Montabaur
5. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 261.000 DM
6. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 200 DM
- Planabrundungsbetrag -
Ausblick 1994 ■ 1996
Die Fertigstellung des Dor fplatzes, die Erweiterung des Kindergartens, die Ortsdurchgrünung, der Umbau von Gemeindestraßen, die Fertigstellung »Auf der Höh», die Errichtung einer Gedenktafel, der Bau eines Kinderspielplatzesi, der Wanderwege- bau, der Ausbau des Schulweges, die Erschließung »In der Au«, der Wirtschaftswegebau sowie die Erschließung »Weiherweg« bilden die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre. Die mittelfristige Finanzplanung signalisiert eine Realisierung aller Vorhaben.
Haushaltsrechnung 1991 beschlossen und Entlastung erteilt Im Januar dieses Jahres tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1991 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 25.02.1993 erklärt.
Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1991 Entlastung erteilt. Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1991 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in diesem Wochenblatt zur Kenntnis gegeben.
Landespflegerischer Planungsbeitrag zum Bebauungsplan »Auf der Höh - 2. Erweiterung« zugestimmt Im Beisein von Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. Erh. Wilhelm stimmte der Ortsgemeinderat dem landespflegerischen Planungsbeitrag zum Bebauunsplan »Auf der Höh - 2. Erweiterung« mehrheitlich zu. Der Planungsbeitrag sieht u.a. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie die Anpflanzung von Bäumen und Sträu- chern und sonstigen Bepflanzungen vor.
Weitere Entscheidungen des Rates
Jeweils einstimmig wurden folgende Beschlüsse gefaßt:
- der Weiterbeschäftigung eines 3. Waldarbeiters wurde unter der Voraussetzung zugestimmt, daß die anderen Augstgemeinden ebenfalls zustimmen
- der kath. Kirchengemeinde soll anl. des 40jährigen Jubiläums des Kirchenbaues und zur Einweihung einer dritten Glocke ein Geldgeschenk in Höhe von 400 DM überreicht werden
- die anstehende Straßenführung der beiden Baugebiete »Auf der Höh - 2. und 3. Erweiterung« soll die Bezeichnung »Auf der Höh« erhalten
- für die gemeindeeigene Schutzhütte »Schauinsland« wurde eine Benutzungsordnung verabschiedet
- mit den Rohbauarbeiten für den Kindergartenanbau wurde eine Baufirma beauftragt; die Kosten hierfür belaufen sich auf 179.050,75 DM.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 25.2.1993 der Ortsgemeinde Kadenbach für das Haushaltsjahr 1991
I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des
Ergebnisses:
Soll-Einnahmen
1.177.489,98
306.659,40
1.484.149,38
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
1.177.489,98
306.659,40
1.484.149,38
Soll-Ausgaben
1.177.489,98
306.659,40
1.484.149,38
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 1.177.489,98 306.659,40
Nr. 10/93
1.484.149,38
Überschuß/Fehlbetrag
Festgestellt:
Montabaur, 3.4.1992
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch
I. Beigeordneter
II.
Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1991 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1991 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
An der Beschlußfassungnehmen Ortsbürgermeister Dombo sowie die Beigeordneten gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.
III.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 15.03. bis 24.03.1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Kadenbach, 4.3.1993 (SJDombo
Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach
für das Jahr 1993 vom 05. März 1993
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die KreisverwaltungMontabaur als Aufsichtsbehörde vom 2. März 1993 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf. 1.385.000,00 DM
in der Ausgabe auf. 1.385.000,00 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 909.000,00 DM
in der Ausgabe auf. 909.000,00 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,00 DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf. 461.167,00 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus
haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A). 220 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v. H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v. H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund. 50,00 DM
für den zweiten Hund. 75,00 DM
für jeden weiteren Hund . 100,00 DM

