Einzelbild herunterladen

Montabaur

m

Nr. 14/93

3 Förderungsfähige Maßnahmen

3.1 Gefördert wird die Modernisierung von Mietwohnun­gen durch bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchs­wert der Mietwohnungen nachhaltig erhöhen, insbeson­dere durch Verbesserung

- des Zuschnitts der Mietwohnung

- der Belichtung und Belüftung

- des Schallschutzes (bei Schallschutzfenstern ab Klasse 3 begrenzt auf 410,00 DM/qm Fensterfläche einschließlich der mit dem Einbau verbundenen Kosten),

- der Energieversorgung, der Wasserversorgung (ggf. einschließlich der Kosten für die Einrichtung von Wasserzählern zur Verbrauchserfassung in der Woh­nung) und der Entwässerung,

- der sanitären Einrichtungen, der Beheizung und der Kochmöglichkeiten sowie

- der Funktionsabläufe in Mietwohnungen (Modernisie­rungsmaßnahmen).

3.5 Instandsetzungsmaßnahmen, dienebenMaßnahmenzur Modernsierung durchgeführt werden, sind förderungsfä­hig, soweit der Eigentümer die dadurch entstehenden Ko­sten nicht selbst tragen kann. Die Kosten der geförderten Instandsetzung dürfen 30 v.H. bei Gebäuden mit städte­baulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstleri­scher Bedeutung 60 v.H. der Kosten der geförderten Mo­dernisierung (Summe der Kosten nach den Nummern 3.1,

3.2 und 3.4) nicht übersteigen.

4 Förderungsvoraussetzungen, vorrangige Förderungen

4.1 Modernisierungsmaßnahmen nach dieser Verwaltungs­vorschrift dürfen nur gefördert werden, wenn

- die Mietwohnungen wesentlich verbessert werden; da­von kann ausgegangen werden, wenn der förderungsfä­hige Aufwand]' e Mietwohnung mindestens 4.000 DM be­trägt

- die Kosten der Modernisierung im Hinblick auf die we­sentliche Verbesserung und die Nutzungsdauer der Mietwohnungen vertretbar sind, die Mietwohnungen sollen nach der Modernisierung noch mindestens 30 Jäh­re Wohnzwecken dienen können,

die Finanzierung der Modernisierung gesichert ist,

- die Mietwohnungen nach der Modernisierung nach Grö­ße, Ausstattung und Miete oder Belastung für die ange­messene Wohnraumversorgung breiter Schichten der Bevölkerung geeignet sind; sie sind hierfür in der Regel nicht mehr geeignet, wenn die Miete nach der Moderni­sierung die Mietobergrenze des öffentlich geförderten sozialen Mietwohnungsbaues für die Mietenstufe 5 übersteigt,

- der Eigentümer sich verpflichtet, gleichzeitig mit der Modernisierung notwendige Instandsetzungen durch­zuführen,

- der Eigentümer ein Eigenkapital in Höhe von 15 v.H. der Modernisierungskosten einbringt. Bei Mietwohnungen können auch Leistungen der Mieter zur Deckung der Ko­sten der Modernisierung, zu denen sie sich gegenüber dem Vermieter vertraglich verpflichtet haben, als Ersatz der Eigenleistung anerkannt werden, wenn der Eigentü­mer diese Leistungen ausreichend sichert.

4.2 Mit Vorrang werden Modernisierungsmaßnahmen ge­fördert, durch die

- Mißstände in Mietwohnungen beseitigt werden, die den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnver­hältnisse nicht entsprechen oder

- Gebäude von städtebaulicher insbesondere geschicht­licher oder künstlerischer Bedeutung erhalten werden oder

- soziale Härten, die sich aus den Wohnverhältnissen er­geben, beseitigt werden oder

die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde deut­lich gefördert wird, insbesondere Maßnahmen in Sa­nierungsgebieten oder

- Wohnungen verbessert werden, die zuvor dem Wöhn- bedarf der Angehörigen der alliierten Streitkräfte und des zivilen Gefolges zu dienen bestimmt waren.

- Werden Maßnahmen zeitgleich von mehreren Eigentü­mern nach einheitlichem Plan, zeitlich abgestimmt durchgeführt, so sollen sie bei der Förderung bevor­zugt werden.

