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Montabaur

Nr. 8/93

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Neuhäusel und als Mittelpunkt des Ortes in das Ortswappen als roter Kirchturm mit Westportal aufgenommen. Rot und Silber sind die Wappenfarben von Kur-Trier, unter dessen Landesherr­schaft Neuhäusel bis zum 19. Jhdt. stand. Die neue St. Anna - Kirche ist im Ortswappen durch das silberne Buch, als Attribut ihrer Schutzpatronin, dargestellt. Die Kirche birgt die größte Kostbar­keit von Neuhäusel, einen Barock-Marmoraltar, in dem eine Reliquie des hl. Donatus eingemauert ist. Die besondere Donatusverehrung hat auch durch das Gelübde vom 11.2.1945, wodurch der Ort von der Gefahr der näherrückenden Front verschont blieb, eine Erneuerung erfahren. Der hl. Dona­tus ist im Ortswappen durch sein Attribut, ein blaues Schwert (Messer) mit goldenem Griff darge­stellt. Blau und Gold sind die Farben des Herzogtums Nassau, an das Neuhäusel 1802/15 kam. Heute ist der Ort Tfeil der Verbandsgemeinde Montabaur und liegt mitten in der »Augst«. Für diese reizvolle Kleinlandschaft mit ihren Tälern und Wäldern steht im Orts wappen von Neuhäusel die grüne Doppelflanke.

Das Wappen von Neuhäusel ist somit historisch, handwerklich und landschaftlich begründet.

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Die Beschreibung der Flagge lautet:

Banner und Hängeflagge im Verhältnis 4:22:28:22:4 grün - weiß - rot - weiß - grün senkrecht gestreift.

Das Wappen der Ortsgemeinde Neuhäusel so aufgelegt, daß sich die Spaltlinien der Flanken mit den Begrenzungslinien des roten Mittelstreifens decken und der obere Schildrand vom oberen Flag­gensaum so weit entfernt ist, wie der rote Streifen breit ist.

Unter dem Fußrand des Schildes ein gebogener weißer Querstrei­fen, so breit wie die Kirche im Wappen darüber und so hoch wie der Abstand der Schildseiten von den grünen Seitenstreifen.

Offentl. Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Beitragssätze

für die Ausbaubeiträge für Verkehrsanlagen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 42 Abs. 11 Satz 5 Kommunalabgaben­gesetz

Für die nachstehend aufgeführten Verkehrsanlagen werden fol­gende Beitragssätze öffentlich bekanntgemacht.

Stadt Montabaur:

Straße verlaufend von bis Beitragssatz pro

qm beitragspflicht. Geschoßfläche

Jahnstr. einschl. Koblenzer Str. bis 14,5938 DM Weg Parz. 4573/19 Albertstraße endgültige Abrech- u. Parz. 4573/22 Jahnstr. bis Fritz- nung Bluhm-Straße

Fritz-Bluhm-Straße Jahnstr. - Promena-19,4330 DM

denweg/Jahnstraße endgültige Abrech­nung

Die Bekanntmachung vom 19.02.1993 wird aufgehoben.

5430 Montabaur, 19. Februar 1993 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Kadenbach den Umbau und die Erweite­rung des Kindergartens um zwei Gruppen öffentlich aus. Leistungsumfang:

Los 1: DachdeckerVSpenglerarbeiten Los 2: Zimmerarbeiten

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 12.03.1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 20,00 DM je Los ist unter An­gabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Monabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizule­gen.

Tfermin für die Abgabe des Angebotes ist Los 1: Mittwoch, 24.03.1993 -10.00 Uhr Los 2: Mittwoch, 24.03.1993 -10.30 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, einzureichen. Montabaur, 19. Februar 1993 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister