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Montabaur

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BUCHFINKENLAND

Gackenbach

Goldene Hochzeit

Am Samstag, dem 3. April 1993, feiern die Eheleute Martha und Alfred Ostertag das Fest ihrer Goldenen Hochzeit.

Im Namen der gesamten Bürgerschaft und des Ortsgemein­derates gratuliere ich dem Jubelpaar ganz herzlich und wün­sche ihm für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gu­te und Gesundheit.

Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

Unser Dorf soll schöner werden

In seiner letzten Sitzung hat der Ortsgemeinderat beschlossen, auch im Jahre 1003 am Kreiswettbewerb »Unser Dorf soll schö­ner werden« teilzunehmen.

Das überaus erfolgreiche Abschneiden im Wettbewerb des Vor­jahres bestärkte die Ratsmitglieder in ihrer Entscheidung und läßt auch im anstehenden Kreiswettbewerb wieder eine gute Plazierung erhoffen.

Die Ortsgemeinde wird bemüht sein, bis zum Besuch der Bewer­tungskommission weitere verschönernde und gestalterische Maßnahmen im Dorf durchzuführen.

Mit dem Bau des Pfarrheimes und der Neugestaltung der Außenanlagen der Kirche hat die Pfarrgemeinde ebenfalls schon heute positive Akzente gesetzt und zu einer Verschöne­rung des Ortsbildes beigetragen.

Insgesamt ist eine erfolgreiche Tfeilnahme aber nur mit der tat­kräftigen Unterstützung aller Bürgerinnen und Bürger mög­lich; denn besondere Bedeutung findet auch die Gestaltung der privaten Grundstücke und Anlagen.

Hierbei ist besonders zu achten auf:

- die Auswahl von Bäumen, Hecken und Einfriedungen

- die Gestaltung und Pflege der Vorgärten und Hausgärten

- Blumen und Grün an Gebäuden und in Hofräumen

- die Auswahl und Vielfalt der Pflanzen nach Standortbedin­gungen

- die Erhaltung und Förderung von naturnahen Lebensräu­men für Pflanzen und Tiere.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an mich. Sachkundige Fachkräfte der Kreisverwaltung und des Naturparks Nassau stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Die Bewertungskommission des Westerwaldkreises wird unsere Gemeinde am

Mittwoch, 2. Juni 1993

besuchen. Helfen Sie mit und machen Sie mit, dann werden unse­re gemeinsamen Bemühungen sicherlich auch belohnt.

In diesem Zusammenhang weise ich noch einmal auf die beste­hende Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde hin. Hiernach sind alle Grundstückseigentümer, auch Eigentümer unbebauter Grundstücke, verpflichtet, zumindest einmal wö­chentlich die Bürgersteige und Straßenrinnen entlang der Grundstücke zu reinigen und von Unrat und Unkräutern zu be­freien.

Weiterhin sollen Äste von Sträuchern und Bäumen, die in den Bürgersteig oder in den Straßenbereich hineinragen, bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

Ich bite diese satzungsmäßigen Pflichten zu beachten.

Weidenfeller, Ortsbürgermeister

__ Horbach __

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Jahr 1993 vom 26. März 1993 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlössen, die nach Geneh- migungdurchdie Kreis verwaltung Montabaur als Aufsichtsbe- hörde vom 22.03.1993 hiermit bekanntgemacht Wird.

_ Nr. 13/93

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993

wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf. 687.000 DM

in der Ausgabe auf. 687.000 DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf. 1.028.000 DM

in der Ausgabe auf. 1.028.000 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf . 90.000 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­

haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund. 36 DM

für den zweiten Hund. 54 DM

für jeden weiteren Hund. 72 DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hor­bach für das Haushaltsjahr 1993 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von. 90.000 DM.

5430 Montabaur, 22. März 1993 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 i.A. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 5. April 1993 bis 14. April 1993 beider Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Horbach, 26. März 1993

Ortsgemeindeverwaltung Horbach Wilhelmi

(S.) Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntma­chung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine sol­che Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Orts­bürgermeister von Horbachoder der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVB1. S. 104).

Spvgg Horbach

Folgende Spiele unserer Mannschaften finden am Wochenende

statt:

Freitag, 2. April 1993

AH Heiligenroth - AH Horbach . .. um 18.30 Uhr

Sonntag, 4. April 1993

Steinefrenz/W. II - Horbach/Winden I. um 15.00 Uhr

Horbach/Winden II - Elbert II .... um 13.00 Uhr in Winden Alte Herren

Am Samstag, 3. April 1993, findet das AH-Schlachtfest statt Beginn 14.00 Uhr bei unserem Alten Herrn Klaus Jung. Eine ge­sonderte Einladung erfolgt nicht mehr.