Einzelbild herunterladen

Montabaur

Nr. 9/93

Öffentl. Bekanntmachungen

Bericht über die Sitzung des Stadtrates Montabaur vom 2. Februar 1993

Bericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken informierte, das Ministerium des Innern und für Sport habe mitgeteilt, daß die Mittel des Städtebauförderungsprogrammes erheblich gekürzt worden seien. In Gesprächen mit der Bezirksregierung Koblenz sei ab­zuklären, wie sich die Mittelreduzierung auf das Sanierungsge­biet in Montbuar auswirke Insgesamt sei zukünftig mit einer Reduzierung der finanziellen Unterstützung zu rechnen.

Vom Vorstand der Werbegemeinschaft »montabaur aktuell« übermittelt Dr. Possel-Dölken einen besonderen Dank für die Unterstützung vom Stadtrat und die gute Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Ausrichtung des Weihnachtsmarktes.

Vom Besuch des Patenschiffes Westerwald in Wilhelmshaven berichtete der Bürgermeister, die Besatzung sei sehr daran in­teressiert, die Patenschaft in der bewährten Form fortzusetzen. Eine Abordnung des Schiffes sei zu einem Gegenbesuch nach Montabaur eingeladen worden.

Aus der Partnerstadt Brackley liege eine Einladung des dorti- genBürgermeisters zur Teilnahme an der Einführung des neuen Bürgermeisters vor. Sechs hiesige Ratsmitglieder aus Monta­baur können hieran teilnehmen.

Straßennamen an die Verlegung der Wilhelm-Mangels-Straße angepaßt

Wegen der Neutrassierung der Wilhelm-Mangels-Straße ist es notwendig geworden, die Straßennamen der neuen Verkehrsfüh­rung anzupassen.

Der Stadtrat Montabaur beschloß, der Haupterschließungs­straße zwischen Kolpingstraße und Wallstraße den Namen »Wilhelm-Mangels-Straße« zu geben. Die Straßezwischen Ecke Kolpingstraße/Fröschpfortstraße und dem Parkplatz »Decker« erhielt den Namen »Hospitalstraße«.

Namensgebung für die Erschließungsstraße im Baugebiet »Ko­blenzer Straße«

Nach Abschluß des Bebauungsplanverfahrens »Koblenzer Straße« ist die betreffende Erschließungsstraße mit einem Stra­ßennamen zu benennen.

Der Stadtrat beschloß, den Namen »Am alten Sportplatz« zu vergeben.

Bebauungsplan »Altstadt I« für das Flurstück Nr. 341/24 sowie Teilflächen der Flurstücke 342, 343, 341/47 (Flur 44) geändert und ergänzt

Die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes »Altstadt I« ist im Zuge der Neuordnung der Bebauung in diesem Bereich notwendig geworden. Das zwischenzeitlich vorliegende städte­bauliche Planungskonzept sieht hier eine Anpassung der neu zu errichtenden Bauteile an die Altstadtbebauung am Großen Markt vor. Zwischen die Bebauung der Grundstücke Großer Markt 4,6 und 8 und den neuen Bauteil wird ein Fußgängerbe­reich gelegt. Die anschließende Bebauung mit Tiefgarage wird an diese bestehende Bebauung u.a. durch die Festlegung der Traufhöhen angepaßt. Voraussetzung für die städtebauliche Neuordnung ist ein Abbruch der bestehenden Bausubstanz. Vor diesem Hintergrund faßte der Stadtrat folgende Be­schlüsse:«

1. Erweiterungsbeschluß:

Der dem Planänderungs-ZErgänzungsverfahren zugrunde­liegende Geltungsbereich umfaßt folgende Flurstücke des rückwärtigen Gebietes am Großen Markt, Steinweg und Konrad-Adenauer-Platz:

342 (teilw.), 343 (teilw.), 341/24, 341/47 (teilw.), 351 (teilw.), 352 (teilw.), 353 (teilw.), 354 und 355.

2. Zustimmungsbeschluß:

Der Rat stimmt der Bebauungsplanänderung-/Erweite- rung (einschließlich Begründung) in der vorgelegten Form zu. ImRahmen der PlanänderungVErweiterung werden Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die B auweise festge­legt.

3. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durch­geführt, daß der Planänderungsentwurf für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden kann.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfah­ren der TVäger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

E

Bebauungsplan »Alberthöhe IV« für das Flurstück Nr. 410/20

I an der Saarstraße geändert

Die Bebauungsplanänderung erfolgt auf Antrag des Grund­stückseigentümers. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan »Alberthöhe IV« sieht für das Flurstück Nr. 410/20 eine sieben­geschossige Bauweise mit einer Grundflächenzahl von 0,3 und einer Geschoßflächenzahl von 1,0 vor. Der Grundstückseigentü­mer plant eine Mehrfamilienhausbebauung, jedoch bei einer re- 1 duzierten Anzahl der Vollgeschossa

Die Reduzierung der Geschossigkeit wird auch aus städtebauli­chen Gründen befürwortet. Ergänzend hierzu erfolgt eine Glie­derung der überbaubaren Grundstücksflächen sowie die unter­schiedliche Festlegung der Geschossigkeit, der Trempel- und Firsthöhen.

Der Stadtrat faßte folgenden Änderungsbeschluß (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB):

1. Gegenüber der ursprünglich siebengeschossigen Bauweise wird die Geschossigkeit reduziert und entsprechend der bei­gefügten Planskizze auf zwei Vollgeschosse bz w. drei Vollge­schosse festgelegt, wobei das dritte Geschoß gleichzeitig Dachgeschoß ist.

2. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden gemäß der vorgelegten Planskizze neu festgesetzt.

3. Die Grundflächenzahl wird auf 0,4 und die Geschoßflächen­zahl auf 1,0 bzw. 1,2 festgesetzt.

4. Im nordwestlichen Grundstücksteil wird eine Fläche für Stellplätze ausgewiesen und im südöstlichen Grundstücks­teil eine Tiefgarage vorgesehen.

5. Es werden Sockelhöhe, maximale Firsthöhe und Trempel- höhe sowie die Dachneigung festgelegt.

6. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird in der Form durchgeführt, daß der Änderungsentwurf für die Dauer von zwei Wochen beim Bauamt der Verbands­gemeindeverwaltung eingesehen werden kann.

7. Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfah­ren der Ttäger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Bebauungsplan »Himmelfeld - Teil I« für das Flurstück Nr. 220, Flur 39 geändert

Die Bebauungsplanänderung erfolgt auf Antrag des Grund­stückseigentümers. Sie zielt darauf ab, aufgrund der gegebenen Tbpographie bestehende Nachteile zu beseitigen und zu einer sinnvollen wirtschaftlichen Bebauung zu gelangen. Angesichts der knappen Verfügbarkeit von Wohnbaugelände und der in den letzten Jahren ständig gestiegenen Nachfrage nach Mietwoh­nungen wird eine Verdichtung der Bebauung ermöglicht.

Der Stadtrat beschloß die vereinfachte Änderung des Bebau­ungsplanes »Im Himmelfeld I« gern. § 13 BauGB als Satzung mit folgendem Inhalt:

1. Die auf dem Grundstück 220 vorgesehene Atriumbebau­ung wird aufgegeben.

2. Die überbaubare Fläche für das Flurstück 220 wird entspre­chend der vorgelegten Planskizze erweitert.

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes »Im Himmel­feld - Jfeil I« behalten weiterhin Gültigkeit.

Erwerb von Wohnraum; Antrag der SPD-Fraktion Der Antrag der SPD-Fraktion beinhaltete folgende Vorschläge: Die Stadt Montabaur bemüht sich, von gemeinnützigen Wöh- nungsbaugesellschaften zur Veräußerung anstehende Wohnun­gen zu erwerben. Diese sollen an sozial schwächer gestellte Woh­nungssuchende vermietet werden.

Im Haushaltsplan werden hierfür zunächst ab 1993 600.000 DM bereitgestellt.

Eine entsprechende Ausdehnung dieser Maßnahmen ist für die Folgejahre vorzusehen.

Fraktionsvorsitzender Karl-Heinz Bächer (SPD) begründete diesen Antrag vor dem Hintergrund eines wachsenden allgemei­nen Wöhnungsdefizites sowie eines immer stärkeren Heraus­falls von Sozialwohnungen aus der Sozialbindung ohne entspre­chende Ersatzangebote Angesichts dieser Entwicklung müsse die Wohnungspolitik stärker in den kommunalen Aufgabenbe­reich eingebunden werden. Die Betroffenen - Einkommens­schwache, Alleinerziehende, viele alte Menschen, zunehmend auch »Normalverdiener«, deren Lohnsteigerung der Mietpreis­entwicklung nicht mehr entspreche - seien auf Unterstützung durch die Gemeinden angewiesen. Bei Annahme des Antrages der SPD-Fraktion, so Bächer, könne die Stadt Montabaur einen Beitrag zu mehr Wohnraum zu sozial verträglichen Mieten lei­sten.