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Montabaur

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Nr. 9/93

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Gacken­bach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gel­tend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8. April 1991 (GVB1. S. 104).

Fin anzhil fengewährung im Naturpark Nassau

Neben den Finanzhilfen, die der Naturpark Nassau den Kom­munen in seinem Geltungsbereich für die verschiedensten Maß­nahmen gewährt, ist auch eine

Finanzhilfe für private Maßnahmen

möglich.

Möchten Sie im Außenbereich (nicht innerhalb der bebauter Ortslage) Baum- und Strauchpflanzungen vornehmen, so kann die Beschaffung des Pflanzmaterials und der Verankerungen mit 80 % aus Mitteln des Naturpark Nassau gefördert werden. Zu den förderungswürdigen Maßnahmen zählen insbesondere

die Anpflanzung von Obstbäumen,

die Anlage von Streuobstwiesen,

die Anlage von Vogelschutz- und Windschutzgehölzen.

Zu beachten ist, daß ausschließlich standortgerechtes Pflanz­material verwandt werden muß. Eine spätere forstwirtschaftli­che oder sonstige wirtschaftliche Nutzung der Anpflanzungen darf nicht möglich sein.

Informationen über den Antrag und die dazugehörenden Anla­gen (Lageplan, Kostenvoranschlag für Pflanzmaterial etc.) er­halten Sie beim Ortsbürgermeister, der Verbandsgemeindever­waltung oder direkt beim Naturpark Nassau, Im Mühlbachtal 2, 5408 Nassau, Tfelefon 02604/4622 oder 4368.

WeidenfeUer,

Ortsgemeinde Gackenbach Ortsbürgermeister

Horbach

SpVgg, Horbach

Folgende Spiele unserer Mannschaften finden statt: SAMSTAG, 6. März, AH Ruppach-Goldhausen AH Horbach um 16.00 Uhr

SONNTAG, 7. März, Heilipnroth Horbach/Winden I um 15.00 Uhr

JSG Elhsrt/Welsehneudorf/Horhaeb

SAMSTAG, 6. März, Oberlahr = 17. um 16.80 Uhr

011 = Ransbach. um 15.16 Uhr ln Herbach

Thalhausan = D 7... um 14.00 Uhr

MGV nCäcillaii Horbach

Am Freitag, dem 6. März 1098, beginnt die Chorprobe erst um 20.80 Uhr und am Sonntag, dem 7. März 1993, um 18.00 Uhr,

HübIngen

Tsnnlsvereln HübIngen

Aus gegebenem Anlaß muß die diesjährige Jahreshauptver­sammlung, welche für den 12, März 1998 anpsetzt war, verlegt werden. Ein neuer Tirmin wird noch bekanntgegeben,

MGV »Frohsinn« HübIngen

Am Freitag, dem 5. März 1993,20.00 Uhr, findet in der Wester­waldstube, Buchfinkenlandhalle Hübingen, die Generalver­sammlung des MGV »Frohsinn« statt.

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EISBACHGEMEINDEN

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Basar im Kindergarten Ruppach-Goldhausen

Der Kindergarten Ruppach-Goldhausen lädt am Sonntag, dem 07.03.1993, zu einem Kleider- und Spielzeugbasar ein. Der Ver­kauf findet im Mariensaal (unterhalb des Kindergartens) zwi­schen 10.00 und 16.00 Uhr statt.

Jeder, der am Verkauf Interesse hat> kaöiftaÄÖ^tafristag, dem 04.63.1993 Sachern die Verlast äögÄÄ W&m iollffi (Baby-und Kinderbekleidung bis Größe 176 sowie Spielzeug) in der Zeit von 14.00 bis 19.00 Uhr mit Preisvorstellungim Marien­saal abgeben.

Dem Kindergarten sollen 10 % des Verkaufserlöses zur Verfü­gung gestellt werden. Ein Standgeld wird nicht erhoben. Weitere Informationen beim Kindergartenpersonal (Ruf-Nr. 02602/8580).

Gewässerschau

des Eisenbaches im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur und Wallmerod

Das Staatliche Amt für Wasser- und Abf allwirtschaf t beabsich­tigt, in Vollzug des § 96 LWG am

Montag, dem 22. März 1993,

eine Schau des Eisenbaches durchzuführen. Beginn: 9.00 Uhr. Treffpunkt: Einmündung der Straße von Ehringhausen in dieB 8 zwischen Herschbach und Hahn am See.

Die Gewässerschau beginnt im Bereich der Ortslage Ehring­hausen und endet an der Mündung in den Gelbach.

Den Eigentümern, Anliegern und Nutzungsberechtigten des Eisenbaches, den Fischereivereinen, Ortsgemeinden und den nach § 29 BNatSchG anerkannten Verbänden ist es freigestellt, an der Schau teilzunehmen.

Die Schaukommission wird etwa gegen 13.30 Uhr die Gemar­kungsgrenze Girod/Steinefrenz (Bahndurchlaß) erreichen.

Girod

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Jahr 1993 vom 25.02.1993 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 16.02.1993 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf

1.080.000 DM

in der Ausgabe auf VERMÖGENSHAUSHALT

1.080.000 DM

in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1.884.000 DM 1.384.000 DM

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der

0 DM

Verpfliehtungsermäehtigungen auf

1.500.000 DM

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Dii Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie felgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und ferstwlrtsehaftl. Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v,H,

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Qewerbekapltal 800 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietts gehalten werden für den ersten Hund 50 DM

für den zweiten Hund 100 DM

für jeden weiteren Hund 150 DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tbilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gi­rod für das Haushaltsjahr 1993 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 701.000 DM

5430 Montabaur, 18.02.1993

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Abt. i al

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