Montabaur
Nr. 13/93
Gxl
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit vom
13.04.1993 bis 13.05.1993 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Plaz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr).
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsgemeinde Niederelbert schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Niederelbert, 25.03.1993 Bode
Ortsbürgermeister
Mutwillige Beschädigung des Dorfbrunnens
Mit roher Gewalt haben Unbekannte am Rathausbrunnen den Wasserspeier aus seiner Befestigung gerissen und damit einen beträchtlichen Schaden am Brunnen herbeigeführt. Wer zur Feststellung der Täter sachdienliche Angaben machen kann, wird gebeten, sich beim Ortsbürgermeister zu melden.
Wer hat jemanden gesehen, der auf den Brunnen geklettert ist und sich an dem Wasserspeier zu schaffen machte Neben einer Belohnung wird Vertraulichkeit zugesichert.
Willi Bode, Ortsbürgermeister Hallo Möhnen!
Wir treffen uns am Dienstag, 6. April 1993 um 20.00 Uhr in der Fohr-Pils-Stube Wer Bilder von Schwerdonnerstag hat, bringt diese bitte mit.
SV Niederelbert - Abteilung »Alte Herren« -
Am Samstag, dem 3. April 1993, haben wir ein Auswärtsspiel gegen die AH-Mannschaft von Mogendorf.
Spielbeginn 16.30 Uhr, Abfahrt 16.00 Uhr.
Oberelbert
Überprüfung der Öl- und Gasheizungen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz
Der Bezirksschornsteinfegermeister wird aufgrund der Ersten Veränderungsverordnung zur Ersten Durchführungsverordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 22.9.1978 (BGBl. IS 1574) die Messungen an den Heizungsanlagen in Oberelbert ab 10. Mai 1993 vornehmen.
Sollten die Werte der Verordnung nicht entsprechen, ist er verpflichtet, innerhalb 6 Wochen eine Nachmessung durchzuführen. Diese ist ebenfalls gebührenpflichtig. E ine Wartung der Anlage durch den Kundendienst vor der Messung ist empfehlenswert.
SV Oberelbert 1928 e.V.
Tennisfreunde, aufgepaßt!
Auch in diesem Jahr findet in der Zeit von Maibis Mitte Julilbn- nistraining statt. Wer Lust hat mitzumachen, meldet ich bitte schriftlich bis zum 7. April 1993 bei Margret Dahlem oder Thomas Jung an. Die Unkosten betragen je nach Gruppenstärke ca. 60 DM bis 80 DM.
Welschneudorf
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Jahr 1993 vom 26. März 1993 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- migungdurch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 22.03.1993 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 1.096.000 DM
in der Ausgabe auf. 1.096.000 DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 1.035.000 DM
in der Ausgabe auf. 1.035.000 DM
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf . 514.627 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus
haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund. 36 DM
für den zweiten Hund. 54 DM
für jeden weiteren Hund. 72 DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Haushaltsjahr 1993 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von. 69.627 DM.
5430 Montabaur, 22. März 1993
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 i.A. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 5. April 1993 bis 14. April 1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Welsch neu dorf, 26. März 1993
Ortsgemeindeverwaltung Welschneudorf Grein
(S.) 1. Ortsbeigeordneter
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) istunbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachungschriftlich unter Bezeichnungder Tatsachen, dieeine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Welschneudorf oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 deV Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1 (zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVB1. S. 104).
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