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Montabaur

5. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 261.000 DM

6. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 200 DM

- Planabrundungsbetrag -

Ausblick 1994 1996

Die Fertigstellung des Dor fplatzes, die Erweiterung des Kinder­gartens, die Ortsdurchgrünung, der Umbau von Gemeindestra­ßen, die Fertigstellung »Auf der Höh», die Errichtung einer Ge­denktafel, der Bau eines Kinderspielplatzesi, der Wanderwege- bau, der Ausbau des Schulweges, die Erschließung »In der Au«, der Wirtschaftswegebau sowie die Erschließung »Weiherweg« bilden die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre. Die mittelfristige Finanzplanung signalisiert eine Realisierung aller Vorhaben.

Haushaltsrechnung 1991 beschlossen und Entlastung erteilt Im Januar dieses Jahres tagte der Rechnungsprüfungsaus­schuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeu­gen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuß festge­stellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1991 abgeschlos­sen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 25.02.1993 er­klärt.

Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordne­ten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbands­gemeinde für das Haushaltsjahr 1991 Entlastung erteilt. Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1991 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in diesem Wochen­blatt zur Kenntnis gegeben.

Landespflegerischer Planungsbeitrag zum Bebauungsplan »Auf der Höh - 2. Erweiterung« zugestimmt Im Beisein von Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. Erh. Wilhelm stimmte der Ortsgemeinderat dem landespflegerischen Pla­nungsbeitrag zum Bebauunsplan »Auf der Höh - 2. Erweite­rung« mehrheitlich zu. Der Planungsbeitrag sieht u.a. Maßnah­men zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie die Anpflanzung von Bäumen und Sträu- chern und sonstigen Bepflanzungen vor.

Weitere Entscheidungen des Rates

Jeweils einstimmig wurden folgende Beschlüsse gefaßt:

- der Weiterbeschäftigung eines 3. Waldarbeiters wurde unter der Voraussetzung zugestimmt, daß die anderen Augstge­meinden ebenfalls zustimmen

- der kath. Kirchengemeinde soll anl. des 40jährigen Jubi­läums des Kirchenbaues und zur Einweihung einer dritten Glocke ein Geldgeschenk in Höhe von 400 DM überreicht werden

- die anstehende Straßenführung der beiden Baugebiete »Auf der Höh - 2. und 3. Erweiterung« soll die Bezeichnung »Auf der Höh« erhalten

- für die gemeindeeigene Schutzhütte »Schauinsland« wurde eine Benutzungsordnung verabschiedet

- mit den Rohbauarbeiten für den Kindergartenanbau wurde eine Baufirma beauftragt; die Kosten hierfür belaufen sich auf 179.050,75 DM.

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 25.2.1993 der Ortsgemeinde Kaden­bach für das Haushaltsjahr 1991

I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des

Ergebnisses:

Soll-Einnahmen

1.177.489,98

306.659,40

1.484.149,38

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

1.177.489,98

306.659,40

1.484.149,38

Soll-Ausgaben

1.177.489,98

306.659,40

1.484.149,38

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben 1.177.489,98 306.659,40

Nr. 10/93

1.484.149,38

Überschuß/Fehlbetrag

Festgestellt:

Montabaur, 3.4.1992

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch

I. Beigeordneter

II.

Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1991 aufge­stellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird be­schlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 1991 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehr­ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

An der Beschlußfassungnehmen Ortsbürgermeister Dombo so­wie die Beigeordneten gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.

III.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 15.03. bis 24.03.1993 bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Kadenbach, 4.3.1993 (SJDombo

Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach

für das Jahr 1993 vom 05. März 1993

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die KreisverwaltungMontabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 2. März 1993 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf. 1.385.000,00 DM

in der Ausgabe auf. 1.385.000,00 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 909.000,00 DM

in der Ausgabe auf. 909.000,00 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,00 DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf. 461.167,00 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­

haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A). 220 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v. H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v. H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund. 50,00 DM

für den zweiten Hund. 75,00 DM

für jeden weiteren Hund . 100,00 DM