Montabaur
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BUCHFINKENLAND
Gackenbach
Goldene Hochzeit
Am Samstag, dem 3. April 1993, feiern die Eheleute Martha und Alfred Ostertag das Fest ihrer Goldenen Hochzeit.
Im Namen der gesamten Bürgerschaft und des Ortsgemeinderates gratuliere ich dem Jubelpaar ganz herzlich und wünsche ihm für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute und Gesundheit.
Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Unser Dorf soll schöner werden
In seiner letzten Sitzung hat der Ortsgemeinderat beschlossen, auch im Jahre 1003 am Kreiswettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« teilzunehmen.
Das überaus erfolgreiche Abschneiden im Wettbewerb des Vorjahres bestärkte die Ratsmitglieder in ihrer Entscheidung und läßt auch im anstehenden Kreiswettbewerb wieder eine gute Plazierung erhoffen.
Die Ortsgemeinde wird bemüht sein, bis zum Besuch der Bewertungskommission weitere verschönernde und gestalterische Maßnahmen im Dorf durchzuführen.
Mit dem Bau des Pfarrheimes und der Neugestaltung der Außenanlagen der Kirche hat die Pfarrgemeinde ebenfalls schon heute positive Akzente gesetzt und zu einer Verschönerung des Ortsbildes beigetragen.
Insgesamt ist eine erfolgreiche Tfeilnahme aber nur mit der tatkräftigen Unterstützung aller Bürgerinnen und Bürger möglich; denn besondere Bedeutung findet auch die Gestaltung der privaten Grundstücke und Anlagen.
Hierbei ist besonders zu achten auf:
- die Auswahl von Bäumen, Hecken und Einfriedungen
- die Gestaltung und Pflege der Vorgärten und Hausgärten
- Blumen und Grün an Gebäuden und in Hofräumen
- die Auswahl und Vielfalt der Pflanzen nach Standortbedingungen
- die Erhaltung und Förderung von naturnahen Lebensräumen für Pflanzen und Tiere.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an mich. Sachkundige Fachkräfte der Kreisverwaltung und des Naturparks Nassau stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Die Bewertungskommission des Westerwaldkreises wird unsere Gemeinde am
Mittwoch, 2. Juni 1993
besuchen. Helfen Sie mit und machen Sie mit, dann werden unsere gemeinsamen Bemühungen sicherlich auch belohnt.
In diesem Zusammenhang weise ich noch einmal auf die bestehende Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde hin. Hiernach sind alle Grundstückseigentümer, auch Eigentümer unbebauter Grundstücke, verpflichtet, zumindest einmal wöchentlich die Bürgersteige und Straßenrinnen entlang der Grundstücke zu reinigen und von Unrat und Unkräutern zu befreien.
Weiterhin sollen Äste von Sträuchern und Bäumen, die in den Bürgersteig oder in den Straßenbereich hineinragen, bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
Ich bite diese satzungsmäßigen Pflichten zu beachten.
Weidenfeller, Ortsbürgermeister
__ Horbach __
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Jahr 1993 vom 26. März 1993 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlössen, die nach Geneh- migungdurchdie Kreis verwaltung Montabaur als Aufsichtsbe- hörde vom 22.03.1993 hiermit bekanntgemacht Wird.
_ Nr. 13/93
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993
wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 687.000 DM
in der Ausgabe auf. 687.000 DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 1.028.000 DM
in der Ausgabe auf. 1.028.000 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf . 90.000 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus
haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund. 36 DM
für den zweiten Hund. 54 DM
für jeden weiteren Hund. 72 DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 1993 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von. 90.000 DM.
5430 Montabaur, 22. März 1993 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises —
Abt. 1 Az. 029/901-10 i.A. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 5. April 1993 bis 14. April 1993 beider Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Horbach, 26. März 1993
Ortsgemeindeverwaltung Horbach Wilhelmi
(S.) Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Horbachoder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVB1. S. 104).
Spvgg Horbach
Folgende Spiele unserer Mannschaften finden am Wochenende
statt:
Freitag, 2. April 1993
AH Heiligenroth - AH Horbach . .. um 18.30 Uhr
Sonntag, 4. April 1993
Steinefrenz/W. II - Horbach/Winden I. um 15.00 Uhr
Horbach/Winden II - Elbert II .... um 13.00 Uhr in Winden Alte Herren
Am Samstag, 3. April 1993, findet das AH-Schlachtfest statt Beginn 14.00 Uhr bei unserem Alten Herrn Klaus Jung. Eine gesonderte Einladung erfolgt nicht mehr.

