Montabaur
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Nr. 13/93
_ Nentershausen _
Mutter - Kind • Spielkreis
Der Mutter - Kind - Spielkreis trifft sich jeden Mittwoch von 15.00 bis 16.30 Uhr im Jugendheim.
Neues Thema: »Frühlingszeit - Osterzeit«.
Freiwillige Feuerwehr Nentershausen Die nächste Feuerwehrübung findet am Freitag, 2. April 1993 um 19.00 Uhr statt.
TC ’87 Nentershausen e.V.
Am Samstag, 3. April 1993 und am Samstag, 10. April 1993, findet jeweils ab 9.00 Uhr ein Arbeitseinsatz statt, um die Tennisplätze für die Sommersaison herzurichten. Es wird gebeten, Arbeitsgeräte (Schubkarre, Schaufel etc.) mitzubringen.
Wer Interesse an TVainerstunden hat, der melde sich bei Manfred Keul, Thlefon 06485/1330 oder bei Gabi Reusch, Telefon 06485/8211.
Nentershausen Schi-Club
Ab Montag, dem 5. April 1993, beginnt unsere Skigymnastik gern. Sommerplan um 19.30 Uhr.
_ Niedererbach _
Ostereierschießen des Schützenvereins Niedererbach Warum die Ostereier zu Hause färben oder gar kaufen? Der Schützenverein Niedererbach bietet am 4. April 1993 (Sonntag) jedermann die Möglichkeit, Ostereier im sportlichen Schießwettkampf zu erwerben. In der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr besteht im Schützenhaus die Gelegenheit, gegen eine geringe Startgebühr mit dem Luftgewehr sein Können unter Beweis zu stellen. Die Anzahl der gewonnenen Eier richtet sich nach der erzielten Ringzahl. Außerdem ist für Getränke und Imbiß gesorgt.
Verschönerungsverein 1936 e.V. Niedererbach Am Samstag, 3.,April 1993, treffen wir uns um 9.00 Uhr am Vereinsheim zu einem Arbeitseinsatz. Arbeitsgerätebitten wir mitzubringen. Für Verpflegung ist gesorgt.
Der Verschönerungsverein Niedererbach 1936 e.V. veranstaltet am Samstag, 3. Juli 1993, einen Thgesausflug nach Erfurt/Thüringen. Dazu laden wir alle interessierten Mitglieder herzlich ein. Der Preis für die Fahrt inklusive Stadtführung beträgt 25 DM/Person.
Anmeldungen, die in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt werden, können bei Hans Normann oder Lothar Henkes abgegeben werden. Wir würden uns freuen, möglichst viele Mitglieder begrüßen zu können.
_ Nomborn _
MGV »Arion« Nomborn e.V.
Die nächste Gesangstunde findet am Samstag, 3. April 1993 um 17.00 Uhr im Gasthaus Beck statt.
Die Gesangstunde am Montag, 5. April 1993, findet wie gewohnt um 18.45 Uhr im Gasthaus Beck statt.
VfR Nomborn 1920 e.V.
Am Sonntag, 4. April 1993, um 15.00 Uhr muß der VfR Nomborn beim Spitzenreiter SG Ötzingen/Leuterod antreten.
Die nächste Vorstandssitzung des VfR Nomborn findet am Mittwoch, 7. April 1993, um 19.30 Uhr im Vereinsheim statt.
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ELBERTGEMEINDEN
Sportverein Oberelbert • Fußball SG Elbert, JSG Elbert/W/H, Alte Herren Samstag, 3. April 1993
AH Oberelbert - AH Holler. 16.00 Uhr in Oberelbert
JSG Elbert B 7 - Herschbach. 15.30 Uhr in Herschbach
Sonntag, 4. April 1993
SG Elbert I - SV Nauort. 15.00 Uhr in Niederelbert
SG Elbert II - SG Horbach/Winden .. , 13.00 Uhr in Winden
Niederelbert
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld« der Ortsgemeinde Niederelbert hier: Veröffentlichung des Änderungs- / Erweiterungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 25.02.1993 den Beschluß gefaßt, in Abänderungder Beschlüsse vom 25.10.1990 und 25.07.1991 den Geltungsbereich des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld« gemäß der beistehend abgedruckten Planskizze zu ändern bzw. zu erweitern. Insbesondere werden die Parzellen 71,79,81/4 und 85/1 in Flur 15 mit in den Geltungsbereich aufgenommen.
Der Änderungs-/Erweiterungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Niederelbert, 25.03.1993 Bode
Ortsbürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld« der Ortsgemeinde Niederelbert
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seinen Sitzungen am 25.10.1990, 25.07.1991 und 25.02.1993 die Aufstellung des • Bebauungsplanes »Im Hardtfeld« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentliche zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

