Montabaur
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Nr. 14/93
3 Förderungsfähige Maßnahmen
3.1 Gefördert wird die Modernisierung von Mietwohnungen durch bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Mietwohnungen nachhaltig erhöhen, insbesondere durch Verbesserung
- des Zuschnitts der Mietwohnung
- der Belichtung und Belüftung
- des Schallschutzes (bei Schallschutzfenstern ab Klasse 3 begrenzt auf 410,00 DM/qm Fensterfläche einschließlich der mit dem Einbau verbundenen Kosten),
- der Energieversorgung, der Wasserversorgung (ggf. einschließlich der Kosten für die Einrichtung von Wasserzählern zur Verbrauchserfassung in der Wohnung) und der Entwässerung,
- der sanitären Einrichtungen, der Beheizung und der Kochmöglichkeiten sowie
- der Funktionsabläufe in Mietwohnungen (Modernisierungsmaßnahmen).
3.5 Instandsetzungsmaßnahmen, dienebenMaßnahmenzur Modernsierung durchgeführt werden, sind förderungsfähig, soweit der Eigentümer die dadurch entstehenden Kosten nicht selbst tragen kann. Die Kosten der geförderten Instandsetzung dürfen 30 v.H. bei Gebäuden mit städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung 60 v.H. der Kosten der geförderten Modernisierung (Summe der Kosten nach den Nummern 3.1,
3.2 und 3.4) nicht übersteigen.
4 Förderungsvoraussetzungen, vorrangige Förderungen
4.1 Modernisierungsmaßnahmen nach dieser Verwaltungsvorschrift dürfen nur gefördert werden, wenn
- die Mietwohnungen wesentlich verbessert werden; davon kann ausgegangen werden, wenn der förderungsfähige Aufwand]' e Mietwohnung mindestens 4.000 DM beträgt
- die Kosten der Modernisierung im Hinblick auf die wesentliche Verbesserung und die Nutzungsdauer der Mietwohnungen vertretbar sind, die Mietwohnungen sollen nach der Modernisierung noch mindestens 30 Jähre Wohnzwecken dienen können,
• die Finanzierung der Modernisierung gesichert ist,
- die Mietwohnungen nach der Modernisierung nach Größe, Ausstattung und Miete oder Belastung für die angemessene Wohnraumversorgung breiter Schichten der Bevölkerung geeignet sind; sie sind hierfür in der Regel nicht mehr geeignet, wenn die Miete nach der Modernisierung die Mietobergrenze des öffentlich geförderten sozialen Mietwohnungsbaues für die Mietenstufe 5 übersteigt,
- der Eigentümer sich verpflichtet, gleichzeitig mit der Modernisierung notwendige Instandsetzungen durchzuführen,
- der Eigentümer ein Eigenkapital in Höhe von 15 v.H. der Modernisierungskosten einbringt. Bei Mietwohnungen können auch Leistungen der Mieter zur Deckung der Kosten der Modernisierung, zu denen sie sich gegenüber dem Vermieter vertraglich verpflichtet haben, als Ersatz der Eigenleistung anerkannt werden, wenn der Eigentümer diese Leistungen ausreichend sichert.
4.2 Mit Vorrang werden Modernisierungsmaßnahmen gefördert, durch die
- Mißstände in Mietwohnungen beseitigt werden, die den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nicht entsprechen oder
- Gebäude von städtebaulicher insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung erhalten werden oder
- soziale Härten, die sich aus den Wohnverhältnissen ergeben, beseitigt werden oder
• die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde deutlich gefördert wird, insbesondere Maßnahmen in Sanierungsgebieten oder
- Wohnungen verbessert werden, die zuvor dem Wöhn- bedarf der Angehörigen der alliierten Streitkräfte und des zivilen Gefolges zu dienen bestimmt waren.
- Werden Maßnahmen zeitgleich von mehreren Eigentümern nach einheitlichem Plan, zeitlich abgestimmt durchgeführt, so sollen sie bei der Förderung bevorzugt werden.
