Montabaur
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Nr. 9/93
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Gackenbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8. April 1991 (GVB1. S. 104).
Fin anzhil fengewährung im Naturpark Nassau
Neben den Finanzhilfen, die der Naturpark Nassau den Kommunen in seinem Geltungsbereich für die verschiedensten Maßnahmen gewährt, ist auch eine
Finanzhilfe für private Maßnahmen
möglich.
Möchten Sie im Außenbereich (nicht innerhalb der bebauter Ortslage) Baum- und Strauchpflanzungen vornehmen, so kann die Beschaffung des Pflanzmaterials und der Verankerungen mit 80 % aus Mitteln des Naturpark Nassau gefördert werden. Zu den förderungswürdigen Maßnahmen zählen insbesondere
— die Anpflanzung von Obstbäumen,
— die Anlage von Streuobstwiesen,
— die Anlage von Vogelschutz- und Windschutzgehölzen.
Zu beachten ist, daß ausschließlich standortgerechtes Pflanzmaterial verwandt werden muß. Eine spätere forstwirtschaftliche oder sonstige wirtschaftliche Nutzung der Anpflanzungen darf nicht möglich sein.
Informationen über den Antrag und die dazugehörenden Anlagen (Lageplan, Kostenvoranschlag für Pflanzmaterial etc.) erhalten Sie beim Ortsbürgermeister, der Verbandsgemeindeverwaltung oder direkt beim Naturpark Nassau, Im Mühlbachtal 2, 5408 Nassau, Tfelefon 02604/4622 oder 4368.
WeidenfeUer,
Ortsgemeinde Gackenbach Ortsbürgermeister
Horbach
SpVgg, Horbach
Folgende Spiele unserer Mannschaften finden statt: SAMSTAG, 6. März, AH Ruppach-Goldhausen — AH Horbach um 16.00 Uhr
SONNTAG, 7. März, Heilipnroth — Horbach/Winden I um 15.00 Uhr
JSG Elhsrt/Welsehneudorf/Horhaeb
SAMSTAG, 6. März, Oberlahr = 17. um 16.80 Uhr
011 = Ransbach. um 15.16 Uhr ln Herbach
Thalhausan = D 7... um 14.00 Uhr
MGV nCäcillaii Horbach
Am Freitag, dem 6. März 1098, beginnt die Chorprobe erst um 20.80 Uhr und am Sonntag, dem 7. März 1993, um 18.00 Uhr,
HübIngen
Tsnnlsvereln HübIngen
Aus gegebenem Anlaß muß die diesjährige Jahreshauptversammlung, welche für den 12, März 1998 anpsetzt war, verlegt werden. Ein neuer Tirmin wird noch bekanntgegeben,
MGV »Frohsinn« HübIngen
Am Freitag, dem 5. März 1993,20.00 Uhr, findet in der Westerwaldstube, Buchfinkenlandhalle Hübingen, die Generalversammlung des MGV »Frohsinn« statt.
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EISBACHGEMEINDEN
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Basar im Kindergarten Ruppach-Goldhausen
Der Kindergarten Ruppach-Goldhausen lädt am Sonntag, dem 07.03.1993, zu einem Kleider- und Spielzeugbasar ein. Der Verkauf findet im Mariensaal (unterhalb des Kindergartens) zwischen 10.00 und 16.00 Uhr statt.
Jeder, der am Verkauf Interesse hat> kaöiftaÄÖ^ta’fristag, dem 04.63.1993 Sachern die Verlast äögÄÄ W&m i’ollffi (Baby-und Kinderbekleidung bis Größe 176 sowie Spielzeug) in der Zeit von 14.00 bis 19.00 Uhr mit Preisvorstellungim Mariensaal abgeben.
Dem Kindergarten sollen 10 % des Verkaufserlöses zur Verfügung gestellt werden. Ein Standgeld wird nicht erhoben. Weitere Informationen beim Kindergartenpersonal (Ruf-Nr. 02602/8580).
Gewässerschau
des Eisenbaches im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur und Wallmerod
Das Staatliche Amt für Wasser- und Abf allwirtschaf t beabsichtigt, in Vollzug des § 96 LWG am
Montag, dem 22. März 1993,
eine Schau des Eisenbaches durchzuführen. Beginn: 9.00 Uhr. Treffpunkt: Einmündung der Straße von Ehringhausen in dieB 8 zwischen Herschbach und Hahn am See.
Die Gewässerschau beginnt im Bereich der Ortslage Ehringhausen und endet an der Mündung in den Gelbach.
Den Eigentümern, Anliegern und Nutzungsberechtigten des Eisenbaches, den Fischereivereinen, Ortsgemeinden und den nach § 29 BNatSchG anerkannten Verbänden ist es freigestellt, an der Schau teilzunehmen.
Die Schaukommission wird etwa gegen 13.30 Uhr die Gemarkungsgrenze Girod/Steinefrenz (Bahndurchlaß) erreichen.
Girod
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Jahr 1993 vom 25.02.1993 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 16.02.1993 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf
1.080.000 DM
in der Ausgabe auf VERMÖGENSHAUSHALT
1.080.000 DM
in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1.884.000 DM 1.384.000 DM
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
2. der Gesamtbetrag der
0 DM
Verpfliehtungsermäehtigungen auf
1.500.000 DM
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Dii Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie felgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und ferstwlrtsehaftl. Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v,H,
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Qewerbekapltal 800 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietts gehalten werden für den ersten Hund 50 DM
für den zweiten Hund 100 DM
für jeden weiteren Hund 150 DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tbilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 1993 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 701.000 DM
5430 Montabaur, 18.02.1993
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Abt. i al
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