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Montabaur

Nr. 17/93

[Ü]

Dienstag, 4. Mai:

19.00 Uhr: Eisbachtaler SF B-Jugend - JSG Müschenbach (Spiel des Viertelfinales um den Rheinlandpokal in Nentershausen)

Mittwoch, 5. Mai:

19.30 Uhr: Eisbachtaler SF A-Jugend - JSG Mörschbach

(Spiel des Halbfinales um den Rheinlandpokal in Nentershausen)

Girod

Freiwillige Feuerwehr Girod

Am Freitag, 30. April 1993,19.30 Uhr, findet für die erste und zweite Gruppe im Feuerwehrgerätehaus eine Übung statt.

Die Übung dient zur Vorbereitung der Ringübung am 7. Mai 1993.

Ablagerung von Holz an der Grillhütte!

Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß auf dem Grillplatz der Feuerwehr ohne Genehmigung des 1. Vorsitzenden G. Noll, Grill wart Kurt Werbel oder dem Wehrführer Theo E id, kein Holz abgeladen werden darf.

Gymnastik- und Freizeitsportvereine e.V., 5431 Görgeshausen Hiermit wird an unsere diesjährige Generalversammlung am 3. Mai 1993,20.00 Uhr, in der Gaststätte »Zum Westerwald« erin­nert. Hierzu sind alle aktiven und passiven Thrner/-innen herz­lich eingeladen.

Großholbach

Alte Herren Eisbachtal G. G.

Am Freitag, 30. April 1993, um 19.00 Uhr, erwarten wir unsere Sportfreunde aus Horressen.

Gründung einer zweiten Mutter-Kind-Gruppe Die bestehende Mutter-Kind-Gruppe kann aufgrund der star­ken Besetzung keine weiteren Mitglieder auf nehmen. Die Grün­dung einer zweiten Gruppe wäre möglich, da die Pfarrgemeinde einen Raum zur Verfügung stellt.

Für interessierte Mütter mit Kleinkindern findet am Mittwoch, 5. Mai 1993, um 15.00 Uhr ein erstes Treffen im Pfarrheim statt. Als Ansprechpartner für weitere Auskünfte stehen Marika Meurer, Orgelsweg 29, und Maria Meurer, Orgelsweg 1, gerne zur Verfügung.

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Am Dienstag, 4. Mai 1993, fällt die Sprechstunde des Ortsbür­germeisters aus dienstlichen Gründen aus.

Hannappel

Ortsbürgermeister

TuS Girod/Kleinholbach e.V.

Am Sonntag, 2. Mai 1993, empfangen wir um 15.00 Uhr die Mannschaft von Italia Ransbach-Baumbach. Zuschauer sind herzlich eingeladen.

Görgeshausen

Gemeindeverwaltung Görgeshausen - Umlegungsausschuß -

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Unter dem Is­sel« (2. Vorwegnahme der Entscheidung vom 12. Februar 1993) der Ortsgemeinde Görgeshausen ist am 20. März 1993 unan­fechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntma­chung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) wird die Unan­fechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird ge­mäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Um- legungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata­sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Mit dieser Bekanntmachung ist das Umlegungsverfahren »Un­ter dem Issel« abgeschlossen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 5430 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses der Gemeinde Görgeshausen schriftlich oder zur Nie­derschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, 20. April 1993 Der Vorsitzende des

Umlegungsausschusses (S.) Reichling

Heilberscheid

Mönchengladbach-Fanclub

Am Mittwoch, 5. Mai 1993, um 20.00 Uhr, findet im Vereinslokal Baumann unsere diesjährige Mitgliederversammlung statt, zu der wir hiermit herzlich einladen.

_ Nentershausen _

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes »Wiesenmorgen« der Ortsgemeinde Nentershausen hier: Öffentliche Auslegung der Änderungs-/ Erweiterungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat in seinen Sitzun­gen am 10. März 1992 und 25. Mai 1992 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Wiesenmorgen II« zu ändern bzw. zu er­weitern.

Die Änderungs-/Erweiterungsplanung einschließlich Begrün­dung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 10. Mai bis 11. Juni 1993 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, wäh­rend der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgeineindeverwaltung Montabaur oder der Ortsge­meinde Nentershausen schriftlich oder mündlich zur Nieder­schrift vorgebracht werden.

Die Änderung bezieht sich auf den 1. Tfeil des Baugebietes und hat folgenden Inhalt:

Die überbaubaren Flächen werden bis auf 3,00 m an dieErschlie- ßungsstraße und die im südlichen 'Iteil angrenzende, bereits vor­handene Bebauung herangeführt.

Der Erweiterungsbereich umfaßt das Gebiet östlich des Wirt­schaftsweges Nr. 1057/3 und westlich des Wirtschaftsweges Nr. 5376.

Das Plangebiet Tfeil I und die Erweiterung sind aus der nachste­hend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Nentershausen, 27. April 1993 Perne

Ortsbürgermeister

Skizze hierzu siehe auf Seite 18 oben