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Montabaur

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Nr. 13/93

Die für die Parzelle 1/8, Flur 9, vorgesehene Nutzung als Spiel­platz entfällt. Die Parzelle 1/8 soll einer Bebauung zugeführt werden. Zu diesem Zweck wird die überbaubare Fläche ausge­wiesen.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Eitelborn, 29.03.1993 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Nörrenpfad und Im Buchen­stück« der Ortsgemeinde Eitelbom; Öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Äbs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Orts gemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung am 24.03.1993 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Nörren­pfad und Im Buchenstück« zu ändern (siehe vorstehende öffent­liche Bekanntmachung).

Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 24.03.1993 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbe­teiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.

Die Änderungsplanung einschließlich Begründungliegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 13.04. bis 13.05.1993 bis (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, wäh­rend der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsge­meinde Eitelborn schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Eitelborn, 29.03.1993 Hümmerich, Ortsbürgermeister

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Westerwald-Verein Eitelborn

Am Samstag, 3.4.1993, trifft sich um 09.00 Uhr am Tannenweg das Wegemarkierungsteam, um unter der fachkundigen Anlei­tung des Wegewartes Horst Weeke das vom Zweigverein Eitel­born betreute Wanderwegenetz, das bis nach Lahnstein reicht, für die Freizeitwanderer neu zu markieren.

Eitelborner Schützengesellschaft 1984 e.V. Ostereierschießen

Zum diesjährigen Ostereierschießen lädt die Eitelborner Schüt­zengesellschaft recht herzlich ein. Ein fröhlicher und unterhalt­samer Spaß für die ganze Familie

Wo ? Auf dem Nörreberg bei Eitelborn, im Schützenhaus. Wann ? An Palmsonntag, dem 4. April 1993, ab 14.00 Uhr be­ginnt das Schießen. Jeder Treffer auf der Glücksscheibe wird mit einem Osterei belohnt. Es besteht auch die Möglichkeit zu einem leckeren Forellen-Essen.

SG Eitelborn/Neuhäusel

Nach dem Sieg beim Tabellenführer Lützel empfängt die 1. Mannschaft am Sonntag, 4. April 1993,15.00 Uhr im Augst- Stadion einen weiteren Mitkonkurrenten auf den Meistertitel, den FC Horchheim.

Am Mittwoch, 7. April 1993,19.00 Uhr findet das Nachholspiel gegen B SC Güls statt. Das Spiel findet ebenfalls auf dem Rasen­platz im Augst-Stadion statt. Die 2. Mannschaft empfängt am Sonntag, 4. April 1993,11.00 Uhr den SV Pfaffendorf.

Kadenbach

Fundsache

Gefunden wurden zwei Schlüssel Abzuholen während der Dienstzeitstunden.

Dombo, Ortsbürgermeister

Verkehrs- und Verschönerungsverein Kadenbach e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung 1993 Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Verkehrs- und Verschönerungsvereins Kadenbach findet am 03. April 1993, um 20.00 Uhr in der Gaststätte »Zum Westerwald« statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Ehrung der verstorbenen Mit­glieder, 3. Bericht des Schriftführers, Kassenführers und der Kassenprüfer, 4. Wahl eines Wahlleiters, 5. Entlastung des Vor­standes, 6. Neuwahl des gesamten Vorstandes, 7. Wahl des Hüt­tenwartes und der Kassenprüfer, 8. Verschiedenes, 9. Schluß­wort des Vorsitzenden.

Kolpingfamilie Kadenbach Erlebnisfahrt ins Frankenland - In der Zeit vom 17.9. bis 21.9.1993 bieten wir ein attraktives An­gebot.

Die Reise kostet bei einer Tfeilnehmerzahl von 30 Personen und Unterbringung in Doppelzimmern 385,00 DM. Bei einer größe­ren Tbünehmerzahl wird der Preis noch etwas günstiger (z.B. 40 Personen = 355,00 DM). Für Einzelzimmer ist ein Aufschlag von 9,00 DM je 1hg zu zahlen.

Aus organisatorischen Gründen und nicht zuletzt auch deshalb, damit SiedieFahrt in IhreUrlaubsplanungeinbeziehen können, müssen wir die Reise möglichst schnell buchen. Wir bitten Sie daher, Ihre Anmeldung bis spätestens 30. April 1993 bei den u.a. Anschriften abzugeben.

Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 50,00 DM zu leisten. Der Restbetrag wird 3 Wochen vor Reiseantritt fällig. Anmeldungen bei Helmut Stotz, Westerwaldstraße 36, 5411 Kadenbach oder bei Heinz Jansen, Westerwaldstraße 12,5411 Kadenbach (Reiseleitung).

AH Kadenbach

Unser nächstes Spiel bestreiten wir am Samstag, dem 3. April 1993 inLaurenburg. Abfahrt 16.00 Uhr. Spielbeginn 17.00 Uhr. Hinweis:

Spiel gegen Neuhäusel am Freitag, dem 16. April 1993, um 18.30 Uhr.

_ Neuhäusel _

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergar­tenverbandes Simmern/Neuhäusel findet am

Dienstag, dem 06. April 1993, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindehauses Neuhäusel statt.