Montabaur
Nr. 9/93
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Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau der Kle- ringstraße
a) Beratung und Beschlußfassung über den von einem Architekturbüro erstellen Planentwurf
b) Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde Simmern am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Kleringstraße
2. Beratungund Beschlußfassung über die Beschäftigung eines Waldarbeiters
3. Erteilungdes Einvernehmens nach §§ 36,31 Abs. 2 BauGB zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »In der Trift« im Zuge einer Wohnhausbebauung
4. Beratung und Beschlußfassung über einen Bauantrag; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gern. §§ 34, 36 BauGB
5. Verschiedenes
Simmern, 2. März 1993 Schmidt, Ortsbürgermeister
Dienststunde fällt aus
Wegen anderweitiger Verpflichtungen fällt die Dienststunde des Ortsbürgermeisters am 9. März 1993 aus. Um Beachung wird gebeten.
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 16.02.1993
In der sieben Punkte umfassenden Tagesordnung des öffentlichen Tbils der Sitzung wurden vom Ortsgemeinderat u.a. folgende Entscheidungen getroffen:
- die Gemeinde Simmern wird am diesjährigen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« teilnehmen
- der »Trimm-Dich-Pfad« soll instandgesetzt werden
- die Kleringstraße soll 1993 ausgebaut werden; ein Planungsbüro wurde mit der Erstellung der Planung und den erforderlichen Unterlagen für den Zuschußantrag beauftragt - in die Planung soll die Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit einbezogen werden; ebenfalls soll die Baumaßnahme in Verbindung mit den Verbindungsleitungen durchgeführt werden; mit dem Ausbau soll allerdings erst begonnen werden, wenn die beantragten Zuschüsse bewilligt werden
- der Antrag der CDU-Fraktion auf Ausweisung eines Gewerbegebietes in der Gemarkung Simmern, gegenüber dem Gewerbegebiet der Ortsgemeinde Neuhäusel, wurde abgelehnt, die Ortsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, vor Beantragung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für das betreffende Gebiet, Gespräche mit der Ortsgemeinde Neuhäusel im Beisein von Fachleuten der Verbandsgemeinde Montabaur zu führen und den Ortsgemeinderat zu unterrichten.
Jahreshauptversammlung der Freiw. Feuerwehr Die diesjährige Jahreshauptversammlung der Freiw. Feuerwehr Simmern findet am 13. März 1993, um 20.00 Uhr in der Gaststätte »Hilpich« statt.
Tennisclub 1982 Simmern e.V.
Bedingt durch die anhaltende Frostperiode verschieben wir den Pflichtarbeitseinsatz vom 6.3.93 auf Samstag, den 13.3.1993. Meldungen nimmt unser Vereinsmitglied D. Tbmetschek, Tbl. 2034 entgegen.
öffentliche Fraktionssitzung der SPD Die SPD-Fraktion des Simmerner Gemeinderates lädt alle Sim- merner Bürgerinnen und Bürger zu einer öffentlichen Fraktionssitzung ein. Hier können Sie Fragen, die Sie zur Gemeindepolitik haben, direkt mit den Fraktionsmitgliedern besprechen. Die Sitzung ist am Montag, 8. März 1993, 20.00 Uhr im Hotel Waldhof.
“BUCHFINKENLAND”
Kindergarten Familienferiendorf Hübingen und Kindergarten Horbach/Gackenbach
Wir möchten alle Eltern bitten, deren Kinder bis zum 31. Juli 1993 drei Jahre alt sind und den Kindergarten in Hübingen oder den Kindergaten in Horbach/Gackenbach besuchen sollen, ihre
Kinder in der Woche vom 15. bis 19. März 1993 im Kindergarten Hübingen anzumelden.
In dieser Woche können auch die Kinder angemeldet werden, die in der Zeit von August bis Dezember 1993 drei Jahre alt werden.
Westerwaldverein Buchfinkenland Jahreshauptversammlung
Zur Jahreshauptversammlung wird für Montag, den 8. März, nach Gackenbach eingeladen. Ab 20.00 Uhr stehen im Gasthaus »Zum Wiesengrund» u.a. die Berichte des Vorstandes auf der Tagesordnung. Weitere Themen sind die Jahresplanung 1993, die Schaffung eines Heimatmuseums, Gründung einer AK-Jugend und ein Umwelttheater für Kinder.
__ Gackenbach _
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach
für das Jahr 1993 vom 25. Februar 1993
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltüng Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 17. Februar 1993 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf. 527.000,00 DM
in der Ausgabe auf. 527.000,00 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 243.000,00 DM
in der Ausgabe auf. 243.000,00 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 87.000,00 DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf. 0,00 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus
haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A). 220 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v. H,
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v. H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund. 36,00 DM
für den zweiten Hund. 54,00 DM
für jeden weiteren Hund . . 72,00 DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 1993 wird hiermit
erteilt;
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
in Höhe von. 87.000,00 DM.
5430 Montabaur, 17. Februar 1993
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Aufträge:
Abt. 1 Az 029/901/10 Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 8. März 1993 bis 17. März 1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Gackenbach, den 25. Februar 1993 Weidenfeller,
(S.) Ortsgemeindeverwaltung Gackenbach Ortsbürgermeistef

