Montabaur
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Nr. 10/93
Hundesteuer 3.200 DM
Sonst. steuerähnL Einnahmen 7.812 DM
Schlüsselzuweisungen 84.400 DM
Umlageerstattung vom Land 100 DM
Zinseinnahmen 200 DM
3.200 DM 7.812 DM
322.000 DM + 237.600 DM
0 DM./. 100 DM
200 DM
715.112 DM 1.251.612 DM + 536.500 DM Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1993. Ein negatives Aufkommen wie in 1992 bedingt durch Rückzahlungen wird in 1993 nicht erwartet. Die Prognose im Vorbericht des Haushaltsplanes 1992 wird somit bestätigt.
Außerdem sind die Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes berücksichtigt. Die positive Tfendenz beim Einkommensteueranteil ist als Konsequenz eines bedeutend höheren Steueraufkommens anzusehen, welches zur Verteilung ansteht und an dem die Ortsgemeinde partizipiert. Der Einkommensteueranteil ist für die Ortsgemeinde die bedeutendste und konstanteste Einnahme auf Jahre hinaus.
Der Rückgang der örtlichen Steuerkraft 1992 1993
862.398 DM 702.692 DM ./. 159.706 DM bewirkt den immensen Zuwachs bei den Schlüsselzuweisungen. Durch das Plus bei den Schlüsselzuweisungen wird der Einnahmeausfall des Jahres 1992 bei der Gewerbesteuer kompensiert. Die Funktion des Finanzausgleichsgesetzes kommt somit voll zur Geltung.
Das Gesamteinnahmen-Soll des zuvor erläuterten Unterabschnittes in Höhe von 1.251.612 DM bildet mit 90,38 v.H. die Haupteinnahme des Verwaltungshaushaltes. Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich aus den folgenden Po
sitionen zusammen:
Erstattungen. 1,45 v.H.
Gebühren. 0,87 v.H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten. 3,40 v.H.
Pachten und sonst. Verwaltungsund Betriebseinnahmen
Sonstige Finanzeinnahmen. 3,90 v.H.
(Konzessionsabgaben, Zinsen etc.)
Die Ansätze für die laufenden und ständig wiederkehrenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, wie sich die einzelnen Ausgaben, nach Ausgabearten gegliedert, gegenüber dem Vorjahr verändern und welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
Prozentanteil 1993
1. Personalausgaben 9,46 v.H.
1992 1993
130.000 DM 131.000 DM
(./. 9.000 DM)
Die Hauptursache des Rückganges bei den Personalkosten sind geringere Lohnkosten im Forstetat gegenüber 1992.
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben 14,22 v.H.
1992 1993
172.000 DM 197.000 DM
(+ 25.000 DM)
Der Anstiegbei den Sachausgaben wird verursacht durch höhere Planungs- und Vermessungskosten.
Prozentanteil 1993
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtungen 2,31 v.H.
1992 1993
31.000 DM 32.000 DM
(+ 1.000 DM)
Die geringfügige Steigerung beruht auf höheren Zuschußzah- lungen (Zinszahlung Tfennisverein).
4. Umlagen
1992 1993
51,08 v.H.
Gewerbesteuerumlage./.
36.860 DM 5.250 DM 4- 42.110 DM
Umlage an das
Land 6.000 DM 5.240 DM./. 760 DM
Kreisumlage 302.985 DM 348.440 DM + 45.455 DM Verbandsgemeindeumlage 322.000 DM 348.440 DM + 26.440 DM
594.125 DM 707.370 DM + 113.245 DM
Durch das höhere Gewerbesteueraufkommen erhöht sich die Gewerbesteuerumlage entsprechend. Durch das Inkrafttreten des Steueränderungsgesetzes (Senkung des Gewerbesteuerumlagesatzes) wird jedoch dieser Anstieg begrenzt. Der Anstieg bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage beruht zum einen auf dem Anwachsen der Umlagegrundlage:
1992 1993
948.106 DM 1.024.814 DM + 76.708 DM sowie bei der Kreisumlage auf der Anhebung des Umlagesatzes auf 34 Prozent.
Der Umlagebetrag an das Land »Fonds Deutsche Einheit« vermindert sich aufgrund niedrigerer Umlagegrundlagen.
5. Zinsausgaben 4,08 v.H.
1992 1993
55.492 DM 56.470 DM
(+ 978 DM)
Aufgrund des veränderten Zinsgefüges am Kreditmarkt steigen die Zinsausgaben unwesentlich an.
Prozentanteil 1993
6. Zuführung zum Vermögenshaushalt 18,85 v.H.
1992 1993
13.000 DM 261.000 DM
(+ 248.000 DM)
An dem Zuführungsbetrag des Jahres 1993 wird die positive Entwicklung des Verwaltungshaushaltes deutlich. Während im Haushaltsjahr 1992 noch ein Betrag von 146.000 DM vom Vermögenshaushalt benötigt wurde, um den Verwaltungshaushalt auszugleichen, ist es der Ortsgemeinde in 1993 möglich, dem Vermögenshaushalt erhebliche freie Mittel zuführen zu können. Auf diepositiveEinnahmenentwicklungimBereichder Steuern und allgemeinen Zuweisungen muß in diesem Zusammenhang nochmals hingewiesen werden.
Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Kadenbach, Spiegelbild der dauernden Leistungsfähigkeit, errechnet sich mit Ü 251.000 DM. Sie ist als gut zu bezeichnen.
Vermögenshaushalt
Das Volumen des Vermögenshaushaltes beläuft sich auf 909.000 DM. DavondiesemBetrag 100.000 DM auf die Abwicklung des voraussichtlichen Soll-Fehlbetrages 1992 und 10.089 DM für ordentliche Tilgungsleistungen benötigt werden, verbleiben für rein investive Ausgaben und eine Rücklagenzuführung 798.911 DM.
Die nachfolgende Übersicht (Investitionsprogramm der Ortsgemeinde) gibt Auskunft, wofür dieses Geld im einzelnen Verwendung finden soll:
1. Umbau Gemeindehaus 5.000 DM
2. Kindergartenerweiterung 520.000 DM
3. Erwerb von Straßenparzellen 1.000 DM
4. Umbau von Gemeindestraßen 5.000 DM
5. Erschließung »Auf der Höh« einschl.
Straßenoberflächenentwässerungsanteil (Erweiterung) 72.000 DM
6. Bau einer Garage 1.000 DM
7. Ausbau von Wirtschaftswegen 3.000 DM
8. Umbau des Schulgebäudes 185.000 DM
9. Rücklagenzuführung 6.911 DM
Finanziert werden alle Ausgaben durch die folgenden Einnahmen:
1. Zuweisung des Kreises zur Erweiterung des Kindergartens
2. Erschließungsbeiträge »Auf der Höh«
3. Einnahmen aus dem Verkauf von Grundstücken
4. Investitionsschlüsselzuweisungen
180.000 DM 60.000 DM
400.000 DM 7.800 DM

