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Montabaur

16

Nr. 11/93

Prozentanteil: 4. Umlagen

1992 1993

59,13 v.H.

Gewerbesteuer-

umlage 46.550 DM 25.085 DM

Umlage an das

Land 6.500 DM 7.800 DM

Finanzausgleichs­umlage 0 DM 600 DM

Kreisumlage 403.600 DM 479.385 DM

Verbandsgemeinde­umlage 429.000 DM 479.385 DM

./. 21.465 DM

+ 1.300 DM

+ 600 DM

+ 75.785 DM

+ 50.385 DM

885.650 DM 992.255 DM + 106.605 DM Die Gewerbesteuerumlage reduziert sich zum einen aufgrund des geringeren Aufkommens gegenüber dem Vorjahr und zum anderen durch die Senkung des Umlagesatzes als positive Aus­wirkung des Steueränderungsgesetzes.

Infolge einer sich positiv verändernden Umlagegrundlage er­höht sich die Umlage an das Land »Fonds Deutsche Einheit«. Als Auswirkung des sich noch im Gesetzgebungsverfahren be­findlichen neuen Finanzausgleichsgesetzes sind bei der Ortsge­meinde Niederelbert Mittel für die Zahlung einer Finanzaus­gleichsumlage zu veranschlagen. Diese Umlage soll einen Bruchteil der über dem Landesdurchschnitt liegenden Steuer­kraft steuerstärkerer kommunaler Gebietskörperschaften ab­schöpfen zugunsten steuerschwächerer Kommunen.

Die Erhöhung der Umlagegrundlage 1992 1993

1.408.878 DM 1.260.876 DM + 148.002 DM ist eine Ursache der Steigerungen bei der Kreis- und Verbands­gemeindeumlage. Ein weiterer spezieller Steigerungsgrund ist beider Kreisumlage die Anhebung des Umlagesatzes auf 34 v.H.

Prozentanteil

5. Zuführung zum Vermögenshaushalt 3,93 v.H.

1992 1993

170.000 DM 66.000 DM

(./. 104.000 DM)

Die zuvor erläuterten Ausgabenbereiche haben im Endergebnis Ausgabensteigerungen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Diese Entwicklung spiegelt sich letztlich in dem Zuführungsbe­trag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 66.000 DM wider. Die echte freie Finanzspitze der Ortsgemeinde, welche die dau­ernde Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt, errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen und den als einmalig anzusehenden Sachkosten für Umlegungsverfah­ren mit Ü 94.000 DM.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 30.4.1992 beschlossene Investi­tionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus erge­benden Maßnahmen und Ausgaben bestimmen daher das Volu­men.

Für die folgenden Vorhaben und Ausgaben sind entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt.

1 .

Anschaffung von Gegenständen

für das Rathaus

3.000 DM

2.

Außenrenovierung des Rathauses

20.000 DM

3.

Aufhängevorrichtung für eine Glocke

5.000 DM

4.

Ausbau von Kinderspielplätzen

25.000 DM

5.

Herrichtung eines Trainingsspiel

feldes

9.000 DM

6.

Regulierung des Bachlaufes

6.000 DM

7.

Dorfanger und Fußweg

7.500 DM

8.

Augleichszahlungen im Rahmen

von Umlegungsverfahren

180.000 DM

9.

Zuweisungen für Dorferneuerungs­

maßnahmen

5.000 DM

10.

Erwerb von Straßenparzellen

1.000 DM

11.

Erschließung Stichweg Hollerer Straße

einschl. Straßenoberflächenentwässerungs­

anteil

64.500 DM

12.

Ausbau Äußerer Weg (Grunderwerb)

4.500 DM

13.

Erschließung Stockland

(Eingrünung)

20.000 DM

14.

Ausbau der Wiesenstraße/Brücke

einschl. Straßenoberflächenentwässerungs­

anteil

405.000 DM

Damit für dieses Vorhaben im Haushaltsjahr 1993 die Gesamt­auftragsvergabe vorgenommen werden kann, sind Verpflich­tungsermächtigungen in Höhe von 141.861 DM veranschlagt.

