Montabaur
10
Nr. 13/93
Von der Unanfechtbarkeit ist die Ordnungsnummer 10, ausgenommen.
Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird dieUnanfecht- barkeit hiermit bekanntgegeben.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.
Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile und zugewiesenen Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile.
Die Geldleistungen sind fällig.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am läge nach der Bekanntmachung in Kraft (§ 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem
Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15,
5430 Montabaur
als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt Montabaur eingegangen ist.
Montabaur, den 15.03.1993 Der Vorsitzende:
(Siegel) Reichling
Verloren - gefunden
Auf einem Wiesengrundstück (Bauplatz) in der Leipziger Straße wurde eine Herrenarmbanduhr der Marke »Puma« gefunden. Die Uhr hat ein Edelstahlgehäuse und ein rotbraunes Lederband. Der Verlierer kann sie während der Dienststunden im Bürgermeisteramt abholen.
Zerfas, Ortsbürgermeister
Partnerschafts treffen
Am 24. und 25. April 1993 findet in Epineuil ein Treffen der Deutsch-Französischen Gesellschaft Montabaur-Tbnnerre statt. Hierzu sind auch Bürger von Heiligenroth eingeladen zwecks eines Treffens mit Epineuil. Wer an dieser Fahrt interessiert ist, möge sich bitte melden bei Peter Frink, Tbl. 16306. Mitfahrgelegenheiten bestehen evtl, mit der Deutsch-Französischen Gesellschaft.
Alte Herren Heiligenroth
Freitag, 2. April 1993,18.30 Uhr AH Heiligenroth - AH Horbach.
Sportverein Heiligenroth e.V.
• Seniorenfußball •
Sonntag, 4. April 1993,15.00 Uhr SV Heiligenroth - TbS Girod/Kleinholbach.
Zuschauer sind herzlich willkommen.
Hirn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.
- Abteilung Handball -
An diesem Wochenende findet das letzte Spiel der Saison 1992/93 statt:
Herren, Samstag, 3. April 1993
18.00 Uhr HiS Ahrbach - GW Mendig II
Spielort: Alte Kreissporthalle Montabaur
TVeffpunkt: Alte Kreissporthalle Montabaur, um 17.00 Uhr.
Zuschauer sind natürlich wie immer herzlich willkommen.
Sonntag, 4. April 1993
15.00 Uhr Abteilungssitzung
Ort: Gaststätte »Sonnenhof«, Ruppach-Goldhausen anschließend Saisonabshcluß 1992/93.
Spielplan vom 3. bis 4.4.1993 Samstag, den 3.4.
B-Jug. JSG Ahrbach - JSG Asbach um 15.30 Uhr in Girod
Sonntag, den 4.4.
Kreisliga B SUd
SG Ahrbach-Großholbach-SV Eschelbach, um 15.00 Uhr in Großholbach oder Ruppach-Goldhausen.
Kreisliga C Süd
SG Ahrbach-Großholbach - ESV Siershahn, um 13.00 Uhr in
Ruppach-Goldhausen
Damenfußball Bundesliga
Gruppe Süd
ThS Ahrbach - FSV Frankfurt, um 14.00 Uhr in Moschheim.
1 AN RUFSAMMELTAXI
Tel. 06485/300
Ihr AST bringt Sie von AST-Haltestelle Ruppach-Goldhausen
montags bis freitags
Ihr AST holt Sie
um 09.35 Uhr nach Boden und nach Montabaur um 17.40 Uhr nach Boden und nach Montabaur
um 21.30 Uhr nach Heiligenroth um 23.30 Uhr nach Heiligenroth
samstags
montags bis freitags
um 09.30 Uhr 1n Heiligenroth um 21.15 Uhr ln Montabaur um 21.25 Uhr in Boden um 23.15 Uhr 1n Montabaur um 23.25 Uhr ln Boden
samstags
um 10.20 Uhr nach nach
um 14.30 Uhr nach um 14.40 Uhr nach nach
um 16.15 Uhr nach um 19.15 Uhr nach um 19.30 Uhr nach nach
um 21.30 Uhr nach um 23.30 Uhr nach
Boden und
Montabaur
Heiligenroth
Boden und
Montabaur
Heiligenroth
Heiligenroth
Boden und
Montabaur
Heiligenroth
Heiligenroth
sonn- und feiertags
um 10.15 Uhr in Heiligenroth um 14.15 Uhr in Montabaur um 14.25 Uhr ln Boden um 14.35 Uhr in Heiligenroth um 16.00 Uhr in Montabaur um 16.10 Uhr in Boden um 19.00 Uhr 1n Montabaur um 19.10 Uhr in Boden um 19.25 Uhr 1n Heiligenroth um 21.15 Uhr in Montabaur um 21.25 Uhr ln Boden um 23.15 Uhr 1n Montabaur um 23.25 Uhr in Boden
um 14.30 Uhr nach Heiligenroth
um 14.40 Uhr nach Boden und
nach Montabaur
um 16.15 Uhr nach Heiligenroth
um 19.15 Uhr nach Heiligenroth
um 19.30 Uhr nach Boden und
nach Montabaur
um 21.30 Uhr nach Heiligenroth um 23.30 Uhr nach Heiligenroth
jeweils zu der von Ihnen
gewünschten HaustOre .
sonn- und feiertags
um 14.15 Uhr in Montabaur um 14.25 Uhr in Boden um 14.35 Uhr ln Heiligenroth um 16.00 Uhr in Montabaur um 16.10 Uhr in Boden um 19.00 Uhr in Montabaur um 19.10 Uhr ln Boden um 19.25 Uhr in Heiligenroth um 21.15 Uhr ln Montabaur um 21.25 Uhr ln Boden um 23.15 Uhr in Montabaur um 23.25 Uhr in Boden
an der AST-Haltestelle ab und fährt Sie bis vor Ihre Haustüre in Ruppach-Goldhausen.
Bitte das Anruf-Sammeltaxi spätestens eine halbe Stunde vor Fahrtbeginn, Tbl. 06485/300 - bestellen.
Vorbestellungen können jeweils am Vortag zwischen 18.00 und 24.00 Uhr erfolgen.
Die Fahrpreise betragen je nach Entfernung zwischen 3,00 DM und 4,50 DM. Kinder, Jugendlicheund Schwerbehinderte erhalten 50 % Ermäßigung.
AUGST
Eitelborn
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Nörrenpfad und Im Buchenstück« der Ortsgemeinde Eitelborn; Veröffentlichung des Ände- rungs-ZErweiterungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB),
Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung am 24.03.1993 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Nörrenpfad und Im Buchenstück« wie folgt zu ändern:

