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Montabaur

Nr. 14/93-

E

Schließung der Schulturnhalle an der Waldschule Montabaur-Horressen

In der Zeit von Montag, 12.4.93 bis einschließlich Freitag, 16.4.1993 wird die Schulturnhalle an der Waldschule Monta­baur-Horressen wegen Grundreinigungsarbeiten geschlossen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Schulamt -

Geänderte Badezeiten Ostern 1993

An den Osterfeiertagen - Karfreitag, Ostersonntag und Oster­montag, (9.4., 11.4. und 12.4.1993) bleibt das Hallenbad Monta­baur geschlossen. Wir bitten unsere Badegäste dies zur Kennt­nis zu nehmen.

Jugendsammelwoche

In der Zeit vom 10. bis 19. Mai 1993 findet die Jugendsammel­woche statt.

Interessierte, die an der Sammlung teilnehmen möchten, mel­den sich bitte bei

Verbandsgemeindeverwaltung, Herrn Wayand, Zi. 208, Post­fach 1262,5430 Montabaur.

Es können sich Vereine, Jugendgruppen o.a. Institutionen mel­den. 50 % des gesammelten Betrages kommen dem Verein zu­gute.

Hunde als Fundsache

Folgende Hunde sind zur Zeit beim Fundamt Montabaur unter­gebracht;

1 Schäferhündin, aufgefunden in Montabaur 1 Rottweiler, aufgefunden in der Gemarkung Untershausen.

WesterwaldkreisAbfallbeseitigung

Auflistung der zulässigen Alternativen zumgelben SackfUr Haushalt sowie gewerbliche und industrielle Endverbraucher für Verkaufsverpackungen mit dem grünen Punkt als Finanzie­rungsnachweis für dasDuale System.

Wenn Bürger in dem gelben Sack Handlingsprobleme sehen, welche zugegebenermaßen auch bestehen können, so ist die We­sterwaldkreisAbfallbeseitigung (WAB)in der Lage, diesen nachfolgend aufgeführten Alternativen dazu anzubieten. Die WAB hatte sich bei Einführung des Systems aus Kostengrün­den, wie übrigens in Deutschland fast 70% der Entsorger für die Wertstoffsäcke entschieden, weil nach der Beschlußlage des Kreistages noch eine braune Tbnne für organische Abfälle einzu­führen ist voraussichtlich zum 01.01.1995 - und zudem die kreisweite Anschaffung und kostenlose Zurverfügungstellung der gelben Tbnne erhebliche Investitionen (ca. 8 Mill. DM) aus­gemacht hätte, welche von der WAB aus dem Gebührenhaus­halt hätte vorfinanziert werden müssen.

Die gelben Säcke dagegen werden jeweils im entsprechenden Jahr, in dem sie ausgeteilt werden, im Rahmen desDualen Sy- stemsbezahlt und belasten insoweit dann den Gebührenzahler nicht. Sie sind für uns weitestgehend durch die Erstattung von DSD kostenneutral. Sollten im Einzelfall die pro Haushalt aus­gegebenen 18 Säcke nicht ausreichen, so genügt nur ein Anruf bei der WAB und wir ergänzen den Bestand entsprechend. Zum gelben Sack gibt es die folgenden Ergänzungen bzw. Alter­nativen:

1. einen Sackhalter zum Preis von 30,00 DM (Verkauf ab sofort im Fuhrpark, auf den Hausmülldeponien und bei allen VGs) außer Montabaur und Wirges);

2. eine gelbe 2401 fassende DSDWertstofftonne zum Preis von 120,00DM (Verkauf ab 15.04.1993 im Fuhrpark, auf den Hausmülldeponien und ab Ende April bei den meisten VG$);

3. eine gelbe 120 1 fassende DSD-Wertstofftonne zum Preis von 100,00 DM (Verkauf wie unter 2);

4. ein gelbes 101 fassendes Vorsortiereimerchen für die Woh­nung zum Preis von 12,00 DM (Verkauf ab 15.04.1993 im Fuhrpark und auf den Hausmülldeponien);

5. sofern im Zuge der Abfallminimierung durch die getrennte DSD-Sammlunggraue Restmülltonnen frei werden, so kön­nen diese über einen gelben Deckel zu DSD-Tbnnen umgerü­stet

werden. Der Deckel für die 1201 oder 2401 Tbnne kostet einheit­lich 16,00 DM (Verkauf ab 15.04.1993 im Fuhrpark und auf den Hausmülldeponien; es wird angestrebt auch die VGä für den Ver­kauf zu gewinnen);

6. Sollte sich jemand entschließen seine z.Zt. vorhandene, , 2401 Restmülltonne in eine DSDTbnne durch den Kauf ei- , nes gelben Deckels umzufunktionieren und sich parallel da-', zu dann eine kleinere 1201 Restmülltonne kaufen wollen, so ist auch dieses möglich. Es muß jedoch in jedem Fall ein ' Restmüllgefäß vorrätig gehalten werden. Nicht zulässig ist die graue Restmülltonne durch Umdeckeln in eine DSD Tbnne umzufunktionieren und dann keine Restmülltonne vorrätig zu halten, mit dem Wunsch Restmüll nur noch über Säcke zu entsorgen.

