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Montabaur

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Nr. 10/93

Hundesteuer 3.200 DM

Sonst. steuerähnL Einnahmen 7.812 DM

Schlüsselzu­weisungen 84.400 DM

Umlageerstattung vom Land 100 DM

Zinseinnahmen 200 DM

3.200 DM 7.812 DM

322.000 DM + 237.600 DM

0 DM./. 100 DM

200 DM

715.112 DM 1.251.612 DM + 536.500 DM Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grund­steuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlun­gen für das Haushaltsjahr 1993. Ein negatives Aufkommen wie in 1992 bedingt durch Rückzahlungen wird in 1993 nicht erwar­tet. Die Prognose im Vorbericht des Haushaltsplanes 1992 wird somit bestätigt.

Außerdem sind die Auswirkungen des Steueränderungsgeset­zes berücksichtigt. Die positive Tfendenz beim Einkommensteu­eranteil ist als Konsequenz eines bedeutend höheren Steuerauf­kommens anzusehen, welches zur Verteilung ansteht und an dem die Ortsgemeinde partizipiert. Der Einkommensteueran­teil ist für die Ortsgemeinde die bedeutendste und konstanteste Einnahme auf Jahre hinaus.

Der Rückgang der örtlichen Steuerkraft 1992 1993

862.398 DM 702.692 DM ./. 159.706 DM bewirkt den immensen Zuwachs bei den Schlüsselzuweisungen. Durch das Plus bei den Schlüsselzuweisungen wird der Einnah­meausfall des Jahres 1992 bei der Gewerbesteuer kompensiert. Die Funktion des Finanzausgleichsgesetzes kommt somit voll zur Geltung.

Das Gesamteinnahmen-Soll des zuvor erläuterten Unterab­schnittes in Höhe von 1.251.612 DM bildet mit 90,38 v.H. die Haupteinnahme des Verwaltungshaushaltes. Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich aus den folgenden Po­

sitionen zusammen:

Erstattungen. 1,45 v.H.

Gebühren. 0,87 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten. 3,40 v.H.

Pachten und sonst. Verwaltungs­und Betriebseinnahmen

Sonstige Finanzeinnahmen. 3,90 v.H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen etc.)

Die Ansätze für die laufenden und ständig wiederkehrenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfah­rungswerten des Vorjahres oder sind aufgrund von Berechnun­gen ermittelt worden.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, wie sich die einzelnen Ausgaben, nach Ausgabearten gegliedert, gegenüber dem Vor­jahr verändern und welchen prozentualen Anteil sie an den Ge­samtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:

Prozentanteil 1993

1. Personalausgaben 9,46 v.H.

1992 1993

130.000 DM 131.000 DM

(./. 9.000 DM)

Die Hauptursache des Rückganges bei den Personalkosten sind geringere Lohnkosten im Forstetat gegenüber 1992.

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben 14,22 v.H.

1992 1993

172.000 DM 197.000 DM

(+ 25.000 DM)

Der Anstiegbei den Sachausgaben wird verursacht durch höhe­re Planungs- und Vermessungskosten.

Prozentanteil 1993

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtungen 2,31 v.H.

1992 1993

31.000 DM 32.000 DM

(+ 1.000 DM)

Die geringfügige Steigerung beruht auf höheren Zuschußzah- lungen (Zinszahlung Tfennisverein).

4. Umlagen

1992 1993

51,08 v.H.

Gewerbesteuerumlage./.

36.860 DM 5.250 DM 4- 42.110 DM

Umlage an das

Land 6.000 DM 5.240 DM./. 760 DM

Kreisumlage 302.985 DM 348.440 DM + 45.455 DM Verbandsgemeinde­umlage 322.000 DM 348.440 DM + 26.440 DM

594.125 DM 707.370 DM + 113.245 DM

Durch das höhere Gewerbesteueraufkommen erhöht sich die Gewerbesteuerumlage entsprechend. Durch das Inkrafttreten des Steueränderungsgesetzes (Senkung des Gewerbesteuerum­lagesatzes) wird jedoch dieser Anstieg begrenzt. Der Anstieg bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage beruht zum einen auf dem Anwachsen der Umlagegrundlage:

1992 1993

948.106 DM 1.024.814 DM + 76.708 DM sowie bei der Kreisumlage auf der Anhebung des Umlagesatzes auf 34 Prozent.

Der Umlagebetrag an das Land »Fonds Deutsche Einheit« ver­mindert sich aufgrund niedrigerer Umlagegrundlagen.

5. Zinsausgaben 4,08 v.H.

1992 1993

55.492 DM 56.470 DM

(+ 978 DM)

Aufgrund des veränderten Zinsgefüges am Kreditmarkt steigen die Zinsausgaben unwesentlich an.

Prozentanteil 1993

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt 18,85 v.H.

1992 1993

13.000 DM 261.000 DM

(+ 248.000 DM)

An dem Zuführungsbetrag des Jahres 1993 wird die positive Entwicklung des Verwaltungshaushaltes deutlich. Während im Haushaltsjahr 1992 noch ein Betrag von 146.000 DM vom Ver­mögenshaushalt benötigt wurde, um den Verwaltungshaushalt auszugleichen, ist es der Ortsgemeinde in 1993 möglich, dem Vermögenshaushalt erhebliche freie Mittel zuführen zu können. Auf diepositiveEinnahmenentwicklungimBereichder Steuern und allgemeinen Zuweisungen muß in diesem Zusammenhang nochmals hingewiesen werden.

Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Kadenbach, Spiegel­bild der dauernden Leistungsfähigkeit, errechnet sich mit Ü 251.000 DM. Sie ist als gut zu bezeichnen.

Vermögenshaushalt

Das Volumen des Vermögenshaushaltes beläuft sich auf 909.000 DM. DavondiesemBetrag 100.000 DM auf die Abwick­lung des voraussichtlichen Soll-Fehlbetrages 1992 und 10.089 DM für ordentliche Tilgungsleistungen benötigt werden, ver­bleiben für rein investive Ausgaben und eine Rücklagenzufüh­rung 798.911 DM.

Die nachfolgende Übersicht (Investitionsprogramm der Orts­gemeinde) gibt Auskunft, wofür dieses Geld im einzelnen Ver­wendung finden soll:

1. Umbau Gemeindehaus 5.000 DM

2. Kindergartenerweiterung 520.000 DM

3. Erwerb von Straßenparzellen 1.000 DM

4. Umbau von Gemeindestraßen 5.000 DM

5. Erschließung »Auf der Höh« einschl.

Straßenoberflächenentwässerungsanteil (Erweiterung) 72.000 DM

6. Bau einer Garage 1.000 DM

7. Ausbau von Wirtschaftswegen 3.000 DM

8. Umbau des Schulgebäudes 185.000 DM

9. Rücklagenzuführung 6.911 DM

Finanziert werden alle Ausgaben durch die folgenden Einnah­men:

1. Zuweisung des Kreises zur Erweiterung des Kindergartens

2. Erschließungsbeiträge »Auf der Höh«

3. Einnahmen aus dem Verkauf von Grundstücken

4. Investitionsschlüsselzuweisungen

180.000 DM 60.000 DM

400.000 DM 7.800 DM