Montabaur
Nr. 11/93
m
ELBERTGEMEINDEN
Niederelbert
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 25.02.1993
Haushaltsplan/Haushaltssatzüng 1993 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1993 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltunghatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1993, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
EinnahmenAusgaben.je 1.678.000 DM
Vermögenshaushalt
EinnahmenAugaben. je 1.194.000 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1993 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A. 220 %
Grundsteuer B. 240 %
Gewerbesteuer. 300 %
Die Hundesteuer beträgt für
den 1. Hund. 50,00 DM
den 2. Hund. 100,00 DM
jeden weiteren Hund. 150,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haüshaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1993 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
Rückblickend auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1992 darf man die nachfolgenden erfreulichen Feststellungen treffen:
1. Die ursprünglich vorgesehene Neuverschuldung (37.660,-- DM) wird nicht eintreten.
2. Zum Jahresende wird ein Rücklagenbestand von rd. 140.000,-- DM erwartet. Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1991 von rd. 334.000,- DM erfolgt eine Entnahme von 194.000,-- DM. Diese Entnahme liegt um 116.000,-- DM unter dem ursprünglichen Plansoll.
3. Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde Niederelbert beläuft sich zum Jahresende 1992 auf 4.400,-DM. Hieraus resultiert eine Pro-Kopf-Verschuldung von 2,58 DM, die deutlich unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 524,-- DM liegt.
Der positive Verlauf der Haushalts Wirtschaft 1992 ist geprägt von Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und beim Einkommensteueranteil sowie von Investitionsverlagerungen auf kommende Jahre.
Die finanzielle Ausgangssituation ist somit denkbar günstiger, als dies die Zahlen des Haushaltes 1992 erwarten lassen konnten.
Haushalt 1993
Das Gesamtvolumen des Etats 1993 beläuft sichauf 2.872.000,-- DM. Den Festsetzungen des § 1 der Haushältssatzung ist zu entnehmen, daß auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.678.000,-- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 1.194.000,-- DM entfallen.
Da keine Kredite zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben benötigt werden, erübrigt sich deren Festsetzung. Um aber im Haushaltsjahr 1993 noch Auftragsvergaben (Straßenbaumaßnahmen) vornehmen zu können, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 385.861,-- DM veranschlagt bzw. festzusetzen - siehe § 2 der Haushaltssatzung.
Die Höhe der Steuersätze zur Erhebung der Gemeindesteuern erfolgt in § 3 der Haushaltssatzung.
Die Steuersätze verändern sich gegenüber dem Vorjahr nicht. Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 1.668.000,-- DM um 10.000," DM auf 1.678.000,-- DM, was einer Steigerung von 0,60 v.H. gleichkommt.
Im Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes verursa
chen hauptsächlich die Mehreinnahmen bei den Steuern den Volumensanstieg.
Die Einnahmen des Unterabschnittes 9000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - erbringen mit 85,25 v.H. den Löwenanteil der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes. Die Einnahmenentwicklung des zuvor erwähnten Unterabschnittes verdeutlicht die folgende Übersicht:
1992 1993
Grundsteuer A 3.650 DM 3.650 DM — DM
Grundsteuer B 138.000 DM 142.500 DM + 4.500 DM
Gewerbesteuer 245.000 DM 215.000 DM ./. 30.000 DM
Einkommensteueranteil 969.000 DM 1.046.000 DM + 77.000 DM
Hundesteuer 5.200 DM 5.200 DM — DM
Sonst, steuerähnl.
Einnahmen 17.921DM 17.921DM -DM
Umlageerstattung
vom Land 200 DM 0 DM ./. 200 DM
Zinseinnahmen 200 DM 200 DM — DM
1.379.171 DM 1.430.471 DM + 51.300 DM Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1993. Außerdem sind die teilweise negativen Auswirkungen aus dem Steueränderungsgesetz (Anhebung des Freibetrages beim Gewerbeertrag) zu berücksichtigen. Die positive Tfendenz beim Einkommensteueranteil ist als Konsequenz eines bedeutend höheren Steueraufkommens anzusehen, welches zur Verteilung ansteht und an dem die Ortsgemeinde partizipiert. Der Einkommensteueranteil ist für die Ortsgemeinde die bedeutendste und konstanteste Einnahme auf Jahre hinaus. Schlüsselzuweisungen erhält die Ortsgemeinde nicht, da die eigene örtliche Steuer kraft über dem anrechenbaren Landesdurchschnitt liegt.
Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie folgt zusammen:
Erstattungen. 1,08 v.H.
Gebühren. 0,84 v.H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten. 8,41 v.H.
Pachten und sonst. Verwaltungsund Betriebseinnahmen. 4,42 v.H.
(Konzessionsabgaben, Zinsen etc)
Erkennbar wird, daß diese Einnahmenpositionen einzeln für sich betrachtet von untergeordneter Bedeutung sind.
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungs werten des Vorj ahres, auf Berechnungen und beinhalten die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, wie sich die einzelnen Ausgaben, nach Ausgabearten gegliedert, gegenüber dem Vorjahr verändern und welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
Prozentanteil
1. Personalausgaben 14,24 v.H.
1992 1993
220.000 DM 239.000 DM
(+ 19.000 DM)
Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr beruht auf dem linearen Lohnanstieg und auf dem vermehrten Einsatz von Aushilfskräften in der Ortsgemeindc
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben 20,56 v.H.
1992 1993
356.000 DM 345.000 DM
(./. 11.000 DM)
Einsparungen bei der laufenden Straßenunterhaltung sowie geringere Sachausgaben im Forst (8550.5170 und 8550.5180) verursachen hauptsächlich diese Entwicklung.
Prozentanteil
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder
ähnliche Einrichtungen 2,15 v.H.
1992 1993
35.000 DM 36.000 DM
(+ 1.000 DM)
Ein höherer Personalkostenanteil für den Kindergarten sowie erhöhte Aufwendungen beim Altentag rufen diese geringe Steigerung hervor.

