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Montabaur

Nr. 7/93

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3 TOLLEN TAGE 1993

NARRENFAHRPLAN Fastnachtsonntag, 14 Uhr

Kinderkarneval auf dem Großen Markt, Unter der Regentschaft des Kinderprinzenpaares Nicole I. und Jesdo I, übernehmen die kleinen und großen Gecken die Macht, im g^thauH.Unter den Klängen des Musikzuges zieht die Narrenschar um 14 Uhr zur Narhalla in der Joseph-Kehrein- Schulc. Buntes Fastnachtstreiben mit. Spiel, Spaß, Musik und dem Zauberer^ Manioli, Mini-Play-Back-Show^Qmi t dufte Preisen für die Teilnehmer. Die Veranstaltung endet gegen 17* Uhr.

[Rosenmontag, 10-^- Uhr

Ilerrenbankett der GKM 1884 im Hause Mdns Tabor,

. 00 ?astnachtdienstag, 14

Der traditionelle Fastnachtszug nimmt seinen angestammten Weg durch die Straßen /vj '\Z 7\ unserer Stadt . Dernärrische Lindwurm' , umfaßt mehr als]

Attraktionen. Im Anschluß an den Fastnachtszug: Schusterball zum Ansklang der 3 tollen Tage im Haus Mons Tabor.

Offentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1993 vom 15.2.1993

I.

Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreis Verwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 9.2.1993 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf. 21.760.000 DM

in der Ausgabe auf. 21.760.000 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 7.274.000 DM

in der Ausgabe auf. 7.274.000 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 57.850 DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti­gungen auf. 3.240.000 DM

(Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Umschuldungskredite in 1993 rd. 2.047.800 DM)

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für

das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.