4.3 Eine wiederholte Förderung der gleichen Mietwohnung für verschiedene Maßnahmen ist zulässig, sofern inner­halb von zehn Jahren die Höchstbeträge nach Nummer 6 nicht überschritten werden. Eine Förderung aus früheren

Programmen zur Förderung der Modernisierung und Energieeinsparung ist mit den als förderungsfähig aner­kannten Kosten anzurechnen,

6 Art und Höhe der Förderung

6.1 Die Förderung erfolgt als Projektförderung durch Inve­stitionszuschüsse in Höhe von 30 v.H. der förderungsfähi­gen Kosten bis zu 60.000 DM je Mietwohnung.

6.2 Investitionszuschüsse sind auf volle 10-DM-Beträge auf­zurunden.

8.2 Der Antrag (Anlage 1) ist vor Beginn der Arbeiten unter Beifügung einer Grundstücksbeschreibung (Anlage 2) und den darin aufgeführten Unterlagen bei der Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung, in deren Gebiet das Wohngebäude liegt, in doppelter Ausferti­gung zu stellen.

Nähere Informationen und Antragsunterlagen sind bei der Ver- bandsgemeindeverwaltungMontabaur, Zimmer Nr. 107, erhält­lich.

Natur- und Umwelt-Info

Lösungsmittel in Heimwerkerprodukten

In Klebstoffen, Lacken, Farben und Abbeizmittel sind oft Lö­sungsmittel enthalten. Die in diesen Heimwerkerprodukten ver­wendeten Lösemittel gehören zu der großen Stoffgruppe der Kohlenwasserstoffen (z.B. Tbloul und Xylol-, Butyl-, Methyl- und Isobutylacetat sowie Dichlormethan.

Beim Verarbeiten, besonders bei großen Flächen, verflüchtigen sich die Lösemittel und können eingeatmet werden. Symptome einer Lösemittelvergiftung sind Schwindelgefühl, Benommen­heit, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. Bevorzugen Sie daher lösungsmittelfreie oer zumindest löse­mittelarme Heimwerkerprodukte, auch der Umwelt zuliebe. Sie erkennen solche Produkte am blauen Umweltengel (Umweltzei­chen, weil schadstoffarm).

Bei unvermeidbaren Anwendungen lösemittelhaltiger Produk­te muß unbedingt auf ausreichende Belüftung geachtet werden.

Dachbegrünungen

Grüne Dächer steigern nicht nur nunsere Lebensqualität, son­dern sind auch Lebensraum für Pflanzen und Tiere, verbessern das Kleinklima der bebauten Umgebung und entlasten die Ka- nalisaton, indem sie Niederschlagswasser zurückhalten. Neben der IntensivbegrünungvonDächernmit Rasen, Stauden und Gehölzen, die sehr aufwendig ist, viel Pflege erfordert und zudem erst ab einer bestimmten Dachgröße sinnvoll ist, kann die Extensivbegrünung ohne Pflegeaufwand schon Ihr Gara­gendach in eine Grünfläche verwandeln.

Zu beachten ist dabei, ob das Dach prinzipiell für die Begrünung geeignet ist und ob die Tragfähigkeit ausreicht, um eine ca. 10 bis 15 cm dicke Schicht aufzubringen, die aus verschiedenen Trenn-, Schutz-, Drain- und Filterschichten aufgebaut ist. Damit ist der Schutz des Daches und eine gute Wasserführung gewähr­leistet. Als Pflanzen eignen sich Moose, Gräser, Sukkulenten, Kräuter und Zwiebelgewächse

Umwelt-Management

Umweltschutz als Führungsaufgabe in Klein- und Mittelbetrie­ben gewinnt an Bedeutung. Einen Überblick über Notwendig­keit, Realisierung und Ansatzpunkte einer umweltorientierten Unternehmensführung gibt eine Broschüre des Wuppertaler Kreises. Diese Vereinigung zur Weiterbildung von Führungs­kräften möchte mit der neuen Informationsschrift gerade bei kleineren Betrieben für den Umweltschutz werben und die Hem­mungen, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, abbauen. Der Leitfaden gibt Tips zum Aufbau eines Umweltschutzkonzeptes und zu organisatorischen Maßnahmen im Betrieb.

BroschüreUmweltschutz als Führungsaufgabe zu beziehen über den Ver­lag Deutscher Wlrtschaftsdlenst, Marienburger Straße 22, 5000 Köln 51,

Tel. 0221/376950, Preis 34,80 DM.

Umweltbeauftragter der VG Montabaur H. Meier, Tbl. 02602/126109.