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Montabaur

Nr. 17/93

EU

Die Haushaltssatzung 1993, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. je 2.510,00 DM

Vermögenshaushalt

EinnahmenAusgaben.. je 454.000,00 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1993 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A. 220 %

Grundsteuer B. 240 %

Gewerbesteuer. 320 %

Die Hundesteuer beträgt

für den 1. Hund . 50,00 DM

für den 2. Hund . 75,00 DM

für jeden weiteren Hund . 100,00 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1993 enthält der dem Haushaltsplan beige­fügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informa­tionen zur Kenntnis gegeben:

Rückblickend auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1992 gilt es festzustellen, daß sich die finanzielle Situation der Ortsgemein­de Heiligenroth gegenüber dem Haushaltsplan des Jahres 1992 deutlich verbessert hat. Zum Ausdruck kommt dies durch den vorhandenen Rücklagenbestand zum 31. Dezember 1992 von rd. 265.000,00 DM.

Ausgehend von einem Bestand zum 31. Dezember 1991 von 477,037,80 DM sollte eine planmäßige Entnahme von 437.440,00 DM erfolgen. Dies hätte bedeutet, daß zum Jahres­ende 1992 nur noch ein Rücklagenbestand von rd. 40.000,00 DM zur Verfügung gestanden hätte

Die positive Entwicklung der Haushaltswirtschaft 1992 wurde insbesondere hervorgerufen durch Einsparungen bei den Pla­nungskosten, durch einen Überschuß im Forsthaushalt, durch Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie durch Einsparungen bei einigen Maßnahmen des Vermögenshaushal­tes.

Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum Jahresende auf 863.783,46 DM. Hieraus errechnet sich eine Pro- Kopf-Verschuldung von 608,29 DM, die immer noch deutlich über dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 524,00 DM liegt.

Haushalt 1993

Das Gesamtvolumen des Etats 1993 beläuft sich auf 2.964.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 2.510.000,00 DM und auf den ausgegli­chenen Vermögenshaushalt 454.000,00 DM.

Da die Ortsgemeinde für die kommenden Jahre keine Verpflich­tungen eingeht und keine Kredite benötigt werden, um die in 1993 zu realisierenden Vorhaben zu finanzieren, erübrigen sich Festsetzungen in der Haushaltssatzung.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 2.319.000,00 DM um 191.000,00 DM auf 2.510.000,00 DM. Die Volumenssteigerung ist ursächlich auf den Zuwachs der Ein­nahmen im Forst und im Unterabschnitt 9000 - Steuern, allge­meine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - zurückzuführen.

Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grund­steuer A rückläufig ist. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres, und den sich hieraus ergeben­den Vorauszahlungen für. das Haushaltsjahr 1993. Außerdem sind die teilweisen negativen Auswirkungen aus dem Steuerän­derungsgesetz (Anhebung des Freibetrages beim Gewerbeer­trag) zu berücksichtigen. Die positive Tbndenz beim Einkom­mensteueranteil ist als Konsequenz eines bedeutend höheren Steueraufkommens anzusehen, welches zur Verteilung ansteht und an dem die Ortsgemeinde partizipiert. Der Einkommen­steueranteilentwickelt sich zur konstanten Einnahmeder Orts­gemeinde.

Mit 77,23 v. H. stellt das Gesamteinnahmesoll des zuvor erläu­terten Unterabschnittes den Löwenanteil der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes. Die restlichen Einnahmen der Ortsge­meinde setzen sich wie folgt zusammen:

Erstattungen/Zuweisungen für lfd. Zwecke. 8,33 v.H.

Gebühren.. 1,46 v. H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten,

Pachten und sonstige

Verwaltungs- und Betriebseinnahmen. 8,88 v.H

Sonstige Finanzeinnahmen . 4,10 v. H

(Konzessionsabgaben, Zinsen). 4,10 v.H

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaus­haltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, auf­grund von Berechnungen oder auf tarifvertraglichen Verbesse­rungen. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, wie sich die ein­zelnen Ausgaben, nach Ausgabearten gegliedert, gegenüber dem Vorjahr verändern und welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:

1. Personalausgaben Prozentanteil 1993

1992 1993 19,89 v. H.

462.000,00 DM 499.000,00 DM

(+ 37.000,00 DM)

Ausschließlich die linearen Lohnerhöhungen verursachen den Anstieg bei den Personalausgaben.

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben

1992 1993 13,86 v. H.

380.000,00 DM 348.000,00 DM

(./. 32.000,00 DM)

Ausgabeneinsparungen im UA 6100 (Planungs- und Vermes­sungskosten) sowie im UA 7500 Bewirtschaftungskosten) ge­genüber dem Vorjahr erklären den Rückgang bei den Verwaltungs- und Betriebsausgaben.

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtungen

1992 1993 0,24 v.H.

5.000,00 DM 6.000,00 DM

(+ 1.000,00 DM)

Der Ansatz für Zuschüsse zu Jugendfahrten wurde um 1.000,00 DM gegenüber 1992 erhöht.

4. Umlagen

Prozentanteil 1993

Gewerbes teu-

1992

1993

59,72 v.H.

erumlage Umlage an

155.860,00 DM

91.875,00 DM

./. 63.985,00 DM

das Land

Finanzaus-

gleichsum-

7.500,00 DM

11.260,00 DM

+ 3.760,00 DM

läge

11.000,00 DM

+ 11.000,00 DM

Kreisumlage

Verbandsge-

meindeum-

491.600,00 DM

692.380,00 DM

+ 200.780,00 DM

läge

522.500,00 DM

692.380,00 DM

+ 169.880,00 DM

1.177.460,00 DM

1.498.895,00 DM

+ 321.435,00 DM

Die Gewerbesteuerumlage reduziert sich zum einen aufgrund des geringeren Aufkommens gegenüber dem Vorjahr und zum anderen durch die Senkung des Umlagesatzes als positive Aus­wirkung des Steueränderungsgesetzes.

Infolge einer sich positiv verändernden Umlagegrundlage er­höht sich die Umlage an das Land »Fonds Deutsche Einheit«. Als Auswirkung des sich noch im Gesetzgebungsverfahren be­findlichen neuen Finanzausgleichsgesetzes sind bei der Ortsge­meinde Heiligenroth Mittel für die Zahlung einer Finanzaus­gleichsumlage zu veranschlagen. Diese Umlage soll einen Bruchteil der über dem Landesdurchschnitt liegenden Steuer­kraft steuerstärkerer kommunaler Gebietskörperschaften ab­schöpfen zugunsten steuerschwächerer Kommunen.

Die Erhöhung der Umlagegrundlage

1992 1993

1.536.049,00 DM 2.036.408,00 DM + 500.359,00 DM ist eine Ursache der Steigerungen bei der Kreis- und Verbands­gemeindeumlage. Ein weiterer spezieller Steigerungsgrund ist bei der Kreisumlage die Anhebung des Umlagesatzes auf 34 v. H.

5. Zinsausgaben

1992 1993 2,35 v.H.

65.000,00 DM 59.000,00 DM

(./. 6.000,00 DM)

Durch die 1992 getätigte Sondertilgung verringert sich die Zins­belastung der Ortsgemeinde.

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt Prozentanteil 1993

1992 1993 3,94 v. H.

229.000,00 DM 99.000,00 DM

(./. 130.000,00 DM)

ö