Montabaur
Nr. 17/93
EU
Die Haushaltssatzung 1993, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben. je 2.510,00 DM
Vermögenshaushalt
EinnahmenAusgaben.. je 454.000,00 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1993 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A. 220 %
Grundsteuer B. 240 %
Gewerbesteuer. 320 %
Die Hundesteuer beträgt
für den 1. Hund . 50,00 DM
für den 2. Hund . 75,00 DM
für jeden weiteren Hund . 100,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1993 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Rückblickend auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1992 gilt es festzustellen, daß sich die finanzielle Situation der Ortsgemeinde Heiligenroth gegenüber dem Haushaltsplan des Jahres 1992 deutlich verbessert hat. Zum Ausdruck kommt dies durch den vorhandenen Rücklagenbestand zum 31. Dezember 1992 von rd. 265.000,00 DM.
Ausgehend von einem Bestand zum 31. Dezember 1991 von 477,037,80 DM sollte eine planmäßige Entnahme von 437.440,00 DM erfolgen. Dies hätte bedeutet, daß zum Jahresende 1992 nur noch ein Rücklagenbestand von rd. 40.000,00 DM zur Verfügung gestanden hätte
Die positive Entwicklung der Haushaltswirtschaft 1992 wurde insbesondere hervorgerufen durch Einsparungen bei den Planungskosten, durch einen Überschuß im Forsthaushalt, durch Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie durch Einsparungen bei einigen Maßnahmen des Vermögenshaushaltes.
Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum Jahresende auf 863.783,46 DM. Hieraus errechnet sich eine Pro- Kopf-Verschuldung von 608,29 DM, die immer noch deutlich über dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 524,00 DM liegt.
Haushalt 1993
Das Gesamtvolumen des Etats 1993 beläuft sich auf 2.964.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 2.510.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 454.000,00 DM.
Da die Ortsgemeinde für die kommenden Jahre keine Verpflichtungen eingeht und keine Kredite benötigt werden, um die in 1993 zu realisierenden Vorhaben zu finanzieren, erübrigen sich Festsetzungen in der Haushaltssatzung.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 2.319.000,00 DM um 191.000,00 DM auf 2.510.000,00 DM. Die Volumenssteigerung ist ursächlich auf den Zuwachs der Einnahmen im Forst und im Unterabschnitt 9000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - zurückzuführen.
Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A rückläufig ist. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres, und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für. das Haushaltsjahr 1993. Außerdem sind die teilweisen negativen Auswirkungen aus dem Steueränderungsgesetz (Anhebung des Freibetrages beim Gewerbeertrag) zu berücksichtigen. Die positive Tbndenz beim Einkommensteueranteil ist als Konsequenz eines bedeutend höheren Steueraufkommens anzusehen, welches zur Verteilung ansteht und an dem die Ortsgemeinde partizipiert. Der Einkommensteueranteilentwickelt sich zur konstanten Einnahmeder Ortsgemeinde.
Mit 77,23 v. H. stellt das Gesamteinnahmesoll des zuvor erläuterten Unterabschnittes den Löwenanteil der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes. Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie folgt zusammen:
Erstattungen/Zuweisungen für lfd. Zwecke. 8,33 v.H.
Gebühren.. 1,46 v. H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten,
Pachten und sonstige
Verwaltungs- und Betriebseinnahmen. 8,88 v.H
Sonstige Finanzeinnahmen . 4,10 v. H
(Konzessionsabgaben, Zinsen). 4,10 v.H
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, aufgrund von Berechnungen oder auf tarifvertraglichen Verbesserungen. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, wie sich die einzelnen Ausgaben, nach Ausgabearten gegliedert, gegenüber dem Vorjahr verändern und welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
1. Personalausgaben Prozentanteil 1993
• 1992 1993 19,89 v. H.
462.000,00 DM 499.000,00 DM
(+ 37.000,00 DM)
Ausschließlich die linearen Lohnerhöhungen verursachen den Anstieg bei den Personalausgaben.
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben
1992 1993 13,86 v. H.
380.000,00 DM 348.000,00 DM
(./. 32.000,00 DM)
Ausgabeneinsparungen im UA 6100 (Planungs- und Vermessungskosten) sowie im UA 7500 Bewirtschaftungskosten) gegenüber dem Vorjahr erklären den Rückgang bei den Verwaltungs- und Betriebsausgaben.
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtungen
1992 1993 0,24 v.H.
5.000,00 DM 6.000,00 DM
(+ 1.000,00 DM)
Der Ansatz für Zuschüsse zu Jugendfahrten wurde um 1.000,00 DM gegenüber 1992 erhöht.
4. Umlagen
Prozentanteil 1993
Gewerbes teu-
1992
1993
59,72 v.H.
erumlage Umlage an
155.860,00 DM
91.875,00 DM
./. 63.985,00 DM
das Land
Finanzaus-
gleichsum-
7.500,00 DM
11.260,00 DM
+ 3.760,00 DM
läge
—
11.000,00 DM
+ 11.000,00 DM
Kreisumlage
Verbandsge-
meindeum-
491.600,00 DM
692.380,00 DM
+ 200.780,00 DM
läge
522.500,00 DM
692.380,00 DM
+ 169.880,00 DM
1.177.460,00 DM
1.498.895,00 DM
+ 321.435,00 DM
Die Gewerbesteuerumlage reduziert sich zum einen aufgrund des geringeren Aufkommens gegenüber dem Vorjahr und zum anderen durch die Senkung des Umlagesatzes als positive Auswirkung des Steueränderungsgesetzes.
Infolge einer sich positiv verändernden Umlagegrundlage erhöht sich die Umlage an das Land »Fonds Deutsche Einheit«. Als Auswirkung des sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen neuen Finanzausgleichsgesetzes sind bei der Ortsgemeinde Heiligenroth Mittel für die Zahlung einer Finanzausgleichsumlage zu veranschlagen. Diese Umlage soll einen Bruchteil der über dem Landesdurchschnitt liegenden Steuerkraft steuerstärkerer kommunaler Gebietskörperschaften abschöpfen zugunsten steuerschwächerer Kommunen.
Die Erhöhung der Umlagegrundlage
1992 1993
1.536.049,00 DM 2.036.408,00 DM + 500.359,00 DM ist eine Ursache der Steigerungen bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Ein weiterer spezieller Steigerungsgrund ist bei der Kreisumlage die Anhebung des Umlagesatzes auf 34 v. H.
5. Zinsausgaben
1992 1993 2,35 v.H.
65.000,00 DM 59.000,00 DM
(./. 6.000,00 DM)
Durch die 1992 getätigte Sondertilgung verringert sich die Zinsbelastung der Ortsgemeinde.
6. Zuführung zum Vermögenshaushalt Prozentanteil 1993
1992 1993 3,94 v. H.
229.000,00 DM 99.000,00 DM
(./. 130.000,00 DM)
ö