4.3 Eine wiederholte Förderung der gleichen Mietwohnung für verschiedene Maßnahmen ist zulässig, sofern innerhalb von zehn Jahren die Höchstbeträge nach Nummer 6 nicht überschritten werden. Eine Förderung aus früheren
Programmen zur Förderung der Modernisierung und Energieeinsparung ist mit den als förderungsfähig anerkannten Kosten anzurechnen,
6 Art und Höhe der Förderung
6.1 Die Förderung erfolgt als Projektförderung durch Investitionszuschüsse in Höhe von 30 v.H. der förderungsfähigen Kosten bis zu 60.000 DM je Mietwohnung.
6.2 Investitionszuschüsse sind auf volle 10-DM-Beträge aufzurunden.
8.2 Der Antrag (Anlage 1) ist vor Beginn der Arbeiten unter Beifügung einer Grundstücksbeschreibung (Anlage 2) und den darin aufgeführten Unterlagen bei der Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung, in deren Gebiet das Wohngebäude liegt, in doppelter Ausfertigung zu stellen.
Nähere Informationen und Antragsunterlagen sind bei der Ver- bandsgemeindeverwaltungMontabaur, Zimmer Nr. 107, erhältlich.
Natur- und Umwelt-Info
Lösungsmittel in Heimwerkerprodukten
In Klebstoffen, Lacken, Farben und Abbeizmittel sind oft Lösungsmittel enthalten. Die in diesen Heimwerkerprodukten verwendeten Lösemittel gehören zu der großen Stoffgruppe der Kohlenwasserstoffen (z.B. Tbloul und Xylol-, Butyl-, Methyl- und Isobutylacetat sowie Dichlormethan. •
Beim Verarbeiten, besonders bei großen Flächen, verflüchtigen sich die Lösemittel und können eingeatmet werden. Symptome einer Lösemittelvergiftung sind Schwindelgefühl, Benommenheit, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. Bevorzugen Sie daher lösungsmittelfreie oer zumindest lösemittelarme Heimwerkerprodukte, auch der Umwelt zuliebe. Sie erkennen solche Produkte am blauen Umweltengel (Umweltzeichen, weil schadstoffarm).
Bei unvermeidbaren Anwendungen lösemittelhaltiger Produkte muß unbedingt auf ausreichende Belüftung geachtet werden.
Dachbegrünungen
Grüne Dächer steigern nicht nur nunsere Lebensqualität, sondern sind auch Lebensraum für Pflanzen und Tiere, verbessern das Kleinklima der bebauten Umgebung und entlasten die Ka- nalisaton, indem sie Niederschlagswasser zurückhalten. Neben der IntensivbegrünungvonDächernmit Rasen, Stauden und Gehölzen, die sehr aufwendig ist, viel Pflege erfordert und zudem erst ab einer bestimmten Dachgröße sinnvoll ist, kann die Extensivbegrünung ohne Pflegeaufwand schon Ihr Garagendach in eine Grünfläche verwandeln.
Zu beachten ist dabei, ob das Dach prinzipiell für die Begrünung geeignet ist und ob die Tragfähigkeit ausreicht, um eine ca. 10 bis 15 cm dicke Schicht aufzubringen, die aus verschiedenen Trenn-, Schutz-, Drain- und Filterschichten aufgebaut ist. Damit ist der Schutz des Daches und eine gute Wasserführung gewährleistet. Als Pflanzen eignen sich Moose, Gräser, Sukkulenten, Kräuter und Zwiebelgewächse
Umwelt-Management
Umweltschutz als Führungsaufgabe in Klein- und Mittelbetrieben gewinnt an Bedeutung. Einen Überblick über Notwendigkeit, Realisierung und Ansatzpunkte einer umweltorientierten Unternehmensführung gibt eine Broschüre des Wuppertaler Kreises. Diese Vereinigung zur Weiterbildung von Führungskräften möchte mit der neuen Informationsschrift gerade bei kleineren Betrieben für den Umweltschutz werben und die Hemmungen, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, abbauen. Der Leitfaden gibt Tips zum Aufbau eines Umweltschutzkonzeptes und zu organisatorischen Maßnahmen im Betrieb.
Broschüre “Umweltschutz als Führungsaufgabe” zu beziehen über den Verlag Deutscher Wlrtschaftsdlenst, Marienburger Straße 22, 5000 Köln 51,
Tel. 0221/376950, Preis 34,80 DM.
Umweltbeauftragter der VG Montabaur H. Meier, Tbl. 02602/126109.