7. Nicht zulässig ist zudem das Umdeckeln einer grünen Wert­stoff tonne bzw. das Freisetzen von grünen Wertstoff tonnen für D SD-Zwecke. Die grüne Tbnne ist und muß es auch blei­ben, ausschließlich eine Wertstof f tonne für Papier und Pap-' pe. Der Anfall dieser Materialien bleibt auch nach Einfüh- < rungund getrennter Sammlung der DSDLeichtstofffrak- ' tion davon unbeeinflußt.

Mit den v.g. relativ weitreichenden Ergänzungen und Alternati­ven ergeben sich die Möglichkeiten, die u.E. dazu beitragen die erforderliche Akzeptanz,welche speziell im Hinblick auf die un­abdingbare Aussortierung der DSD-Materialien notwendig ist, zu erreichen. An Stelle der Säcke kann bei kleineren Wertstoff­mengen sich natürlich auch der gewerbliche oder industrielle Endverbraucher eine oder mehrere gelbe Tbnnen kaufen und zwar zu den Konditionen, wie für die Haushalte dargestellt. Bei größeren Menden wird empfohlen sich mit der Abfallberaterin der WAB, Kirst-Melcher (Tbl. 02602/680655) in Verbindung zu setzen.

Die ausgegebenen gelben Wertstofftonnen werden von der WAB jeweils über einen Ausgabezettel von der Nummer und vom Käufer her erfaßt, damit das System auch von der Zahl der Tbnnen her für den Eigenbetrieb nachvollziehbar bleibt. Zu be­achten ist, daß aus organisatorischen Gründen, insbesondere wegen des damit verbundenen relativ hohen Aufwandes, bei der jährlichen Sackverteilung die Haushalte oder Betriebe nicht von vorneherein ausgegliedert werden können, welche über eine Tbnne verfügen; diese erhalten daher jährlich nach wie vor die 18 Wertstoffsäcke. Wenn diese dieselben nicht benötigen, können sie die "gelben Säcke an Nachbarn oder Mitarbeiter weiterge­ben, damit eine sinnvolle Nutzung im Sinne der Verpackungsverordnung gewährleistet ist.

Die Einnahmen, welche der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung aus der Umsetzung des "Dualen Systems im Westerwaldkreis zufließen, kommen jedem Bürger wieder zugute, da sie als Ein­nahme im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes verbucht wer­den und damit helfen die erheblichen zwingend notwendigen In- ' vistitionen im Bereich der Hausmülldeponie etwas "abzufe- dern. Nur durch, die v.g. Einnahmen war es möglich, die Haus­müllgebühren in 1993 nicht nur stabil zu halten, sondern sogar durchschnittlich um ca. 2,5 % zu senken, obwohl in allen Tfeilbe- reichen der Abfallentsorgung deutliche Kostensteigerungen eingetreten sind. Diese wurden bzw. werden z.Z. durch die Ein- nahmen aus demDualen System aufgefangen.

Haben Sie noch Fragen zum "Dualen System, so wenden Sie . sich, während der üblichen Bürozeiten (Mo.-Do. / 8.00-16.00 Uhr, Fr. / 8.00 -14.30 Uhr) an unser Bürgertelefon 02602/680657.

Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen

Das Land Rheinland-Pfalz fördert auf der Grundlage des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes die Moder­nisierung von Mietwohnungen. Hierbei ist insbesondere folgen­des zu beachten:

2 Gegenstand der Förderung

2.1 Förderungsfähig sind alle Mietwohnungen und alle mietähnlich genutzten Wohnungen, die zur dauernden Führung eines Haushaltes geeignet und bestimmt sind.

2.2 Von der Förderung ausgeschlossen sind alle Wohnun- ' gen, Wohnheime und einzelne Wohnräume im Eigen­tum von Gebietskörperschaften mit Ausnahme der Mietwohnungen kommunaler Gebietskörperschaften.