Jahr zur Verfügung. In diesem Raum könnten die Kinder aus Boden betreut werden. Es han­deltsich dabei allerdings hur um ein Provisorium für die Zeit bis zur Fertigstellung des Kindergartens in Girod.

Die Ortsgemeinde Girod hat sich grundsätzlich bereiterklärt, die' TVägerschaft für diese Kindergartengruppe in Boden zu übernehmen. Das Personal, das für diese Gruppe benötigt wird (zwei Vollzeitkräfte), wird bereits 1993 eingestellt und nach Fer­tigstellung des Kindergartens in Girod dort weiterbeschäftigt. Für diese kommunale Kindergartengruppe müßte diepttsge- meinde Girod als Trägerin 15 % der Personalkosten trägen. Die Kinder aus Girod gehen jedoch weiterhin in Ruppach-Gojdhau- sen in den Kindergarten. Vor diesem Hintergrund werden bis zur Fertigstellung des Kindergartens in Girod, also bis zum Aus­scheiden der Ortsgemeinde Girod aus dem Einzugsbereich des Kindergartens Ruppach-Goldhausen, die Personalkostenantei­le aller Ortsgemeinden zusammengefaßt und im Verhältnis der Kinderzahlen aufgeteilt.

Ausbau der B 255

Aufruf zur Unterstützung der Unterschriftenaktion der Interessengemeinschaft B 255 Am 14.04.1993 wurde in Ettinghausen die Interessengemein­schaft B 255 gegründet. Diese Interessengemeinschaft, der auch die Ortsgemeinde Boden beigetreten ist, hat sich zum Ziel gesetzt, einen baldigen Ausbau der Umgehungsstraße B 255 zu erreichea

Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, soll u.a eine Un­terschriftenaktion durchgeführt werden. Die Unterschriftenli­sten sollen dem Ministerpräsidenten Scharping anläßlich des Westerwaldbesuches am 18.6.93 während eines Gespräches mit der Interessengemeinschaft B 255 in Niederahr übergeben wer- dea

Vertreter der Ortsgemeinde werden daher in den nächsten Tagen mit Unterschriftenlisten die einzelnen Haushalte aufsuchen und um Unterstützung der Aktion bitten. Die Unterschrift kann selbstverständlich auch bei der Ortsgemeindeverwaltung, Oststraße 3, geleistet werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Ziele der Interessenge-, meinschaft B 255 durch eine beitragsfreie Einzelmitgliedschaft zu unterstützen. Entsprechende Antragsformulare sind bei der Ortsgemeinde erhältlich.

Es wäre zu wünschen, wenn sich viele Einwohner an dieser Ak­tion beteiligen würden.

Eulberg, Ortsbürgermeister

Heiligenroth _

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatztmg der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Jahr 1993 vom 06.05.1993 L

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlössen, die nach Geneh­migung durch die KreisVetwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 27.4.1993 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.

Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 50,00 DM

für den zweites Hund 75,00 DM

für jeden weiteren Hund 100,00 DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Haushaltsjahr 1993 werden keine Bedenken erhoben.

Montabaur, 27.04.1993 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 i.A. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.5.1993 bis 27.5.1993bei der VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, Fi­nanzabteilung, Zimmer 110, Könrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mitt­wochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, don­nerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr so­wie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Heiligenroth, 6.5.1993

Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth (S.) Zerfas

Ortsbürgermeister

Hinweis: \

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemö) und

2. die E inberuf ung und dfe Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbür­germeister von Heiligenroth oder der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur, geltend gemacht Worden ist (§24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVBL S. 104).

2.510.000 DM 2.510.000 DM

454.000 DM auf 454.000 DM

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