Montabaur
Nr. 9/93
“ Öffentl. Bekanntmachungen ”
Bericht über die Sitzung des Stadtrates Montabaur vom 2. Februar 1993
Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken informierte, das Ministerium des Innern und für Sport habe mitgeteilt, daß die Mittel des Städtebauförderungsprogrammes erheblich gekürzt worden seien. In Gesprächen mit der Bezirksregierung Koblenz sei abzuklären, wie sich die Mittelreduzierung auf das Sanierungsgebiet in Montbuar auswirke Insgesamt sei zukünftig mit einer Reduzierung der finanziellen Unterstützung zu rechnen.
Vom Vorstand der Werbegemeinschaft »montabaur aktuell« übermittelt Dr. Possel-Dölken einen besonderen Dank für die Unterstützung vom Stadtrat und die gute Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Ausrichtung des Weihnachtsmarktes.
Vom Besuch des Patenschiffes Westerwald in Wilhelmshaven berichtete der Bürgermeister, die Besatzung sei sehr daran interessiert, die Patenschaft in der bewährten Form fortzusetzen. Eine Abordnung des Schiffes sei zu einem Gegenbesuch nach Montabaur eingeladen worden.
Aus der Partnerstadt Brackley liege eine Einladung des dorti- genBürgermeisters zur Teilnahme an der Einführung des neuen Bürgermeisters vor. Sechs hiesige Ratsmitglieder aus Montabaur können hieran teilnehmen.
Straßennamen an die Verlegung der Wilhelm-Mangels-Straße angepaßt
Wegen der Neutrassierung der Wilhelm-Mangels-Straße ist es notwendig geworden, die Straßennamen der neuen Verkehrsführung anzupassen.
Der Stadtrat Montabaur beschloß, der Haupterschließungsstraße zwischen Kolpingstraße und Wallstraße den Namen »Wilhelm-Mangels-Straße« zu geben. Die Straßezwischen Ecke Kolpingstraße/Fröschpfortstraße und dem Parkplatz »Decker« erhielt den Namen »Hospitalstraße«.
Namensgebung für die Erschließungsstraße im Baugebiet »Koblenzer Straße«
Nach Abschluß des Bebauungsplanverfahrens »Koblenzer Straße« ist die betreffende Erschließungsstraße mit einem Straßennamen zu benennen.
Der Stadtrat beschloß, den Namen »Am alten Sportplatz« zu vergeben.
Bebauungsplan »Altstadt I« für das Flurstück Nr. 341/24 sowie Teilflächen der Flurstücke 342, 343, 341/47 (Flur 44) geändert und ergänzt
Die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes »Altstadt I« ist im Zuge der Neuordnung der Bebauung in diesem Bereich notwendig geworden. Das zwischenzeitlich vorliegende städtebauliche Planungskonzept sieht hier eine Anpassung der neu zu errichtenden Bauteile an die Altstadtbebauung am Großen Markt vor. Zwischen die Bebauung der Grundstücke Großer Markt 4,6 und 8 und den neuen Bauteil wird ein Fußgängerbereich gelegt. Die anschließende Bebauung mit Tiefgarage wird an diese bestehende Bebauung u.a. durch die Festlegung der Traufhöhen angepaßt. Voraussetzung für die städtebauliche Neuordnung ist ein Abbruch der bestehenden Bausubstanz. Vor diesem Hintergrund faßte der Stadtrat folgende Beschlüsse:«
1. Erweiterungsbeschluß:
Der dem Planänderungs-ZErgänzungsverfahren zugrundeliegende Geltungsbereich umfaßt folgende Flurstücke des rückwärtigen Gebietes am Großen Markt, Steinweg und Konrad-Adenauer-Platz:
342 (teilw.), 343 (teilw.), 341/24, 341/47 (teilw.), 351 (teilw.), 352 (teilw.), 353 (teilw.), 354 und 355.
2. Zustimmungsbeschluß:
Der Rat stimmt der Bebauungsplanänderung-/Erweite- rung (einschließlich Begründung) in der vorgelegten Form zu. ImRahmen der PlanänderungVErweiterung werden Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die B auweise festgelegt.
3. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, daß der Planänderungsentwurf für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden kann.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der TVäger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
E
Bebauungsplan »Alberthöhe IV« für das Flurstück Nr. 410/20
I an der Saarstraße geändert
Die Bebauungsplanänderung erfolgt auf Antrag des Grundstückseigentümers. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan »Alberthöhe IV« sieht für das Flurstück Nr. 410/20 eine siebengeschossige Bauweise mit einer Grundflächenzahl von 0,3 und einer Geschoßflächenzahl von 1,0 vor. Der Grundstückseigentümer plant eine Mehrfamilienhausbebauung, jedoch bei einer re- 1 duzierten Anzahl der Vollgeschossa
Die Reduzierung der Geschossigkeit wird auch aus städtebaulichen Gründen befürwortet. Ergänzend hierzu erfolgt eine Gliederung der überbaubaren Grundstücksflächen sowie die unterschiedliche Festlegung der Geschossigkeit, der Trempel- und Firsthöhen.
Der Stadtrat faßte folgenden Änderungsbeschluß (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB):
1. Gegenüber der ursprünglich siebengeschossigen Bauweise wird die Geschossigkeit reduziert und entsprechend der beigefügten Planskizze auf zwei Vollgeschosse bz w. drei Vollgeschosse festgelegt, wobei das dritte Geschoß gleichzeitig Dachgeschoß ist.
2. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden gemäß der vorgelegten Planskizze neu festgesetzt.
3. Die Grundflächenzahl wird auf 0,4 und die Geschoßflächenzahl auf 1,0 bzw. 1,2 festgesetzt.
4. Im nordwestlichen Grundstücksteil wird eine Fläche für Stellplätze ausgewiesen und im südöstlichen Grundstücksteil eine Tiefgarage vorgesehen.
5. Es werden Sockelhöhe, maximale Firsthöhe und Trempel- höhe sowie die Dachneigung festgelegt.
6. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird in der Form durchgeführt, daß der Änderungsentwurf für die Dauer von zwei Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden kann.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Ttäger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Bebauungsplan »Himmelfeld - Teil I« für das Flurstück Nr. 220, Flur 39 geändert
Die Bebauungsplanänderung erfolgt auf Antrag des Grundstückseigentümers. Sie zielt darauf ab, aufgrund der gegebenen Tbpographie bestehende Nachteile zu beseitigen und zu einer sinnvollen wirtschaftlichen Bebauung zu gelangen. Angesichts der knappen Verfügbarkeit von Wohnbaugelände und der in den letzten Jahren ständig gestiegenen Nachfrage nach Mietwohnungen wird eine Verdichtung der Bebauung ermöglicht.
Der Stadtrat beschloß die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Im Himmelfeld I« gern. § 13 BauGB als Satzung mit folgendem Inhalt:
1. Die auf dem Grundstück 220 vorgesehene Atriumbebauung wird aufgegeben.
2. Die überbaubare Fläche für das Flurstück 220 wird entsprechend der vorgelegten Planskizze erweitert.
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes »Im Himmelfeld - Jfeil I« behalten weiterhin Gültigkeit.
Erwerb von Wohnraum; Antrag der SPD-Fraktion Der Antrag der SPD-Fraktion beinhaltete folgende Vorschläge: Die Stadt Montabaur bemüht sich, von gemeinnützigen Wöh- nungsbaugesellschaften zur Veräußerung anstehende Wohnungen zu erwerben. Diese sollen an sozial schwächer gestellte Wohnungssuchende vermietet werden.
Im Haushaltsplan werden hierfür zunächst ab 1993 600.000 DM bereitgestellt.
Eine entsprechende Ausdehnung dieser Maßnahmen ist für die Folgejahre vorzusehen.
Fraktionsvorsitzender Karl-Heinz Bächer (SPD) begründete diesen Antrag vor dem Hintergrund eines wachsenden allgemeinen Wöhnungsdefizites sowie eines immer stärkeren Herausfalls von Sozialwohnungen aus der Sozialbindung ohne entsprechende Ersatzangebote Angesichts dieser Entwicklung müsse die Wohnungspolitik stärker in den kommunalen Aufgabenbereich eingebunden werden. Die Betroffenen - Einkommensschwache, Alleinerziehende, viele alte Menschen, zunehmend auch »Normalverdiener«, deren Lohnsteigerung der Mietpreisentwicklung nicht mehr entspreche - seien auf Unterstützung durch die Gemeinden angewiesen. Bei Annahme des Antrages der SPD-Fraktion, so Bächer, könne die Stadt Montabaur einen Beitrag zu mehr Wohnraum zu sozial verträglichen Mieten leisten.

