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Montabaur

[H]

Nr. 19/93

über Rücklagen von 188.000,00 DM verfügen wird. Eine erfreu­liche Entwicklung, die insbesondere hervorgerufen wird durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und beim Einkommen­steueranteil sowie aufgrund von Investitionsverlagerungen nach 1993.

Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum 31. Dezember 1992 auf 245.609,11 DM. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 259,62 DM. Die vergleichbare Pro- Kopf-Verschuldung im Land Rheinland-Pfalz beträgt 386,00 DM.

Haushalt 1993

Das Gesamtvolumen des Haushaltes 1993 beläuft sich auf 1.702.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.105.000,00 DM und auf den ausgegli­chenen Vermögenshaushalt 597.000,00 DM.

Zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben werden Kredite in Höhe von 47.000,00 DM benötigt. Verpflichtungsermächtigun­gen sind nicht festzusetzen.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 1.090.000,00 DM um 15.000,00 DM auf 1.105.000,00 DM. Auf der Einnahmenseite ist die Steigerung ausschließlich auf höhe­re Einnahmen im Bereich des Kindergartens (Beiträge und Zu­schüsse) sowie auf Mehreinnahmen im Forst gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen.

Die Einnahmenentwicklung des Unterabschnittes 9000 - Steu­ern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen -, der mit 64,53 v.H. den Löwenanteil der Einnahmen des Verwaltungs­haushaltes stellt, ist stark rückläufig.

Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Auskommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grund­steuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1993. Außerdem sind die Auwirkungen des Steueränderungsgesetzes berücksichtigt. Der enorme Rückgang bei der Gewerbesteuer wurde bereits bei der Vorberatung des Nachtrages 1992 angedeutet. Hier war be­reits erkennbar, daß das enorme Gewerbesteueraufkommen des Jahres 1992 (tatsächlich: 115.981,34 DM) auf einmalige positive Grundlagen zurückzuführen war.

Die positive Ttendenz beim Einkommensteueranteil ist als Kon­sequenz eines bedeutend höheren Steueraufkommens anzuse­hen, welches zur Verteilung ansteht und an dem die Ortsgemein­de partizipiert. Der Einkommensteueranteil ist für die Ortsge­meinde die bedeutendste und konstanteste Einnahme auf Jahre hinaus.

Der Anstieg der örtlichen Steuerkraft bewirkt den relativ ge­ringfügigen Rückgang bei den Schlüsselzuweisungen.

Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich aus den

folgenden Positionen zusammen:

Erstattungen. 15,86 v. H.

Gebühren. 1,83 v. H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten,

Pachten und sonst. Verwaltungs­und Betriebseinnahmen. 11,24 v. H.

Sonstige Finanzeinnahmen

(Konzessionsabgaben, Zinsen etc.). 6,54 v. H.

Die Ansätze für die laufenden und ständig wiederkehrenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfah­rungswerten des Vorjahres oder sind aufgrund von Berechnun­gen ermittelt worden.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, wie sich die einzelnen Ausgaben, nach Ausgabearbeiten gegliedert, gegenüber dem Vorjahr verändern und welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:

1. Personalausgaben Prozentanteil 1993

1992 1993 23,89 v. H.

193.000,00 DM 264.000,00 DM (+ 71.000,00 DM)

Durch die Einstellung weiteren Personals für den Kindergarten (2. Gruppe) ist die Bereitstellung zusätzlicher Personalausga­ben erforderlich.

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben 1992 1993

226.000,00 DM 266.000,00 DM (+ 40.000,00 DM)

Die Steigerung in diesem Ausgabenbereich beruht auf höheren Sachausgaben im Wirtschaftsbetrieb Forst gegenüber dem Vor­jahr.

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnl. Einrichtungen

1992 1993 0,81 v. H.

12.000,00 DM 9.000,00 DM

(./. 3.000,00 DM)

Da die Ortsgemeinde keinen Personalkostenanteil für den Kin­dergarten mehr zu zahlen braucht, verringert sich die Ausga­benbelastung.

4. Umlagen 44,99 v.H.

1992 1993

Gewerbesteuer- 19.000,00 DM 0,00 DM ./. 19.000,00 DM

Umlage

Umlage 5.000,00 DM 6.340,00 DM + 1.340,00 DM

an das Land

Kreisumlage

Verbandsge­

meindeumlage

205.065,00 DM 217.930,00 DM

446.995,00 DM

245.420,00 DM 245.420,00 DM

497.180,00 DM

+ 40.355,00 DM + 27.490,00 DM

+ 50.185,00 DM

Eine Gewerbesteuerumlage ist nicht zu zahlen, da kein Gewer­besteueraufkommen erwartet wird.

Der Anstieg bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage be­ruht zum einen auf einer höheren Umlagegrundlage:

Prozentanteil 1993

1992 1993

640.828,00 DM 721.812,00 DM +80.984,00 DM sowie bei der Kreisumlage auf dem Anstieg des Umlagesatzes von 32 v. H. auf 34 v. H.

Der Umlagebetrag an das Land »Fonds Deutsche Einheit« ver­ändert sich nur geringfügig gegenüber dem Vorjahr.

5. Zinsausgaben

1992 1993 1,53 v. H.

17.000,00 DM (-) 17.000,00 DM

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt

1992 1993 4,71 v.H.

195.000,00 DM 52.000,00 DM

(./. 143.000,00 DM)

Die zuvor erläurterten Ausgabenbereiche haben im wesentli­chen deutliche Ausgabensteigerungen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Dies schlägt sich letztendlich bei dem Zufüh- rungsbetrag zum Vermögenshaushalt nieder.

Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Niedererbach für das Haushaltsjahr 1993 errechnet sich unter Beachtung der ordent­lichen Tilgungsleistungen mit Ü 42.000,00 DM.

Vermögenshaushalt

Das Investitionsprogramm ist Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Dieses Programm benennt die Maß­nahmen und setzt Prioritäten.

Im Haushaltsjahr 1993 sind 597.000,00 DM bereitgestellt, um die nachstehenden Investitionen, Investitionsförderungsmaß­nahmen und Ausgaben realisieren zu können:

1. Umbau der Schule zum Kindergarten.. 250.000,00 DM

2. Zuweisung an den Sportverein und den

Schützenverein. 2.000,00 DM

3. Zuweisung für

Dorferneuerungsmaßnahmen. 4.000,00 DM

4. Verkehrsberuhigung in der Hofacker- und

Eisenbahnstraße.. 5.000,00 DM

5. Brückensanierung. 10.000,00 DM

6. Ausbau der Mittelstraße. 43.000,00 DM

7. Ausbau der Brückenstraße. 23.000,00 DM

8. Kostenanteil Stützmauer und Brücke

Bergstraße. 50.000,00 DM

9. Straßenbeleuchtungserweiterung. 5.000,00 DM

10. Erwerb eines Hausgrundstückes. 100.000,00 DM

11. Ortskerngestaltung. 17.000,00 DM

12. Bau einer Buswartehalle. 17.000,00 DM

13. Erwerb von Grundstücken . .......... 60.000,00 DM

14. Zuführung zur allgemeinen Rücklage -

Planabrundungsbetrag- . 644,00DM

15. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt

10.356,00 DM

Die Finanzierung aller Ausgaben erfolgt durch die nachfolgen­den Einnahmen:

24,07 v. H.