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Nr. 19/93
Montabaur
3. Bau eines Umkleidegebäudes . 35.000,00 DM
4. Ausgleichszahlungen an Beteiligte
von Umlegungsverfahren. 130.000,00 DM
5. Zuweisungen für
Dorferneuerungsmaßnahmen. 1.000,00 DM
6. Erschließung »Auf der Bitz«
einschließlich Straßenoberflächenentwässerungsanteil . 172.000,00 DM
7. Bürgersteigausbau »Im Strichen«. 130.000,00 DM
8. Ausbau der Brunnenstraße -
II. Abschnitt. 200.000,00 DM
9. Ausbau der Grabenstraße
einschl. Straßenoberflächenentwässerungsanteil . 174.575,00 DM
Damit die Gesamtauftragsvergabe erfolgen kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 23.000,00 DM veranschlagt.
10. Ausbau der Mittelstraße
einschließlich Straßenoberflächenentwässerungsanteil . 174.575,00 DM
Damit die Gesamtauftragsvergabe erfolgen kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 25.000,00 DM veran
schlagt.
11. Restaurierung der Friedhofsmauer ... . 30.000,00 DM
12. Friedhofserweiterung. 10.000,00 DM
13. Anbau Löwensteinhalle. 120.000,00 DM
Damit die Gesamtauftragsvergabe erfolgen kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 100.000,00 DM veran
schlagt.
14. Erwerb von Grundstücken. 20.000,00 DM
15. Zuführung zur allgemeinen Rücklage -
Planabrundungsbetrag- . 115,00DM
16. Tilgung von Krediten
an den Kreditmarkt. 100.735,00 DM
Diese Tilgungsleistung reduziert die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde zum 31. Dezember 1993 auf 75.273,27 DM.
Durch einen kontinuierlichen Schuldenabbau in den letzten Jahren (1986: rd.
381.000,00 DM, 1993: rd. 75.000,00 DM) hat die Ortsgemeinde Görgeshausen einen erheblichen Beitrag zur Konsoldierung ihrer Gemeindefinanzen erbracht. Nach den Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung kann die Ortsgemeinde im Haushaltsjahr 1994 sogar völlig schuldenfrei werden.
Die Finanzierung des sehr umfangreichen Investitionskalenders erfolgt durch die nunmehr aufgelisteten Einnahmen:
1. Zuweisung des Kreises zur Erweiterung
des Kindergartens . 102.000,00 DM
2. Zuweisung vom Sportverein
(Umkleidegebäude).. 7.000,00 DM
3. Ausgleichszahlungen von Beteiligten
der Umlegungsverfahren .. 125.000,00 DM
4. Erschließungs- und Ausbaubeiträge
- Siehe Seite 65 -. 471.000,00 DM
5. Zuweisung des Landes
zum Ausbau der Grabenstraße. 85.000,00 DM
6. Zuweisung des Landes
zum Ausbau der Mittelstraße. 85.000,00 DM
7. Einnahme aus der Veräußerung
von Grundstücken. 650.000,00 DM
8. Investitionsschlüsselzuweisung. 10.000,00 DM
9. Zuführung vom Verwaltungshaushalt . 15.000,00 DM
10. Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage. 98.000,00 DM
Ausblick 1994 -1996
Die Erweiterung des Kindergartens, Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die Erschließung »Auf der Bitz«, der Ausbau der Grabenstraße, der Ausbau der Mittelstraße, der Anbau an die Löwensteinhalle, der Bau eines Bolzplatzes, der Ausbau »Auf der Bitz«, der Ausbau des Seitenweges zur Limburger
Straße, der Ausbau »Im Wingert«, der Ausbau der Brunnenstraße (1. Abschnitt), die Anschaffung eines Traktor sowie die Errichtung einer Grillhütte bilden die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre.
Die Finanzplanung signalisiert eine Realisierung aller Vorhaben. Teilweise ist sogar mit Rücklagenzuführungen zu rechnen.
SV Grün-Weiß Görgeshausen Sonntag, 16. Mai 1993,15.00 Uhr:
SV Grün-Weiß Görgeshausen - Spvgg Steinefrenz - Weroth II.
Niedererbach
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 28. April 1993
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1993 mehrheitlich verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1993 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1993, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben. je 1.105.000,00 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben. je 597.000,00 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1993 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A. 220 %
Grundsteuer B. 240 %
Gewerbesteuer. 300 %
Die Hundesteuer beträgt
für den 1. Hund . 24,00 DM
für den 2. Hund . 36,00 DM
für jeden weiteren Hund . 48,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1993 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Der am 15. Mai 1992 verabschiedete Haushalt des Jahres 1992 mußtedurch die am 4. Dezember 1992 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung korrigiert werden. Die Aufstellung des Nach- tragshaushaltsplanes wurde aufgrund der nachfolgenden Kriterien erforderlich:
1. Es waren Ausgaben zu leisten, die im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben einen erheblichen Umfang annahmen (vgl. § 98 Abs. 2 Ziffer 2 GemO).
2. Es waren Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionen zu tätigen (vgl. § 98 Abs. 2 Ziffer 3 GemO).
Angesichts dieses gesetzlichen Erfordernisses wurden sämtliche Einnahmen- und Ausgabenansätze fortgeschrieben bzw. dem voraussichtlichen Bedarf angepaßt. Als Auswirkung dieser Fortschreibung war festzustellen:
a) Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes erhöhten sich von ursprünglich 1.006.000,00 DM um 84.000,00 DM auf nunmehr 1.090.000,00 DM.
b) Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes erhöhten sich von ursprünglich 491.000,00 DM um 159.000,00 DM auf nunmehr 650.000,00 DM.
Nach nun vorliegenden Erkenntnissen über den tatsächlichen Verlauf der Haushaltswirtschaft 1992 kann festgestellt werden, daß das Ergebnis sich besser darstellt, als dies nach den Zahlen des Nachtrages zu erwarten war. Untermauert wird diese Aussage durch die Tatsache, daß die Ortsgemeinde zum Jahresende

