Einzelbild herunterladen

Montabaur

18

Nr. 17/93

atfeov \v> |

,-flycJL

|>_1

\HU\U1 Oirltntlrtflj

TEIL IT

Änderung des Bebauungsplanes »In den Wolfen - Am hohen Rain» der Ortsgemeinde Nentershausen hier: Öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat in seiner Sitzung am 26. Juni 1992 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »In den Wolfen - Am hohen Rain« zu ändern. Die Änderungsplanung einschl. Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10. Mai bis 11. Juni 1993 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaitung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenau- er-Platz 8,5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsgemeinde Nentershausen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Der Änderungsbereich umfaßt ein Gebiet, das grob dargestellt - begrenzt wird im Norden: von der Lahnstraße, dem Wirtschaftsweg Nr. 5805/1 und 5801, im Osten: vom Wirt­schaftsweg Nr. 5658 (Waldrandweg), im Süden: vom Wirtschafts weg Nr. 3060, im Westen: vom Wirtschaftsweg Nr. 5650/3. Der Än­derungsbereich ist aus der nachstehenden abgedruckten Skizze ersichtlich.

Nentershausen, 27. April 1993 Perne, Ortsbürgermeister

Rikhen

Flur 37

Rur 36

TTTTT' rTt? J

me __ J

Gl w 20

Ftur_29