15. Ausbau der Südstraße einschl.

Straßenoberflächenentwässerungs­anteil 293.000 DM

Damit für dieses Vorhaben im Haushaltsjahr 1993 die Gesamt­auftragsvergabe vorgenommen werden kann, sind Verpflich­tungsermächtigungen in Höhe von 179.000 DM veranschlagt.

16. Ausbau Bürgersteige L 327

(Grunderwerb)

25.000 DM

17.

Ausbau der Nord- und Oststraße (Planungskosten)

10.000 DM

18.

Straßenbeleuchtungserweiterung

13.000 DM

19.

Anschaffung von Bänken auf dem Friedhof

2.000 DM

20.

Räumung eines Grabfeldes

15.000 DM

21.

Friedhofserweiterung

(Planungskosten)

5.000 DM

22.

Aufstellung von Dorfeingangstafeln

10.000 DM

23.

Anschaffung eines Rasenmähers

3.000 DM

24.

Ausbau von Wirtschaftswegen

25.000 DM

25.

Anpflanzung von Bäumen/Hecken

5.000 DM

26.

Erwerb von Grundstücken

30.000 DM

27.

Zuführung zur allgemeinen Rücklage (Planabrundungsbetrag)

300 DM

28.

Tilgung von Krediten an private Unternehmen

2.200 DM

Die Ortsgemeinde Niederelbert beteiligt sich an den Ausbauko­sten des RadVFußweges Niederelbert Montabaur. Hierzu sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 65.000 DM veran­schlagt.

Die Finanzierung dieses umfangreichen Ausgabenkataloges er­folgt durch die nachfolgenden Einnahmen:

1 .

Zuweisung für den Ausbau von Kinderspielplätzen

2.100 DM

2.

Ausgleichszahlungen von Beteiligten der Umlegungsverfahren

70.000 DM

3.

Erschließungs- und Ausbaubeiträge - siehe Seite 75 -

531.000 DM

4.

Zuweisungen des Landes zum Ausbau von Gemeindestraßen- s. Seite 76 -

369.000 DM

5.

Zuweisung des Landes zum Wirtschaftswegebau

15.000 DM

6.

Zuweisung vom Naturpark Nassau zur Anpflanzung von Bäumen

4.000 DM

7.

Grundstückserlöse

3.520 DM

8.

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

66.000 DM

9.

Entnahme aus der allgem. Rücklage

133.380 DM

Ausblick 1994 -1996

Neben dem Bau von Ortsstraßen bilden der Ausbau von Kinder­spielplätzen, die Friedhofserweiterung, die Anschaffung von Geräten, der Wirtschaftswegebau sowie die Errichtung einer Grillhütte die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre

Die Finanzplanung, sie gibt Aufschluß über die Finanzierung, weist eine Realisierung der Vorhaben aus, jedoch wird das Enga­gement der Ortsgemeinde begleitet durch erhebliche Neuver­schuldungen in den kommenden Jahren. Durch Veränderungen des Investitionsprogrammes kann hier korrigierend eingewirkt werden.

Die Entwicklung der freien Finanzspitze für den Zeitraum 1994 -1996 berücksichtigt die Folgekosten aus den Neu Verschuldun­gen

1994- Ü 116.000 DM

1995- Ü 66.000 DM

1996- Ü 63.000 DM

Vergabe von Aufträgen

Jeweils einstimmig wurden vom Ortsgemeinderat folgende Auf­träge vergeben:

a) Die Südstraße (verlaufend von der Hauptstraße bis zur Heckenwiesenstraße) soll ausgebaut werden.

Der Ortsgemeinderat beschloß vorbehaltlich der Gewäh­rung eines Zuschusses nach dem Gemeindeverkehrsfinan­zierungsgesetz, den Auftrag für dieses Bauvorhaben an den günstigsten Anbieter zu vergeben.