Montabaur
Nr. 17/93
[Ü]
Dienstag, 4. Mai:
19.00 Uhr: Eisbachtaler SF B-Jugend - JSG Müschenbach (Spiel des Viertelfinales um den Rheinlandpokal in Nentershausen)
Mittwoch, 5. Mai:
19.30 Uhr: Eisbachtaler SF A-Jugend - JSG Mörschbach
(Spiel des Halbfinales um den Rheinlandpokal in Nentershausen)
Girod
Freiwillige Feuerwehr Girod
Am Freitag, 30. April 1993,19.30 Uhr, findet für die erste und zweite Gruppe im Feuerwehrgerätehaus eine Übung statt.
Die Übung dient zur Vorbereitung der Ringübung am 7. Mai 1993.
Ablagerung von Holz an der Grillhütte!
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß auf dem Grillplatz der Feuerwehr ohne Genehmigung des 1. Vorsitzenden G. Noll, Grill wart Kurt Werbel oder dem Wehrführer Theo E id, kein Holz abgeladen werden darf.
Gymnastik- und Freizeitsportvereine e.V., 5431 Görgeshausen Hiermit wird an unsere diesjährige Generalversammlung am 3. Mai 1993,20.00 Uhr, in der Gaststätte »Zum Westerwald« erinnert. Hierzu sind alle aktiven und passiven Thrner/-innen herzlich eingeladen.
Großholbach
Alte Herren Eisbachtal G. G.
Am Freitag, 30. April 1993, um 19.00 Uhr, erwarten wir unsere Sportfreunde aus Horressen.
Gründung einer zweiten Mutter-Kind-Gruppe Die bestehende Mutter-Kind-Gruppe kann aufgrund der starken Besetzung keine weiteren Mitglieder auf nehmen. Die Gründung einer zweiten Gruppe wäre möglich, da die Pfarrgemeinde einen Raum zur Verfügung stellt.
Für interessierte Mütter mit Kleinkindern findet am Mittwoch, 5. Mai 1993, um 15.00 Uhr ein erstes Treffen im Pfarrheim statt. Als Ansprechpartner für weitere Auskünfte stehen Marika Meurer, Orgelsweg 29, und Maria Meurer, Orgelsweg 1, gerne zur Verfügung.
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Am Dienstag, 4. Mai 1993, fällt die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters aus dienstlichen Gründen aus.
Hannappel
Ortsbürgermeister
TuS Girod/Kleinholbach e.V.
Am Sonntag, 2. Mai 1993, empfangen wir um 15.00 Uhr die Mannschaft von Italia Ransbach-Baumbach. Zuschauer sind herzlich eingeladen.
Görgeshausen
Gemeindeverwaltung Görgeshausen - Umlegungsausschuß -
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Unter dem Issel« (2. Vorwegnahme der Entscheidung vom 12. Februar 1993) der Ortsgemeinde Görgeshausen ist am 20. März 1993 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Um- legungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Mit dieser Bekanntmachung ist das Umlegungsverfahren »Unter dem Issel« abgeschlossen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 5430 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Görgeshausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, 20. April 1993 Der Vorsitzende des
Umlegungsausschusses (S.) Reichling
Heilberscheid
Mönchengladbach-Fanclub
Am Mittwoch, 5. Mai 1993, um 20.00 Uhr, findet im Vereinslokal Baumann unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt, zu der wir hiermit herzlich einladen.
_ Nentershausen _
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes »Wiesenmorgen« der Ortsgemeinde Nentershausen hier: Öffentliche Auslegung der Änderungs-/ Erweiterungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat in seinen Sitzungen am 10. März 1992 und 25. Mai 1992 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Wiesenmorgen II« zu ändern bzw. zu erweitern.
Die Änderungs-/Erweiterungsplanung einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 10. Mai bis 11. Juni 1993 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgeineindeverwaltung Montabaur oder der Ortsgemeinde Nentershausen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Änderung bezieht sich auf den 1. Tfeil des Baugebietes und hat folgenden Inhalt:
Die überbaubaren Flächen werden bis auf 3,00 m an dieErschlie- ßungsstraße und die im südlichen 'Iteil angrenzende, bereits vorhandene Bebauung herangeführt.
Der Erweiterungsbereich umfaßt das Gebiet östlich des Wirtschaftsweges Nr. 1057/3 und westlich des Wirtschaftsweges Nr. 5376.
Das Plangebiet Tfeil I und die Erweiterung sind aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Nentershausen, 27. April 1993 Perne
Ortsbürgermeister
— Skizze hierzu siehe auf Seite 18 oben —

