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Nr. 19/93

Montabaur

3. Bau eines Umkleidegebäudes . 35.000,00 DM

4. Ausgleichszahlungen an Beteiligte

von Umlegungsverfahren. 130.000,00 DM

5. Zuweisungen für

Dorferneuerungsmaßnahmen. 1.000,00 DM

6. Erschließung »Auf der Bitz«

einschließlich Straßenoberflächen­entwässerungsanteil . 172.000,00 DM

7. Bürgersteigausbau »Im Strichen«. 130.000,00 DM

8. Ausbau der Brunnenstraße -

II. Abschnitt. 200.000,00 DM

9. Ausbau der Grabenstraße

einschl. Straßenoberflächenent­wässerungsanteil . 174.575,00 DM

Damit die Gesamtauftragsvergabe erfol­gen kann, sind Verpflichtungsermächti­gungen in Höhe von 23.000,00 DM veran­schlagt.

10. Ausbau der Mittelstraße

einschließlich Straßenoberflächenent­wässerungsanteil . 174.575,00 DM

Damit die Gesamtauftragsvergabe erfol­gen kann, sind Verpflichtungsermächti­gungen in Höhe von 25.000,00 DM veran­

schlagt.

11. Restaurierung der Friedhofsmauer ... . 30.000,00 DM

12. Friedhofserweiterung. 10.000,00 DM

13. Anbau Löwensteinhalle. 120.000,00 DM

Damit die Gesamtauftragsvergabe erfol­gen kann, sind Verpflichtungsermächti­gungen in Höhe von 100.000,00 DM veran­

schlagt.

14. Erwerb von Grundstücken. 20.000,00 DM

15. Zuführung zur allgemeinen Rücklage -

Planabrundungsbetrag- . 115,00DM

16. Tilgung von Krediten

an den Kreditmarkt. 100.735,00 DM

Diese Tilgungsleistung reduziert die Ge­samtverschuldung der Ortsgemeinde zum 31. Dezember 1993 auf 75.273,27 DM.

Durch einen kontinuierlichen Schuldenab­bau in den letzten Jahren (1986: rd.

381.000,00 DM, 1993: rd. 75.000,00 DM) hat die Ortsgemeinde Görgeshausen einen erheblichen Beitrag zur Konsoldierung ih­rer Gemeindefinanzen erbracht. Nach den Berechnungen der mittelfristigen Finanz­planung kann die Ortsgemeinde im Haus­haltsjahr 1994 sogar völlig schuldenfrei werden.

Die Finanzierung des sehr umfangreichen Investitionskalen­ders erfolgt durch die nunmehr aufgelisteten Einnahmen:

1. Zuweisung des Kreises zur Erweiterung

des Kindergartens . 102.000,00 DM

2. Zuweisung vom Sportverein

(Umkleidegebäude).. 7.000,00 DM

3. Ausgleichszahlungen von Beteiligten

der Umlegungsverfahren .. 125.000,00 DM

4. Erschließungs- und Ausbaubeiträge

- Siehe Seite 65 -. 471.000,00 DM

5. Zuweisung des Landes

zum Ausbau der Grabenstraße. 85.000,00 DM

6. Zuweisung des Landes

zum Ausbau der Mittelstraße. 85.000,00 DM

7. Einnahme aus der Veräußerung

von Grundstücken. 650.000,00 DM

8. Investitionsschlüsselzuweisung. 10.000,00 DM

9. Zuführung vom Verwaltungshaushalt . 15.000,00 DM

10. Entnahme aus der

allgemeinen Rücklage. 98.000,00 DM

Ausblick 1994 -1996

Die Erweiterung des Kindergartens, Zuweisungen für Dorfer­neuerungsmaßnahmen, die Erschließung »Auf der Bitz«, der Ausbau der Grabenstraße, der Ausbau der Mittelstraße, der An­bau an die Löwensteinhalle, der Bau eines Bolzplatzes, der Aus­bau »Auf der Bitz«, der Ausbau des Seitenweges zur Limburger

Straße, der Ausbau »Im Wingert«, der Ausbau der Brunnen­straße (1. Abschnitt), die Anschaffung eines Traktor sowie die Errichtung einer Grillhütte bilden die Investitionsschwerpunk­te der kommenden Jahre.

Die Finanzplanung signalisiert eine Realisierung aller Vorha­ben. Teilweise ist sogar mit Rücklagenzuführungen zu rechnen.

SV Grün-Weiß Görgeshausen Sonntag, 16. Mai 1993,15.00 Uhr:

SV Grün-Weiß Görgeshausen - Spvgg Steinefrenz - Weroth II.

Niedererbach

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 28. April 1993

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1993 mehrheitlich verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1993 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1993, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. je 1.105.000,00 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. je 597.000,00 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1993 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A. 220 %

Grundsteuer B. 240 %

Gewerbesteuer. 300 %

Die Hundesteuer beträgt

für den 1. Hund . 24,00 DM

für den 2. Hund . 36,00 DM

für jeden weiteren Hund . 48,00 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1993 enthält der dem Haushaltsplan beige­fügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informa­tionen zur Kenntnis gegeben:

Der am 15. Mai 1992 verabschiedete Haushalt des Jahres 1992 mußtedurch die am 4. Dezember 1992 beschlossene Nachtrags­haushaltssatzung korrigiert werden. Die Aufstellung des Nach- tragshaushaltsplanes wurde aufgrund der nachfolgenden Kri­terien erforderlich:

1. Es waren Ausgaben zu leisten, die im Verhältnis zu den ge­samten Ausgaben einen erheblichen Umfang annahmen (vgl. § 98 Abs. 2 Ziffer 2 GemO).

2. Es waren Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investi­tionen zu tätigen (vgl. § 98 Abs. 2 Ziffer 3 GemO).

Angesichts dieses gesetzlichen Erfordernisses wurden sämtli­che Einnahmen- und Ausgabenansätze fortgeschrieben bzw. dem voraussichtlichen Bedarf angepaßt. Als Auswirkung die­ser Fortschreibung war festzustellen:

a) Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushal­tes erhöhten sich von ursprünglich 1.006.000,00 DM um 84.000,00 DM auf nunmehr 1.090.000,00 DM.

b) Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushal­tes erhöhten sich von ursprünglich 491.000,00 DM um 159.000,00 DM auf nunmehr 650.000,00 DM.

Nach nun vorliegenden Erkenntnissen über den tatsächlichen Verlauf der Haushaltswirtschaft 1992 kann festgestellt werden, daß das Ergebnis sich besser darstellt, als dies nach den Zahlen des Nachtrages zu erwarten war. Untermauert wird diese Aussa­ge durch die Tatsache, daß die Ortsgemeinde zum Jahresende