Montabaur
Nr. 8/93
DD
Wirtschaftsplan
des Zweckverbandes »Abwasserverband Bad Ems« für das Rechnungsjahr 1993
Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Zweckverbandsgesetzes (ZWVG) vom 22.12.1982 (GVB1. S. 476-BS 2020-20) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für Rheinland- Pfalz vom 18. September 1975 (GVB1. S. 381) den folgenden Wirtschaftsplan für das Rechnungsjahr 1993 beschlossen, der nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 08.01.1993 hiermit bekanntgemacht wird:
Gemäß § 85 Abs. 2 Satz 3 GemO in Verbindung mit §§ 43 Nr. 2 Buchst, a und 46 Abs. 1K AG sind ab 1. Januar 1988 die Abwassereinrichtungen nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) zu verwalten. Nach der EigVO ist ein Wirtschafsplan zu erstellen.
I.
Der Wirtschaftsplan für das Rechnungsjahr 1993 wird
im Erfolgsplan
in den Erträgen auf. 3.010.850,00 DM
in den Aufwendungen auf. 3.010.850,00 DM
im Vermögen
in der Mittelherkunft auf..... 1.740.000,00 DM
in der Mittelverwendung auf. 1.740.000,0 DM
festgesetzt.
II.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Rechnungsjahr 1993 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes erforderlich ist, wird auf. . 1.060.000,00 DM
festgesetzt.
III.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
IV.
Die Verbandsumlage wird nach § 11 (2) der Verbandsordnung auf der Basis des jeweiligen Wasserverbrauches berechnet. Sie beträgt nach dem Wasserverbrauch der Kanalbenutzer in 1991
für das Jahr 1993
für die Verbandsgemeinde Bad Ems =. 80,0 %
für die Verbandsgemeinde Montabaur =. 20,0 %
Bad Ems, den 8.2.1993
Zweckverband »Abwasserverband Bad Ems« Rink
Verbandsvorsteher
Genehmigung der Bezirksregierung:
Die unter II. der Seite 1 des Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes »Abwasserverband Bad Ems« für das Wirtschaftsjahr 1993 in der Fassung des Beschlusses der Verbandsversamm- lung vom 16.12.1992 vorgenommene Festsetzung des Gesamtbetrages der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen (Inlandskredite) in Höhe von 1.060.000,00 DM wird hiermit aufgrund der §§ 5 und 7 Abs. 1 des Zweckverbandsgesetzes (ZwVG) vom 22.12.1982 (GVBI. S. 476) in Verbindung mit den §§ 80 Abs. 3, 97 Abs. 1 und 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) genehmigt.
Gleichzeitig teilen wir Ihnen aufgrund der §§ 5 und 7 KAbs. 1 ZwVG in Verbindung mit § 97 Abs. 1 GemO mit, daß wir nicht beabsichtigen, gegen die übrigen Festsetzungen und Ansätze des Wirtschaftsplanes Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.
Koblenz, 08.01.1993 i.A. Nauheim-Skrobek
Hinweis:
Der vorstehende Wirtschaftsplan wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, daß nach § 24 Abs. 6 Satz 2 der ge- meindeordnung eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründen (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 der Gemeindeordnung) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzungbegründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Öffentliche Auslegung:
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 01.03.1993 bis einschließlich 08.03.1993 öffentlich aus
a) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems, Zimmer 14
b) im Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur, Zimmer 38.
Bad Ems, 08.02.1993
Verbandsgemeindeverwaltung Rink, Bürgermeister
“Die Verwaltung informiert”
Stellenausschreibung
Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur/Westerwald ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines
Umweltsachbearbeiterin/
Umweltsachbearbeiters
zu besetzen.
Die/der neu einzustellende Mitarbeiter/in soll mit Aufgaben des Umweltschutzes für die Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur bzw. die Ortsgemeinden betraut werden. Hierzu gehören u.a.
- Erhebungen und Bewertungen nach dem Landespflegegesetz,
- die Erstellung von Umweltverträglicheitsprüfungen,
- Grünordnungsplanungen sowie
- beratende Tätigkeiten in allen den Umweltschutz betreffenden Belangen.
Die Stelle kann sowohl mit einer/einem technischen Angestellten als auch mit einer/einem Beamten/Beamtin des gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienstes besetzt werden. Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium als Dipl.-Ingenieur/in (FH), Fachrichtung Landespflega
Es können aber auch Bewerber(innen) eingestellt werden, die ein anderes Studium das zur erfolgreichen Wahrnehmung der unten geschilderten Aufgaben befähigt, berücksichtigt werden.
Wer die Ernennung zur/zum Beamtin/Beamten des gehobenen bautechnischen Dienstes anstrebt, muß darüber hinaus die Zusatzausbildung für den gehobenen bau technischen Verwaltungsdienst erfolgreich absolviert haben. Praktische Berufserfahrungen sind erwünscht.
Die Stelle ist im Stellenplan mit All BBesG (vergleichbar: Vergütungsgruppe IV a BAT) ausgewiesen.
Gesucht wird ein/eine einsatzfreudige/r Mitarbeiter/in, die/der neben guter fachlicher Qualifikation die Fähigkeit und Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit mit den Gremien der Ortsgemeinden, der Verbandsgemeinde und Stadt sowie mit den Bürgern besitzt. Schwerbehinderte erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug.
Die Stelle ist der Zentralabteilung zugeordnet. Die/der Stelleninhaber/in ist berechtigt und gehalten, die Aufgaben weitgehend selbständig und eigenverantwortlichzu erfüllen. Die Verbandsgemeinde (37 800 Einwohner) besteht aus 24 Ortsgemeinden und der Stadt Montabaur (12 700) Einwohner.
Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (handgeschriebener Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) sind bis spätestens 19. März 1993 einzureichen bei der
Verbandsgemeindeverwaltung - Personalamt •
Postfach 12 62, 5430 Montabaur
Katasteramt Montabaur in neuem Dienstgebäude
Das Katasteramt Montabaur wird zukünftig in seinem neuen Dienstgebäude (ehemaliges Krankenhaus der Barmherzigen Brüder) im Verwaltungszentrum Montabaur, Koblenzer Straße 15 - Nähe Kreisverwaltung und Finanzamt - untergebracht werden. Der Umzug wird in der Woche vom 8. bis 12. März erfolgen. Während dieser Zeit ist der Dienstbetrieb für persönliche oder telefonische Auskünfte und Antragstellungen vollständig eingestellt. Ab Montag, 15. März ist das Amt dann wieder zu den gewohnten Geschäftszeiten vn 8.00 bis 12.00 Uhr für die Öffentlichkeit geöffnet, und unter der neuen Telefon-Nr. 02602/923-0 bzw. neuen Telefax-Nr. 02602/923 111 erreichbar.
Es wird um Verständnis für die Einschränkungen in der Umzugswoche und um Beachtung der Änderungen zu den Adressenangaben gebeten.

