Einzelbild herunterladen

Montabaur

10

Nr. 13/93

Von der Unanfechtbarkeit ist die Ordnungsnummer 10, ausge­nommen.

Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird dieUnanfecht- barkeit hiermit bekanntgegeben.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentü­mer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grund­stücksteile ein.

Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausge­tauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile und zugewiesenen Grundstücke werden Be­standteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile.

Die Geldleistungen sind fällig.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am läge nach der Bekanntmachung in Kraft (§ 41 Abs. 4 Verwal­tungsverfahrensgesetz).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem

Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15,

5430 Montabaur

als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt Montabaur eingegangen ist.

Montabaur, den 15.03.1993 Der Vorsitzende:

(Siegel) Reichling

Verloren - gefunden

Auf einem Wiesengrundstück (Bauplatz) in der Leipziger Stra­ße wurde eine Herrenarmbanduhr der Marke »Puma« gefunden. Die Uhr hat ein Edelstahlgehäuse und ein rotbraunes Leder­band. Der Verlierer kann sie während der Dienststunden im Bür­germeisteramt abholen.

Zerfas, Ortsbürgermeister

Partnerschafts treffen

Am 24. und 25. April 1993 findet in Epineuil ein Treffen der Deutsch-Französischen Gesellschaft Montabaur-Tbnnerre statt. Hierzu sind auch Bürger von Heiligenroth eingeladen zwecks eines Treffens mit Epineuil. Wer an dieser Fahrt interes­siert ist, möge sich bitte melden bei Peter Frink, Tbl. 16306. Mit­fahrgelegenheiten bestehen evtl, mit der Deutsch-Französi­schen Gesellschaft.

Alte Herren Heiligenroth

Freitag, 2. April 1993,18.30 Uhr AH Heiligenroth - AH Hor­bach.

Sportverein Heiligenroth e.V.

Seniorenfußball

Sonntag, 4. April 1993,15.00 Uhr SV Heiligenroth - TbS Girod/Kleinholbach.

Zuschauer sind herzlich willkommen.

Hirn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

- Abteilung Handball -

An diesem Wochenende findet das letzte Spiel der Saison 1992/93 statt:

Herren, Samstag, 3. April 1993

18.00 Uhr HiS Ahrbach - GW Mendig II

Spielort: Alte Kreissporthalle Montabaur

TVeffpunkt: Alte Kreissporthalle Montabaur, um 17.00 Uhr.

Zuschauer sind natürlich wie immer herzlich willkommen.

Sonntag, 4. April 1993

15.00 Uhr Abteilungssitzung

Ort: Gaststätte »Sonnenhof«, Ruppach-Goldhausen anschlie­ßend Saisonabshcluß 1992/93.

Spielplan vom 3. bis 4.4.1993 Samstag, den 3.4.

B-Jug. JSG Ahrbach - JSG Asbach um 15.30 Uhr in Girod

Sonntag, den 4.4.

Kreisliga B SUd

SG Ahrbach-Großholbach-SV Eschelbach, um 15.00 Uhr in Großholbach oder Ruppach-Goldhausen.

Kreisliga C Süd

SG Ahrbach-Großholbach - ESV Siershahn, um 13.00 Uhr in

Ruppach-Goldhausen

Damenfußball Bundesliga

Gruppe Süd

ThS Ahrbach - FSV Frankfurt, um 14.00 Uhr in Moschheim.

1 AN RUF­SAMMELTAXI

Tel. 06485/300

Ihr AST bringt Sie von AST-Haltestelle Ruppach-Goldhausen

montags bis freitags

Ihr AST holt Sie

um 09.35 Uhr nach Boden und nach Montabaur um 17.40 Uhr nach Boden und nach Montabaur

um 21.30 Uhr nach Heiligenroth um 23.30 Uhr nach Heiligenroth

samstags

montags bis freitags

um 09.30 Uhr 1n Heiligenroth um 21.15 Uhr ln Montabaur um 21.25 Uhr in Boden um 23.15 Uhr 1n Montabaur um 23.25 Uhr ln Boden

samstags

um 10.20 Uhr nach nach

um 14.30 Uhr nach um 14.40 Uhr nach nach

um 16.15 Uhr nach um 19.15 Uhr nach um 19.30 Uhr nach nach

um 21.30 Uhr nach um 23.30 Uhr nach

Boden und

Montabaur

Heiligenroth

Boden und

Montabaur

Heiligenroth

Heiligenroth

Boden und

Montabaur

Heiligenroth

Heiligenroth

sonn- und feiertags

um 10.15 Uhr in Heiligenroth um 14.15 Uhr in Montabaur um 14.25 Uhr ln Boden um 14.35 Uhr in Heiligenroth um 16.00 Uhr in Montabaur um 16.10 Uhr in Boden um 19.00 Uhr 1n Montabaur um 19.10 Uhr in Boden um 19.25 Uhr 1n Heiligenroth um 21.15 Uhr in Montabaur um 21.25 Uhr ln Boden um 23.15 Uhr 1n Montabaur um 23.25 Uhr in Boden

um 14.30 Uhr nach Heiligenroth

um 14.40 Uhr nach Boden und

nach Montabaur

um 16.15 Uhr nach Heiligenroth

um 19.15 Uhr nach Heiligenroth

um 19.30 Uhr nach Boden und

nach Montabaur

um 21.30 Uhr nach Heiligenroth um 23.30 Uhr nach Heiligenroth

jeweils zu der von Ihnen

gewünschten HaustOre .

sonn- und feiertags

um 14.15 Uhr in Montabaur um 14.25 Uhr in Boden um 14.35 Uhr ln Heiligenroth um 16.00 Uhr in Montabaur um 16.10 Uhr in Boden um 19.00 Uhr in Montabaur um 19.10 Uhr ln Boden um 19.25 Uhr in Heiligenroth um 21.15 Uhr ln Montabaur um 21.25 Uhr ln Boden um 23.15 Uhr in Montabaur um 23.25 Uhr in Boden

an der AST-Haltestelle ab und fährt Sie bis vor Ihre Haustüre in Ruppach-Goldhausen.

Bitte das Anruf-Sammeltaxi spätestens eine halbe Stunde vor Fahrtbeginn, Tbl. 06485/300 - bestellen.

Vorbestellungen können jeweils am Vortag zwischen 18.00 und 24.00 Uhr erfolgen.

Die Fahrpreise betragen je nach Entfernung zwischen 3,00 DM und 4,50 DM. Kinder, Jugendlicheund Schwerbehinderte erhal­ten 50 % Ermäßigung.

AUGST

Eitelborn

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Nörrenpfad und Im Buchen­stück« der Ortsgemeinde Eitelborn; Veröffentlichung des Ände- rungs-ZErweiterungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB),

Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung am 24.03.1993 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Nörren­pfad und Im Buchenstück« wie folgt zu ändern: