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Montabaur

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Nr. 13/93

_ Nentershausen _

Mutter - Kind Spielkreis

Der Mutter - Kind - Spielkreis trifft sich jeden Mittwoch von 15.00 bis 16.30 Uhr im Jugendheim.

Neues Thema: »Frühlingszeit - Osterzeit«.

Freiwillige Feuerwehr Nentershausen Die nächste Feuerwehrübung findet am Freitag, 2. April 1993 um 19.00 Uhr statt.

TC87 Nentershausen e.V.

Am Samstag, 3. April 1993 und am Samstag, 10. April 1993, fin­det jeweils ab 9.00 Uhr ein Arbeitseinsatz statt, um die Tennis­plätze für die Sommersaison herzurichten. Es wird gebeten, Ar­beitsgeräte (Schubkarre, Schaufel etc.) mitzubringen.

Wer Interesse an TVainerstunden hat, der melde sich bei Man­fred Keul, Thlefon 06485/1330 oder bei Gabi Reusch, Telefon 06485/8211.

Nentershausen Schi-Club

Ab Montag, dem 5. April 1993, beginnt unsere Skigymnastik gern. Sommerplan um 19.30 Uhr.

_ Niedererbach _

Ostereierschießen des Schützenvereins Niedererbach Warum die Ostereier zu Hause färben oder gar kaufen? Der Schützenverein Niedererbach bietet am 4. April 1993 (Sonntag) jedermann die Möglichkeit, Ostereier im sportlichen Schieß­wettkampf zu erwerben. In der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr besteht im Schützenhaus die Gelegen­heit, gegen eine geringe Startgebühr mit dem Luftgewehr sein Können unter Beweis zu stellen. Die Anzahl der gewonnenen Ei­er richtet sich nach der erzielten Ringzahl. Außerdem ist für Ge­tränke und Imbiß gesorgt.

Verschönerungsverein 1936 e.V. Niedererbach Am Samstag, 3.,April 1993, treffen wir uns um 9.00 Uhr am Ver­einsheim zu einem Arbeitseinsatz. Arbeitsgerätebitten wir mit­zubringen. Für Verpflegung ist gesorgt.

Der Verschönerungsverein Niedererbach 1936 e.V. veranstaltet am Samstag, 3. Juli 1993, einen Thgesausflug nach Erfurt/Thü­ringen. Dazu laden wir alle interessierten Mitglieder herzlich ein. Der Preis für die Fahrt inklusive Stadtführung beträgt 25 DM/Person.

Anmeldungen, die in der Reihenfolge des Eingangs berücksich­tigt werden, können bei Hans Normann oder Lothar Henkes ab­gegeben werden. Wir würden uns freuen, möglichst viele Mit­glieder begrüßen zu können.

_ Nomborn _

MGV »Arion« Nomborn e.V.

Die nächste Gesangstunde findet am Samstag, 3. April 1993 um 17.00 Uhr im Gasthaus Beck statt.

Die Gesangstunde am Montag, 5. April 1993, findet wie ge­wohnt um 18.45 Uhr im Gasthaus Beck statt.

VfR Nomborn 1920 e.V.

Am Sonntag, 4. April 1993, um 15.00 Uhr muß der VfR Nom­born beim Spitzenreiter SG Ötzingen/Leuterod antreten.

Die nächste Vorstandssitzung des VfR Nomborn findet am Mittwoch, 7. April 1993, um 19.30 Uhr im Vereinsheim statt.

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ELBERTGEMEINDEN

Sportverein Oberelbert Fußball SG Elbert, JSG Elbert/W/H, Alte Herren Samstag, 3. April 1993

AH Oberelbert - AH Holler. 16.00 Uhr in Oberelbert

JSG Elbert B 7 - Herschbach. 15.30 Uhr in Herschbach

Sonntag, 4. April 1993

SG Elbert I - SV Nauort. 15.00 Uhr in Niederelbert

SG Elbert II - SG Horbach/Winden .. , 13.00 Uhr in Winden

Niederelbert

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld« der Ortsgemeinde Niederelbert hier: Veröffentlichung des Änderungs- / Erweiterungsbeschlus­ses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 25.02.1993 den Beschluß gefaßt, in Abänderungder Beschlüsse vom 25.10.1990 und 25.07.1991 den Geltungsbereich des Bebau­ungsplanes »Im Hardtfeld« gemäß der beistehend abgedruck­ten Planskizze zu ändern bzw. zu erweitern. Insbesondere wer­den die Parzellen 71,79,81/4 und 85/1 in Flur 15 mit in den Gel­tungsbereich aufgenommen.

Der Änderungs-/Erweiterungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Niederelbert, 25.03.1993 Bode

Ortsbürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld« der Ortsgemeinde Niederelbert

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seinen Sitzungen am 25.10.1990, 25.07.1991 und 25.02.1993 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld« beschlossen (siehe vorste­hende öffentliche Bekanntmachung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Zie­le und Zwecke der Planung öffentliche zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.